Wohnen neben einem Funkmasten - na und? (Allgemein)

Diagnose-Reflex, Dienstag, 14.07.2015, 09:30 (vor 3234 Tagen) @ WindLicht

Liebes Windlicht,

ich habe die CD gefunden. Wenn Sie mir Ihre Adresse per PN zukommen lassen wollen, schenke ich Ihnen die CD und sende sie Ihnen zu.
Und wenn Sie diese CD verinnerlicht haben, werden Sie auch nicht mehr von "Strahlen" reden... Radiowellen hört sich doch gleich gar nicht mehr so gefährlich an, oder? Denn um nichts anderes handelt es sich dabei.

Die Grenzwerte von Funkanlagen (ob Radio, Funk oder Mobilfunk) dürfen in KEINEM Fall überschritten werden. Diese Werte sind u.a. in der Bundesimmisionschutzverordnung festgelegt. Beantragt werden die Sektorantennen meistens mit 30 Watt (vereinfacht die Bürokratie); dieser Wert wird aber in der Realität kaum erreicht. Zumeist liegt dieser Wert zwischen 5W und 15 Watt. Also fast die Werte einer Glühbirne ;) Zum Vergleich: Auf Fernsehtürmen werden Anlagen genutzt, die das Radioprogramm mit 100.000 Watt senden können.

Zusammengefasst: Die Betreiber dürfen die Grenzwerte nicht verändern, die Anlagen werden entsprechend geprüft und abgenommen und sind auch nicht in der Lage, über den beantragten Wert "hoch zu regeln". Wer etwas anderes behauptet, lügt.

Tags:
Grenzwerte, 26. BImSchV, Rundfunk, BNetzA


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