Bürgerwelle: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.05.2015, 13:18 (vor 3287 Tagen) @ KlaKla

Ebenfalls unstrittig ist, dass die Bürgerwelle im Moment nur durch private Darlehen, zum großen Teil ebenfalls von Frau Zwerenz noch Geld auf dem Konto hat. Ein auf der JHV 2013 anwesender Fachanwalt für Vereinsrecht hat auf der Versammlung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bürgerwelle im derzeitigen Zustand nach seiner Einschätzung insolvent ist.

Die Bürgerwelle, vertreten durch die Vorstände Ebenhoch Siegfried, Eidling Barbara, Jobst Elfriede geb. Mayer und Zwerenz Siegfried, hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt (Az. IN 234/14). Mit Beschluss vom 22.01.2015 hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) in Weiden i.d. OPf. den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen.

Am 04.02.2015 berichtigte das Amtsgericht den Beschluss vom 22.01.2015 dahingehend, dass im Vorstand anstatt Frau Elfriede Mayer Herr Peter Schlegel tätig ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Zwerenz, Bürgerwelle, Schlegel, Insolvenz, Eidlinger, Ebenhoch


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