Schweiz: Genf fordert schweizweites 5G-Moratorium (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 09.04.2020, 11:55 (vor 1898 Tagen)

Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung dazu auf, ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes in der Schweiz zu verhängen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales Funkwellen-Kataster ins Leben zu rufen und bei der Planung der Netzabdeckung die Stellungnahmen der betroffenen Kantone und Gemeinden einzuholen und zu berücksichtigen (Standesinitiative 20.309).

Begründung

Die Risiken von 5G

Der massive Ausbau der 5G-Technologie beunruhigt immer mehr Bürgerinnen und Bürger. Er stellt einen enormen technologischen und gesellschaftlichen Wandel dar, dem eine Grundsatzdebatte vorausgehen muss. Dereinst sollen die Internetverbindungen 10-mal schneller sein als heute mit 4G. Während 3G, 4G und WLAN mit Funkwellen bis 5 GHz funktionieren, verwendet 5G sehr hochfrequente Millimeterwellen zwischen 15 und 20 GHz oder sogar mehr. Die lebenden Zellen werden also in bislang unbekannter Weise und deutlich massiver als zuvor nichtionisierender Strahlung ausgesetzt sein.

Im Weiteren stellt der Entscheid für oder gegen die dauerhafte Verbindung zwischen den Geräten und den Personen, die diese nutzen, eine zivilisatorische Wegscheide dar. Vor dem Entscheid, welcher Weg eingeschlagen wird, muss in einer demokratischen Gesellschaft wie der unseren unbedingt eine Grundsatzdebatte stattfinden. Doch selbst in dem Fall, dass ein demokratischer Entscheid zugunsten eines solchen technologischen Wandels fällt, sollte vielmehr in die technische Weiterentwicklung des bestehenden Glasfasernetzes investiert werden, da dieses Netz deutlich geringere Risiken für Umwelt und Gesellschaft birgt.

Die Auswirkungen auf sämtliche Lebewesen und die menschliche Gesundheit wurden nie eingehend wissenschaftlich untersucht.

Die im Auftrag des UVEK angefertigte Studie "Mobilfunk und Strahlung" erachtet es jedoch als ausreichend bewiesen, dass es in Ruhe- und Schlafphasen Auswirkungen auf die Hirnwellen hat, wenn der Kopf hochfrequenter Strahlung ausgesetzt ist. Alexander Reichenbach, Chef der Sektion Nichtionisiernde Strahlung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in den Medien anerkannt, dass die Strahlung in den für den Mobilfunk genutzten Frequenzen bereits heute zu einer Erhitzung von Stoffen führen kann. Doch es geht nicht nur um die Hitzeentwicklung, sondern namentlich um die möglichen Zellveränderungen, die unbedingt in klinischen und epidemiologischen Studien eingehend untersucht werden müssen. Es ist anerkannt, dass die Strahlen bereits unterhalb der gesetzlichen Strahlengrenzwerte krebsfördernd sein und physiologische Auswirkungen auf das Gehirn haben können. Dies wäre mit 5G und der weiteren Häufung von Strahlung wahrscheinlich noch problematischer.

Die möglichen Risiken sind bekannt, aber noch nicht ausreichend untersucht. Die von den Bundesbehörden eingesetzte Arbeitsgruppe war nicht in der Lage, überzeugende Antworten zu den Auswirkungen von 5G auf lebende Zellen und die menschliche Gesundheit zu liefern.

Sie hat deshalb keinerlei Empfehlungen hinsichtlich einer allfälligen Änderung der Strahlengrenzwerte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ausgesprochen.

Zudem wurde die Unabhängigkeit dieser Expertengruppe infrage gestellt: Rund 20 Fachleute äusserten in einem Schreiben ihre Bedenken angesichts möglicher Interessenbindungen einiger Mitglieder dieser Gruppe zu Unternehmen aus dem Bereich der drahtlosen Kommunikation. Der Verband "Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz" wiederum befürchtet, dass der Bericht der Expertengruppe lediglich dazu dient, die anstehende Anhebung der Strahlengrenzwerte zu rechtfertigen, gegen die er sich vehement ausspricht.

