Frankreich: Gerichtsentscheid zu Mobilfunkstandorte (Allgemein)
Frankreich: Entscheidung über Mobilfunk-Standorte fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Regulierungsbehörde und der nationalen Frequenz-Agentur
In Frankreich dürften örtliche Behörden das Aufstellen von Mobilfunk-Basisstationen nicht mit Verweis auf das Vorsorgeprinzips beschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, des Conseil d'Etat, vom 26. Oktober 2011 hervor. Nach Ansicht des Gerichts fällt die Entscheidung über das Aufstellen von Basisstationen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Regulierungsbehörde ARCEP und der nationalen Frequenz-Agentur ANFR. Ein Bürgermeister ist folglich trotz seines Hoheitsrechts nicht befugt, per Beschluss die Aufstellung von Basisstationen in seiner Gemeinde zu regeln. Das Verwaltungsgericht betont zudem, dass eine öffentliche Behörde den eigenen Zuständigkeitsbereich aufgrund des Vorsorgeprinzips nicht überschreiten darf. Der Verband der französischen Telefonnetzbetreiber hat den Beschluss in einer Stellungnahme begrüßt.
http://www.conseil-etat.fr/fr/communiques-de-presse/antennes-relais-de-t.html (Prssemitteilung des Conseil d'Etat, in französischer Sprache)
http://www.fftelecom.org (Stellungnahme des Verbands der französischen Netzbebereiber, in französischer Sprache)
Quelle: WIK 02.11.2011