Stellungnahme von Prof. K. Buchner (Allgemein)

Franz, Sonntag, 10.07.2005, 22:21 (vor 6916 Tagen) @ Aktivist

Sehr geehrter Herr Hartenstein,

in Ihrem Beitrag werfen Sie der ödp "Unehrlichkeit" vor. Im Klartext: Sie behaupten, ich sei als einer der Initiatoren des Volksbegehrens "unehrlich". Mir ist nicht klar, womit Sie diesen persönlichen Angriff rechtfertigen. Da es Ihnen offenbar eher auf Stimmungsmache als auf eine sachliche Auseinandersetzung ankommt, verbietet sich eigentlich eine Antwort. Trotzdem will ich einige Punkte herausgreifen:

Sie behaupten, durch das Volksbegehren könnten unliebsame Mobilfunkstandorte nicht verhindert werden. Dabei schreiben Sie sogar, dass die ödp hier "wider besseres Wissen?" die Öffentlichkeit täusche. Als Begründung führen Sie eine Stellungnahme der Obersten Baubehörde im Bayerischen Innenministerium an. Diese bezieht sich jedoch auf die jetzige Gesetzeslage. Sie hätten Recht, wenn der zweite Teil des Volksbegehrens fehlen würde, der sich auf das Landesentwicklungsprogramm bezieht. Dadurch, dass im Volksbegehren die Gesundheitsvorsorge explizit gefordert wird, muss in Zukunft jede Bauleitplanung und jeder Flächennutzungsplan die Belange der Gesundheitsvorsorge berücksichtigen. Das ist - entgegen Ihrer Meinung - derzeit oft schwierig, weil im Landesentwicklungsplan nur von "Sozialverträglichkeit" die Rede ist. Was das praktisch bedeutet, schreiben Sie selbst: Solange die Grenzwerte eingehalten werden, muss eine Anlage als sozialverträglich angesehen werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dienen die heutigen Mobilfunk-Grenzwerte jedoch nicht der Gesundheitsvorsorge. Deshalb bringt hier das Volksbegehren einen sehr großen Fortschritt. Ihre Behauptung, das Volksbegehren "wiederholt im wesentlichen lediglich bereits bestehende Forderungen des Landesentwicklungsplans" ist also grundlegend falsch.

Am meisten wundert mich ihre Aussage, dass für die Gesundheitsvorsorge primär der Bund zuständig sei. Sagen Sie allen Ernstes, wir sollten die Finger vom Gesundheitsschutz lassen, weil er bei Ihrem Parteifreund Trittin in guten Händen sei?? Durch vernünftige Bauleitplanungen bzw. Ortsgestaltungssatzungen können wir trotz der jetzigen Bundesregierung manches erreichen. Wie die Beispiele Gräfelfing und Dachau zeigen, lässt sich so die tatsächliche Strahlenbelastung auf ein 10 000 stel des Grenzwerts (und weniger) senken. Derzeit sind solche Bauleitplanungen schwer durchsetzbar. Mit einem erfolgreichen Volksbegehren ändert sich dies grundlegend.

Prof. K. Buchner
Straßbergerstr. 16
80809 München

Tags:
ödp, Buchner, Landesentwicklungsplan


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