Wegen Sendemast Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert (Allgemein)
Das Oberlandesgericht Dresden hat heute (19. März) in dem oben genannten Fall die Klage der Frau zurückgewiesen. Revision ist nicht zugelassen.
Siehe dazu auch
http://www.oaz-online.de/web/oaz/nachrichten/detail/-/specific/Keine-Entschaedigung-fuer-Handy-Strahlung-OLG-weist-Klage-zurueck-881329361
...und hier geht's zur entsprechenden Pressemitteilung des OLG Dresden:
http://www.justiz.sachsen.de/olg/content/1621.php
Wolf