Berkeley: Never-ending-Story um Handy-Verordnung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 04.07.2019, 22:18 (vor 1849 Tagen) @ H. Lamarr

Der Berg kreißte und gebar ein Mäuslein: Ein Hinweisschild in den Schaufenstern von Handy-Läden in Berkeley ist das Ergebnis eines rund drei Jahre dauernden Verfahrens. Die Kosten dafür müssen enorm hoch gewesen sein.

Wenn es ums Prinzip geht, spielt Geld offensichtlich eine untergeordnete Rolle. Wie Joel M. Moskowitz berichtet, dauert der Rechtsstreit mit der CTIA um die im Mai 2015 verabschiedete und am 21. März 2016 in Kraft getretene Handy-Verordnung von Berkeley noch immer an. Am 1. Juli 2019 bestätigte nun ein Bezirksgericht mit 2:1 Stimmen, Berkeley habe rechtens gehandelt Handy-Shops zu verpflichten, ihre Kunden im Interesse des Verbraucherschutzes ausdrücklich auf die Sicherheitshinweise der Gerätehersteller aufmerksam zu machen (siehe oben).

Die CTIA kann gegen das jüngste Urteil Berufung einlegen, indem sie eine mündliche Verhandlung mit elf Richtern beim Berufungsgericht und/oder beim Obersten Gerichtshof der USA beantragt. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Streitgegenstand, der in den letzten vier Jahren ausgefochten wurde, um den Antrag der CTIA auf einstweilige Verfügung mit dem Ziel, Berkeleys Verordnung solange vom Vollzug auszusetzen, bis Bundesgerichte den Fall verhandelt und die dann endgültige Entscheidung getroffen haben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Handy, USA, Berkeley, CTIA


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