5G und Klimanotstand

Neben den gesundheitlichen Risiken birgt der Ausbau der 5G-Technologie auch Gefahren für die Umsetzung des Klimaplans und die möglichst rasche Erreichung des Ziels der CO2-Neutralität. Während die Befürworterinnen und Befürworter damit werben, dass durch ein präziseres Prozessmanagement Energie und Ressourcen gespart werden können, ist vermutlich eher von einer Erhöhung der CO2-Emissionen auszugehen. Laut der Forschungsgruppe "Shift Project" ist der Energieverbrauch von 5G-kompatiblen Geräten dreimal so hoch wie bei 4G, da die Menge der übertragenen Daten deutlich ansteigt. Um die neue Technologie nutzen zu können, müssen zudem viele Geräte durch neue Geräte, die mit dieser Technologie funktionieren, ersetzt werden (autonome Fahrzeuge, intelligente Kühlschränke, intelligente Tracker usw.), deren Produktion enorme Mengen an grauer Energie verbrauchen wird. Ferner dürfte die erwartete Energieeffizienz von 5G laut Françoise Berthoud, Ingenieurin am Forschungszentrum CNRS, durch einen Rebound-Effekt aufgehoben werden: Ziel der neuen Technologie sei nämlich nicht das Energiesparen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, sondern zum Auffangen des zusätzlichen Verbrauchs.

Angesichts der Gesundheits- und Umweltrisiken ist das Vorsorgeprinzip anzuwenden und ein Moratorium zu verhängen.

Die Schweizer Betreiber ignorieren den starken Widerstand in der Bevölkerung und beschleunigen - in grober Missachtung demokratischer Prozesse - den Ausbau der 5G-Technologie. Swisscom kündigte Mitte Dezember 2019 in den Medien stolz an, dass inzwischen 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung ans 5G-Netz angeschlossen ist. Zählte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Mai 2019 noch rund 260 5G-Sendeanlagen, waren es im Januar 2020 schon 2329.

Im Kanton Genf, wo es im Juni 2019 laut der Website des BAKOM 14 5G-Antennen gab, sind es inzwischen 120, die meisten davon in der Stadt Genf.

Diese Zahlen stammen vom BAKOM bzw. sind Schätzungen der Medien, da die Betreiber selbst jegliche Transparenz verweigern. Allerdings sind diese Angaben mit Vorsicht zu geniessen, da sie offenbar seit dem 15. Januar 2020 nicht mehr aktualisiert worden sind.

Die Bürgerinnen und Bürger werden demnach von den Betreibern vor vollendete Tatsachen gestellt. Zum Schutz der Demokratie und zur Bekräftigung des Vorsorgeprinzips ist ein Moratorium deshalb unerlässlich.

Kommentar: Bemerkenswert an dieser Initiative ist, dass Politiker erstmals (mutmaßlich unbewusst) trennen zwischen öffentlichen 5G-Netzen, die derzeit in Europa installiert werden (Mikrowellen, Frequenzen maximal rd. 3,6 GHz) und künftigen privaten 5G-Netzen (Millimeterwellen, höhere Frequenzen bis zunächst rd. 28 GHz), die in erster Linie für Industriebetriebe von Interesse sind. Die Genfer Initiative bezieht sich offenkundig auf Millimeterwellen mit Frequenzen von 15 GHz bis 20 GHz, also nicht auf das 5G, das gegenwärtig installiert wird, sondern auf künftige 5G-Netze. Leider drückt sich die Initiative diesbezüglich so schwammig aus, dass interessierte Kreise (Mobilfunkgegner) den Vorstoß mühelos zum Schüren von Ängsten gegenüber öffentlichen 5G-Netzen missbrauchen können. Diese fehlende Sensibilität beim Verfassen von Bekundungen zu 5G ist mMn ein substanzielles Problem, das die öffentliche Debatte um 5G unnötig mit Missverständnissen belastet. Offen ist, ob sich der Große Rat in Bern darüber im Klaren ist, dass 5G keineswegs nur im Frequenzbereich von 15 GHz bis 20 GHz stattfindet, sondern auf allen Mobilfunkfrequenzen herab bis zu 700 MHz praktiziert werden kann. Die tiefen Frequenzen dienen jetzt der öffentlichen Flächenversorgung, die höheren (6-GHz-Band) demnächst der öffentlichen Kapazitätsversorgung und die noch höheren (15 GHz bis 90 GHz) sind zukünftig für private Sonderanwendungen vorgesehen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Schweiz: Gigaherz pflichtet IZgMF bei

