01.1 Hensinger: Panikmache mit Schweizer Vorsorgewerten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 18.01.2018, 13:47 (vor 2330 Tagen) @ H. Lamarr

In einem Beschwerdebrief vom 7. September 2017 an den Oberbürgermeister von Stuttgart schreibt Peter Hensinger anklagend:

Eine Grenzwertausschöpfung von nahezu 10 % entspricht für UMTS 100.000 µWatt/m², das bezeichnen Sie als "üblichen Rahmen" in Stuttgart.

Die von Hensinger genannten 100'000 µW/m² entspringen einer Milchmädchenrechnung. Denn allein aus dem Wert einer Grenzwertausschöpfung lässt sich die Leistungsflussdichte am Ort des Geschehens nicht berechnen (Hintergrund). Herr Hensinger rechnet mit der ungünstigsten Annahme, auf dem Dach der Kita stünden allein UMTS-Sendemasten. Dies aber ist nicht der Fall und daher unzulässig. Die tatsächlich messbare maximale Leistungsflussdichte vor der Kita ist mit Sicherheit kleiner als 100'000 µW/m², um wie viel kleiner lässt sich nur mit Kenntnis der TÜV-Messung sagen, die es dort an Ort und Stelle gegeben hat, die jedoch nicht öffentlich zugänglich ist.

Was den "üblichen Rahmen" angeht scheint Herr Hensinger verdrängt zu haben, dass er selbst noch vor einigen Jahren für eine Dachterasse seines Wohnblocks eine Immission von 582'000 µW/m² gemeldet hat. Dieser Wert beruht auf einem deutlich niedrigeren Messwert, der auf Maximalauslastung der betrachteten Sendeanlage hochgerechnet wurde. Der tatsächliche Messwert vor der Kita wird voraussichtlich ebenfalls deutlich niedriger sein als die Werte, die Herr Hensinger aus dem Hut zaubert, denn üblicherweise wird auch in Gutachten die Hochrechnung von Messwerten auf Maximalauslastung betrieben. Verbindliche Aussagen lassen sich nur mit Kenntnis der TÜV-Messung treffen. Hensinger bedient sich des Umstandes der Hochrechnung, wie es ihm gerade in den Kram passt: Um die Immission vor der Kita möglichst hoch aussehen zu lassen, unterschlägt er dort die mit ziemlicher Sicherheit vorgenommene Hochrechnung und erweckt den Eindruck, seine 100'000 µW/m² wären ein Messwert. Bei seiner Dachterrasse handelte er umgekehrt, um die Immission dort möglichst hoch erscheinen zu lassen, rechnete er den tatsächlichen Messwert auf 582'000 µW/m² hoch.

Weiter schreibt Hensinger in seinem Brief mit Bezug auf die von ihm genannten 100'000 µW/m²:

Das sind Extremwerte, die Gegenmaßnahmen erfordern.

Herr Hensinger leidet unter einer verzerrten Risikowahrnehmung. Denn was er als Extremwert geißelt ist nichts anderes als der weltberühmte "Schweizer Vorsorgewert", auch bekannt unter dem Begriff "Anlagegrenzwert". Denn 100'000 µW/m² sind weniger dramatisch verpackt 0,1 W/m² oder auf Feldstärke umgerechnet rd. 6 V/m, was im UMTS-Frequenzbereich eben der Schweizer Vorsorgewert ist. Dass Hensinger jemals gegen diesen Vorsorgewert Front machte, davon ist nichts bekannt. Die Wahrnehmungsverzerrung wird Herrn Hensinger noch häufiger zu schaffen machen, denn von Rechts wegen sind alle Grenzwertausschöpfungen unter 99,9 Prozent zulässig und nach dem derzeitigen Stand des Wissens mit keinen gesundheitlich negativen Folgen verbunden. Laienhaften Mobilfunkgegnern, die unter ihresgleichen mit ausgewürfelten und unhaltbaren Fantasiegrenzwerten von 1 µW/m² herumspielen, ist diese Sichtweise selbstverständlich fremd.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Diagnose-Funk, Druck, Täuschung, Hensinger, Grenzwertausschöpfung, Anlagenwert, Immissionswert, Neckartor, Messwert, Auslastung


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