Geburtshilfe der BNetzA für Mobilfunkgegner (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 25.04.2006, 15:22 (vor 6772 Tagen) @ helmut
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 23.07.2006, 09:01

Fakt ist, dass die BNetztA (unter Mitwirkung der Lobby) eine Datenbank bereitstellt, die mangelhaft ist.
Das hat zur Folge, dass die BNetzA dazu beiträgt, dass die Bürger verunsichert werden.

Gehen wir mal davon aus, dass Frau Huber mit einem HF-Detektor kommt und eine Belastung von 2000 µW/m2 in der Wohnung feststellt. Nun wird dem Wohnungseigentümer Familie Meier geraten in ihrer Wohnung von einem Baubiologen messen zu lassen. Der Baubiologe erstellt ein Messprotokoll und nun weis Familie Meier, dass sie eine Grundbelastung im 2.OG von nehmen wir mal an 10,92 % Grenzwertausschöpfung des Grenzwertes nach der 26.BImSchV hat. Das entspricht einer Feldstärke von 4,62 V/m oder einer Leistungsflussdichte von 56,61 mW/m2.

Der Baubiologe rät zur Abschirmung, Frau Huber rät gleich zum Auszug.
Familie Meier will sich selbst ein Bild machen und sagt sich, wir schauen mal was die BNetzA an Informationen für uns bereit stellt. Sie gehen auf die Datenbank und stellen fest, dass die BNetzA schreibt, die Grenzwertausschöpfung in der Nähe ihrer Wohnung beträgt nur 0,0025 %.

Familie Meier ist nun sehr verunsichert und besorgt lt. dem Messprotokoll vom Baubiologen liegt die Grenzwertausschöpfung bei ihnen bei 10,92 %. Dieser Wert ist im Verhältnis zu den Angaben der BNetzA absurd hoch. Das macht Familie Meier Angst und schnell wird mit dem Baubiologen ein Termin ausgemacht, damit er mit den Abschirmmassnahmen beginnen kann. Wäre die Wohnung eine Mietwohnung würde sich Familie Meier eine neue Bleibe suchen.

Die Wehen setzen ein und ein neuer Mobilfunkgegner ist geboren. -:ok:-

PS: Familie Meier hat kein DECT.


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Meine Meinungsäußerung

Tags:
26. BImSchV


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