H. Lamarr @, München, Dienstag, 14.04.2020, 23:51 (vor 1892 Tagen) @ H. Lamarr

Kommentar: Bemerkenswert an dieser Initiative ist, dass Politiker erstmals (mutmaßlich unbewusst) trennen zwischen öffentlichen 5G-Netzen, die derzeit in Europa installiert werden (Mikrowellen, Frequenzen maximal rd. 3,6 GHz) und künftigen privaten 5G-Netzen (Millimeterwellen, höhere Frequenzen bis zunächst rd. 28 GHz), die in erster Linie für Industriebetriebe von Interesse sind. Die Genfer Initiative bezieht sich offenkundig auf Millimeterwellen mit Frequenzen von 15 GHz bis 20 GHz, also nicht auf das 5G, das gegenwärtig, sondern erst künftig installiert wird. Leider drückt sich die Initiative diesbezüglich so schwammig aus, dass interessierte Kreise (Mobilfunkgegner) den Vorstoß mühelos zum Schüren von Ängsten gegenüber öffentlichen 5G-Netzen missbrauchen können. Diese fehlende Sensibilität beim Verfassen von Bekundungen zu 5G ist mMn ein substanzielles Problem, das die öffentliche Debatte um 5G unnötig mit Missverständnissen belastet. Offen ist, ob sich der Große Rat in Bern darüber im Klaren ist, dass 5G keineswegs nur im Frequenzbereich von 15 GHz bis 20 GHz stattfindet, sondern auf allen Mobilfunkfrequenzen herab bis zu 700 MHz praktiziert werden kann. Die tiefen Frequenzen dienen jetzt der öffentlichen Flächenversorgung, die höheren (6-GHz-Band) demnächst der öffentlichen Kapazitätsversorgung und die noch höheren (15 GHz bis 90 GHz) sind zukünftig für private Sonderanwendungen vorgesehen.

Wer hätte das gedacht: Am 13. April schloss sich Gigaherz-Jakob der Einschätzung des IZgMF an. Dass ich das noch erleben darf :surprised:.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Was ein 5G-Moratorium für die Schweiz bedeuten würde

H. Lamarr @, München, Dienstag, 14.04.2020, 23:58 (vor 1892 Tagen) @ H. Lamarr

Analyse Irrationaler Widerstand gegen die Modernisierung der Telekominfrastruktur

Die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G hat in der Schweiz hohe Wellen geworfen. Verschiedene Bürgerbewegungen befürchten, dass sich die neue Technologie negativ auf Mensch und Umwelt auswirken könnte. Neben drastischen Einschränkungen der Mobilfunktechnologie wird auch ein generelles 5G-Moratorium erwogen. In dieser Analyse untersucht Avenir Suisse die potenziellen Folgen solcher Massnahmen.

(Auszug)

Was es zu tun gilt

An gewissen Orten herrscht in der Schweiz de facto bereits heute ein 5G-Technologieverbot. Dass dieses fast ohne Widerstand hingenommen wird, ist erstaunlich, denn die Konsequenzen sind gravierend. Aus der Sicht von Avenir Suisse besteht deshalb Handlungsbedarf in drei Bereichen:

Erstens sollten Wissenschaft und Wirtschaft Farbe bekennen, denn die Modernisierung der Telekominfrastruktur ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft des Landes. Da darf nicht akzeptiert werden, dass mit lokalen 5G-Moratorien und fehlenden Anpassungen in Ausführungsbestimmungen Tatsachen geschaffen werden, denen die rechtliche Legitimation fehlt. Dem diesen Entwicklungen zugrundeliegenden, wissenschaftsfeindlichen Narrativ gilt es entschiedener entgegenzutreten.

Zweitens darf sich der Bund nicht länger vor seiner Verantwortung drücken. Die Einberufung einer Expertenkommission nach der anderen und das Hin- und Herschieben der Materie zwischen den Ämtern ist ein allzu durchsichtiges Abschieben von Verantwortung. Die Frequenzen für 5G wurden bereits versteigert, und die Auktion hat dem Bund über 300 Mio. Fr. in die Kassen gespült. Dass mit der neuen Technologie das Signal gebündelt und damit effizienter gesendet werden kann, ist seit Jahren bekannt. Ebenso lange wusste man, dass deshalb technische Richtlinien für Messverfahren angepasst werden müssen. Es ist schwer zu verstehen, weshalb der Bundesrat in dieser Sache in all den Jahren nichts entschieden hat.

Drittens gilt es, der Bundesverfassung wieder Geltung zu verschaffen. Die regionalen 5G-Moratorien missachten das zentrale Rechtsdokument der Schweiz; die Federführung bei der Mobilfunkinfrastruktur liegt klar beim Bund. Diese Aufgabenzuteilung darf von den Kantonen und Gemeinden nicht einfach übergangen werden. Gleichzeitig gilt natürlich auch, eine allfällig zustande kommende Initiative der Mobilfunkgegner rasch dem Volk zu unterbreiten.

