Happy Slapping (Allgemein)
die Ausschreitungen an sich sind zu ahnden. Aber was haben Handys damit zu tun? Mit den gleichen Argumenten könnten Sie fordern, Messer zu verbieten. Mit derartigen Mordwerkzeugen wurden sicher noch viel schwerwiegendere Verbrechen begangen.
Wer das Messer führt ist ganz klar auch der unmittelbare Täter. Wer daneben steht und nichts anderes macht als gaffen, der ist wegen unterlassener Hilfeleistung dran. Ähnlich sehe ich's beim Handy: Wer reale Gewaltszenen mit dem Handy oder sonstwie aufzeichnet, um diese Aufzeichnung dann zur Begaffung durch intellektuell Unterprivilegierte herumzureichen oder im Internet anzubieten - der begeht zumindest auch die Straftat der unterlassenen Hilfeleistung im erschwerten Fall, weil er sein Handy eben nicht zum Absetzen des eigentlich fälligen Notrufs verwendet hat.
Wikipedia: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm nach den Umständen zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" (§ 323c StGB)
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Evi,
05.02.2006, 11:41
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Raylauncher,
05.02.2006, 16:23
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Raylauncher,
05.02.2006, 16:23