E-Plus - Gemeinsame Nutzung Infrastrukturen und Frequenzen (Allgemein)
E-Plus schreibt:
"Die gemeinsame Nutzung einer Antennenanlage durch mehrere Netzbetreiber ist in Deutschland aus technischen und lizenrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich."
Wie nun? 2001 war es technisch und rechtlich möglich.
"Vereinbart wurde nicht nur das Teilen von Antennenstandorten, sondern auch die gemeinsame Nutzung von Kabel, Sende- und Empfangsanlagen sowie der Steuerungseinheiten für die Sendeanlagen. Dadurch soll über die nächsten Jahre rund eine Milliarde Mark eingespart werden. Bei den Betriebskosten werden die Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich liegen, teilte ein Sprecher von E-Plus mit."
"Demnach können beim Netzaufbau Grundstücke, Masten, Antennen, Kabel und Combiner gemeinsam genutzt werden. Entscheidend ist dabei, dass die Partner wirtschaftlich getrennt agieren, weil jedes Unternehmen nur eine Lizenz haben kann."
UMTS: Kooperation bringt Milliardeneinsparung, FAZ, 14.09.2001
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ths,
12.06.2012, 22:20
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H. Lamarr,
12.06.2012, 22:57
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- E-Plus - Gemeinsame Nutzung Infrastrukturen und Frequenzen - ths, 12.06.2012, 23:46
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