Wie verbindlich sind EU-Empfehlungen? (Allgemein)
Das BfS schreibt: Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union (EU) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder verabschiedet (1999/519/EC). Diese stützt sich auf die “EMF-Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz)” der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) aus dem Jahr 1998. Die EU-Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung.
Frage: Wie verbindlich sind Empfehlungen der EU für die Mitgliedsstaaten?
Antwort: Eine Empfehlung ist nicht verbindlich. In einer Empfehlung können die Institutionen ihre Ansichten äußern und Maßnahmen vorschlagen, ohne denjenigen, an die sich die Empfehlung richtet, eine rechtliche Verpflichtung aufzuerlegen. mehr ...
Kommentar: Nachvollziehbar ist diese Gelassenheit der EU für mich nicht. Warum gibt es da keine verbindliche Verordnung oder wenigstens eine Richtlinie? Die Überschreitung eines Tempolimits hat offenkundig mehr Sanktionen zur Folge als eine Missachtung der Empfehlung 1999/519/EC.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –