Wortlaut: Einstweilige Verfügung gegen Diagnose-Funk (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Sonntag, 01.09.2013, 19:23 (vor 4086 Tagen) @ H. Lamarr

Die Einstweilige Verfügung ist hier nachzulesen.

01.09.2013 13:58

In der Ausgabe vom 22.08.2013 beschäftigt sich die ZEIT an prominenter Stelle mit dem Thema Elektrosmog und auch Elektrosensibilität. Diagnose-Funk e.V. hat dazu bereits fachlich Stellung genommen.

Auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bremen vom 30.08.2013, erwirkt durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Bardua als Prozessbevollmächtigte von Prof.Dr. A. Lerchl gegen Diagnose-Funk e.V., können wir diese zur Zeit leider nicht zur Verfügung stellen.

Kommentar: Die fachliche Stellungnahme von Diagnose-Funk, wo bitte gibt es die? Ich kenne nur die andere, die mMn unqualifizierte Stellungnahme.

Intelligenterweise wurde die Mitteilung über die Einstweilige Verfügung vom Verein der Elektrosensiblen nicht auf die Seite gestellt, auf der bis heute Mittag noch die Stellungnahme zum Download angeboten wurde, sondern auf eine neue Seite. Links auf die alte Seite gehen damit unverrichteter Dinge ins Leere, ohne dass klar wird, was los ist.

Elektrosmognews ist wieder einmal nicht informiert. Die beanstandete Stellungnahme steht dort auch jetzt noch quietschvergnügt in der Version 1. Wenn das mal kein' Ärger gibt, bei Einstweiligen Verfügungen liegt die Latte bei Zuwiderhandlungen normalerweise sehr tief. Ob es genügt, wenn DF geltend macht, elektrosmognews habe sich die Stellungnahme unautorisiert von der Website der Elektrosensiblen verschafft und in Eigenregie zum Download angeboten, wird sich zeigen.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Seilschaft, Trittbrettfahrer, Vehikel, EHS-Verein, Prozess, EHS-Selbsthilfegruppe


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