Wertverlust durch Sendemast marktfähig machen (Allgemein)

KlaKla, Donnerstag, 09.12.2010, 12:11 (vor 4902 Tagen) @ Thomas G.

Laut Ihrer Pressemeldung: "Nur ein fach- und sachgerechtes Verkehrswertgutachten mit Strahlenmessungen innerhalb und außerhalb der Immobilie zeigt dem Kunden auf, welcher tatsächlichen Belastung er ausgesetzt und welcher Wertverlust der Immobilie vorhanden ist."

Wo bitte ist nachzulesen, dass nur ein Verkehrswertgutachten mit Strahlenmessung den Wertverlust einer Immobilie ausgibt?

Soweit mir bekannt gehört eine Strahlenmessung nicht zu einem seriösen Verkehrsgutachten. Sie versuchen mMn ein unnötiges UP marktfähig zu machen, was sich schlimmstenfalls negativ auf den Immobilienpreis auswirkt.
Profitieren tut dabei ein guter Immobilienmakler (oder Banken) der die "belastete Immobilie günstig einkauft und ohne Gutachten teuer verkauft oder vermiete.

Woran bemisst sich der Abschlag des Wertverlusts durch eine Mobilfunkantenne? Bitte nennen sie seriöse Quellen, keine Meinungsbekundung abhängiger Institute oder überholte Videobeiträge.

Zur Info sei erwähnt, dass ich als vereidigter Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach - Bausachen - ehrenamtlich tätig bin.

Gut und, was wollen Sie uns damit sagen? Hat den schon mal ein Kläger durch Ihr Verkehrswertgutachten inkl. Strahlenmessung einen realistischen Wertverlust ein geklagt? So das ein Kläger vom Standortvermieter den realistischen Wertverlust erstatte bekam? Denn das wäre dann mWn wirklich neu.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Wertverlust, Interessenkonflikt, Geschäftsidee, Irreführung, Immobilien, Immobilienmakler, Schöffe, Meinungsbekundung


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