ZDF (2019): Das 90-V/m-Märchen (Medien)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 28.07.2019, 16:43 (vor 1958 Tagen) @ H. Lamarr

► Ab Minute 21:48 zeigt der Beitrag eine Grafik mit Grenzwerten europäischer Länder. Für 5G-Antennen werden als zulässiger Maximalwert 90 V/m genannt. Jegliche Erklärung fehlt, dass dieser Wert nicht ständig einwirken darf, sondern ein Maximalwert ist, der zeitlich gemittelt zu betrachten ist. Diese Grafik ist pure Desinformation.

Die Desinformation des ZDF über angebliche 5G-Grenzwerte startet bereits in Minute 21:28.

Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt Grenzwerte für die Leistung der Sendeantennen fest. Aber reichen diese aus, um die Bevölkerung zu schützen? In einigen Ländern sind die Grenzwerte für elektromagnetische Felder der Antennen deutlich strenger als in Deutschland oder Frankreich. Für die neuen 5G-Antennen sind in Deutschland Feldstärken von bis zu 90 V/m erlaubt.

Soso, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) setzt also Grenzwerte für die Leistung der Sendeantennen fest. Das klingt so, als ob sich die Mitarbeiter des Amtes ab und zu in einem klimatisierten Besprechungsraum treffen, um eine Ziehung der EMF-Grenzwerte vorzunehmen.

Richtig ist: Das Amt legt keine EMF-Grenzwerte fest, denn hierzulande werden diese Grenzwerte auf dem Verordnungsweg mit einer Verordnung (26. BImSchV, Anhang 1b) verbindlich fixiert, die nach ausgiebiger Diskussion vorgelegter Entwürfe, auch Funkgegner durften ihren Senf dazu geben, von Bundeskabinett und Bundesrat genehmigt werden muss. So geschehen erstmals im Dezember 1996. Die bislang einzige Novellierung der 26. BImSchV fand 2013 statt. Doch die Grenzwerte in der Verordnung gelten allein für ortsfeste Sendeanlagen mit mehr als 10 Watt Strahlungsleistung, sie gelten nicht für Mobiltelefone (für deren Grenzwerte gilt europaweit die EU-Empfehlung 1999/519/EG). Die Autoren des Beitrags sind bei ihren Recherchen offensichtlich genauso sendemastenfixiert vorgegangen wie organisierte Mobilfunkgegner. Den wichtigen Grenzwert für Mobiltelefone bei einer 5G-Grenzwertbetrachtung einfach zu ignorieren sagt viel über "Ausrichtung" und Kompetenz des planet-e-Beitrags. Denn eigentlich sollte heute jeder wissen: Wenn überhaupt von Mobilfunk ein Risiko ausgeht, dann von den körpernah betriebenen Mobiltelefonen und nicht von den Sendemasten. Hinzu kommt: Auch über die "Leistung der Sendeantennen" befindet das BfS nicht, dafür ist die Vollzugsbehörde BNetzA zuständig (Standortbescheinigung).

Richtig schlimm wird es jedoch erst mit der Behauptung:

Für die neuen 5G-Antennen sind in Deutschland Feldstärken von bis zu 90 V/m erlaubt.

Wo sie diesen angeblichen Grenzwert aufgeschnappt haben, verraten die Autoren nicht. Also machte ich mich notgedrungen auf die Suche nach einer Quelle.

Das Ergebnis dieser Recherche ist peinlich, denn statt belastbarer amtlicher Quellen konnte ich die 90 V/m nur auf belanglosen privaten Websites finden, etwa auf diesen hier:

https://www.5g-anbieter.info/technik/grenzwerte.html *)
https://www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunk-versorgung/5g/5g-technik
https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/

Primärquelle ist die Website des Anti-Mobilfunk-Vereins Gigaherz, die anderen haben davon lediglich abgeschrieben. Doch was Gigaherz-Präsident Jakob über den 90-V/m-Grenzwert schreibt ist unqualifiziert, eine nachvollziehbare Widerlegung seiner laienhaften Grenzwerterfindung lässt sich seit März 2019 hier nachlesen. Es ist kaum zu glauben: Auch die Autoren des ZDF-Beitrags müssen sich bei dem 80-jährigen Schweizer Ex-Elektriker bedient haben, um hierzulande das 5G-Märchen von dem 90-V/m-Grenzwert verwursten zu können.

Screenshot aus dem ZDF-Beitrag: 5G - Zwischen Datenspeed und Strahlenangst
[image]
Bild: ZDF

Diagnose-Funk greift den märchenhaften 5G-Grenzwert von 90 V/m auf eine Weise auf, die einmal mehr die Inkompetenz dieses Anti-Mobilfunk-Vereins deutlich macht. Der Verein importiert dazu die Grenzwertbehauptung des Schweizers nicht nur kritiklos als wahr, sondern will ihr mit folgender Textpassage auch noch einen wissenschaftlichen Anstrich geben:

[...] Dariusz Leszczynski hat hierzu noch mal bei Dr. Eric van Rongen nachgefragt, nachdem THE TELEGRAPH am 3. März 2019 ein Interview mit ihm veröffentlich hat. Die Nachfragen und Antworten sind (in Englisch) nachzulesen auf BRHP >>>

Hätte der Verein seinen eigenen Link nur einmal benutzt, gelesen und auch verstanden was am Linkziel zu erfahren ist, er hätte seinen Import sofort löschen müssen. Denn ICNIRP-Vorsitzender van Rongen bestätigt Jakob in keiner Weise, sondern legt, auch für Laien gut verständlich dar, wie und warum sich die kommende neue ICNIRP-Grenzwertempfehlung von der bisherigen unterscheiden wird. Warum Diagnose-Funk dennoch den Blödsinn von Jakob weiter verbreitet, bleibt das Geheimnis des Vereins.