Noch ist aber eine solche Abstimmung über ein 5G-Moratorium Zukunftsmusik. Die blosse Ankündigung einer Volksinitiative darf nicht als Vorwand genommen werden, sich bereits heute über bestehende Gesetze hinwegzusetzen. Die öffentlichen Verantwortungsträger sind gehalten, ihrer jeweiligen Aufgabe nach Massgabe des Rechts nachzukommen. Das ist eine etwas biedere Forderung. Doch bei der emotionalisierten 5G-Debatte scheint ein solches Hochhalten etablierter rechtsstaatlicher Prozesse notwendiger denn je.

Kommentar: Der Verein gigaherz.ch war so freundlich, mich auf diese Analyse aufmerksam zu machen.

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Was ein 3G-Moratorium für die Schweiz bedeutet hätte

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 22.04.2020, 13:29 (vor 1885 Tagen) @ H. Lamarr

Die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G hat in der Schweiz hohe Wellen geworfen. Verschiedene Bürgerbewegungen befürchten, dass sich die neue Technologie negativ auf Mensch und Umwelt auswirken könnte. Neben drastischen Einschränkungen der Mobilfunktechnologie wird auch ein generelles 5G-Moratorium erwogen. In dieser Analyse untersucht Avenir Suisse die potenziellen Folgen solcher Massnahmen.

Das ist eine nette Idee von Avenir Suisse: In der Analyse ist ein Textkasten eingefügt (Szenario: Ein folgenreiches Verdikt des Schweizer Stimmvolks), in dem authentisch geschildert wird, wie 2002 eine erfolgreiche Volksinitiative gegen die Einführung von UMTS die Schweiz in ein technologisch rückständiges Land verwandelt hätte, anfangs unmerklich, dann aber für viele, jedoch nicht für alle, zunehmend schmerzhafter.

Die inszenierte "Technologieverhetzung" in der Schweiz wird sich allein mit einer netten Idee jedoch nicht stoppen lassen, der Alpenstaat muss nicht mit einer Volksinitiative gegen 5G fertig werden, sondern mit mindestens drei bis fünf. Aus meiner Sicht kann dies nur gelingen, wenn es den Verantwortlichen gelingt, der Bevölkerung den Blick hinter die Kulissen angeblich ehrenwerter Mobilfunkgegner zu ermöglichen. Um darzulegen, dass hier ein schräges Bündnis von Dilettanten, Geschäftemachern, Staatsfeinden und Spinnern am Werk sind.

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Schweiz: Platz an der Sonne oder auf der Rückseite des Mondes

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 15.04.2020, 14:36 (vor 1892 Tagen) @ H. Lamarr

Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung dazu auf, ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes in der Schweiz zu verhängen ...

Da ich nicht in der Schweiz lebe kann ich es mir einfach machen: Ja, soll die Bundesversammlung doch auf die Bedenkenträger hören und für die Schweiz für die kommenden, sagen wir mal zehn Jahre, ein generelles "5G-Verbot" aussprechen!

Was wäre dann? Nun, der Bund müsste die Einnahmen aus der 5G-Lizenzversteigerung selbstverständlich an die Mobilfunknetzbetreiber zurück erstatten. Diese 380 Mio. CHF sollten mühelos zu verschmerzen sein. Und dann? Dann müsste die Schweiz eben mit 3G (und vielleicht mit 4G) bis 2030 auskommen. Mit all den Folgen, die daraus resultieren. Welche genau das sind müsste sich im Laufe der zehn Jahre zeigen, es könnte auf der einen Seite ein wirtschaftlicher Niedergang sein oder ein gesellschaftlicher Neid-Kollaps auf 5G-Errungenschaften in anderen Ländern. Auf der anderen Seite könnten die Schweizer gesund und munter im Jahr 2030 ankommen, während weltweit andere Völker mit Siechtum zu kämpfen haben.

Das Dumme an dieser simplen Idee ist: Egal, was die Bundesversammlung auch entscheiden wird, kein Politiker muss 2030 fürchten, für sein Tun zur Verantwortung gezogen zu werden. Denn Politiker sind Volksvertreter, sie tun nur das, was das Volk ihnen aufträgt, oder sagen wir sicherheitshalber, sie tun nur das, wovon sie glauben, dass es für ihr Volk von Nutzen ist. Was in der Schweiz auch passieren mag, es ist das Schweizer Stimmvolk, das sich an die eigne Nase fassen muss, wenn die Bundesversammlung in Sachen 5G-Moratorium die falsche Karte zieht :-).

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