Kein Versicherungsschutz bei Auto-Aufbruch per Funk (Allgemein)
Ein Pkw-Halter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bei einem Diebstahl aus seinem Auto, wenn dieses per Keyless-Go-System über Funk ver- und entriegelt und darüber ohne Gewalteinsatz unbefugt geöffnet werden kann. Das Versicherungsunternehmen muss nicht zahlen, wenn die Hausratsversicherung lediglich bei einem "Aufbrechen" des Fahrzeugs greift. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 12. März (Az. 274 C 7752/19) ist jetzt rechtskräftig, nachdem das Landgericht die Berufung dagegen Ende September zurückgewiesen hatte. weiter ...