Wenn die Erfindung Jakobs aber unzutreffend ist, wie steht es dann wirklich um die 5G-Grenzwerte für Sendemasten in Deutschland?

Wie sich in der 26. BImSchV mühelos nachlesen lässt, gilt für den Frequenzbereich von 2 GHz bis 300 GHz, also auch für die 5G-Pionierbänder, konstant der Grenzwert 61 V/m.

Eine Anhebung dieses Grenzwerts wäre nur mit einer weiteren Novelle der 26. BImSchV machbar gewesen, davon ist aber weit und breit keine Rede. Doch wie kann es dann sein, dass seit kurzem auch in Deutschland erste 5G-Antennen errichtet werden?

Anhang 3 der 26. BImSchV löst das Rätsel mit folgender Textpassage:

Bei gepulsten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich über 10 MHz bis 300 GHz darf der Spitzenwert für die elektrische und die magnetische Feldstärke das 32-fache der Werte des Anhangs 1b nicht überschreiten.

So ist das also. Der in Anhang 1b festgehaltene Grenzwert von 61 V/m darf also kurzzeitig (Immissionsspitzen) auf maximal 1952 V/m ansteigen. Um Mobilfunkgegner nun davor zu bewahren, bewusstlos zusammenbrechen, sei der Hinweis gestattet: Diese Regelung ist nicht neu, sie hat mit 5G nichts zu tun, denn sie steht bereits seit 1996 in der 26. BImSchV. Bislang hat lediglich noch kein Sendemast der Mobilfunksysteme 2G, 3G und 4G von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Bei 5G wird dies anders sein, weil hier erstmals adaptive Antennen zur Anwendung kommen. Diese versorgen mobile Teilnehmer mit stark gebündelten und beweglichen Hauptstrahlen, ähnlich den Spotscheinwerfern der Bühnentechnik. Wer nun nahe einer solchen Antenne wohnt, kann kurzzeitig in einen Hauptstrahl geraten und in dieser Zeitspanne mehr als 61 V/m Immission erfahren, theoretisch bis zu 1952 V/m, in der Praxis wird es nur ein Bruchteil dieses Spitzenwerts sein. Denn entscheidend ist: Über ein beliebiges 6-Minuten-Intervall betrachtet darf ein Mensch auch von 5G-Antennen quadratisch gemittelt mit nicht mehr als 61 V/m befeldet werden. Auch dies regelt die 26. BImSchV schon seit 1996 so und nicht anders.

In Deutschland deckt die betagte 26. BImSchV somit auch die zulässige Immission durch moderne 5G-Antennen ab. Und niemand wird effektiv durch 5G stärker befeldet als zuvor durch 2G-, 3G, oder 4G-Antennen. Der einzige Unterschied ist: Wurden bisher Menschen durch Sendemasten eher gleichmäßig befeldet, kommt es bei 5G zu erheblichen Schwankungen der Immission, wobei sich Immissionsspitzen und feldschwache Phasen nach dem Zufallsprinzip abwechseln. Gemittelt über die Zeit bleibt auch bei 5G alles beim Alten.

Nicht wenige organisierte Mobilfunkgegner haben Mühe, diese technisch/mathematisch nur wenig anspruchsvollen Zusammenhänge zu begreifen. Sie schüren anlässlich der mit 5G kurzzeitig zulässigen Immissionsspitzen irrationale Ängste gegenüber dieser Technik und versuchen mit einfachen Analogien, ihre Bedenken plausibel erscheinen zu lassen. Eine dieser Analogien ist der "Schießplatz". Würde dort ein Schuss fallen, wäre dieser laut zu hören. Über eine Zeit von sechs Minuten gemittelt wäre der Schuss hingegen leiser oder gar nicht mehr hörbar. Auf diese Weise soll bei Laien gegen die quadratische Mittelung von Immissionsspitzen Front gemacht werden. Andere Analogien der Funkgegner bauen auf die grellen Lichtblitze von Stroboskoplampen oder die Wucht einer saftigen Ohrfeige. So nett diese Analogien auch sein mögen, – eine zündende simple Entgegnung will mir auf die Schnelle nicht einfallen, – so gegenstandslos sind sie aus wissenschaftlicher Sicht. Denn gegen die oben beschriebenen Regelungen konnten in den seit 1996 vergangenen Jahren keine substanziellen Bedenken vorgebracht werden, nette Analogien mögen viele Laien beeindrucken, nicht aber viele Wissenschaftler und politische Entscheidungsträger.

*) Der Betreiber der Website 5g-anbieter.info hat am 15. August 2019 seine Darstellung berichtigt. Der unzutreffende 5G-Grenzwert in Text und Grafik wurde entfernt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Grenzwert, Analogie, Gerücht, ZDF, Immission, 26. BImSchV, BNetzA, Faktencheck, 5G, ICNIRP-Empfehlung, Rongen, planet e, 90V


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