Von der Mücke zum Elefanten (Allgemein)

Ditche, Freitag, 09.07.2010, 22:51 (vor 5090 Tagen) @ H. Lamarr

Dem Schwedischen Verband elektrosensibler Menschen wurde als Behindertenorganisation finanzielle Unterstützung gewährt. Dies wird zuweilen so missverstanden, als sei elektromagnetische Überempfindlichkeit in Schweden eine anerkannte medizinische Diagnose.

So, und nun zurück zur Bürgerwelle Schweiz, die sich weder um das schert, was Sie an Information gebracht haben, noch um das was ich geschrieben habe, sondern frech behauptet:

Elektrosensibilität ist in Schweden eine offiziell anerkannte Behinderung

Wahnsinn, merken Sie es wirklich nicht mehr, "Fee", wie hier die Leute nach Strich und Faden verarscht werden? Wie passt denn die Behauptung der BW Schweiz zu dem was Sie hier ausgeführt haben? Oder anders gesagt: Was bitte ist eigentlich das "Unangebrachte" an meiner Kritik an dem Machwerk der BW Schweiz? Erklären Sie's mir bitte.

Brauchen´s wieder ein Tässchen Tee? ;-) Hier zum Original: http://www.buergerwelle-schweiz.org/fileadmin/user_upload/buergerwelle-schweiz/Mobilfunk/MF_07.10_Johansson_AspectsEHS_dt.pdf

Dort steht unter anderem (für Link-Muffel einen Teilauszug)

1. Einführung
In Schweden ist Elektrohypersensitivität (EHS) [im deutschen Sprachbereich populär meist Elektrosensibilität genannt] jetzt eine offiziell voll anerkannte funktionelle Behinderung (d.h. sie wird nicht
als Krankheit betrachtet).


2. Rechte der Elektrosensiblen in Schweden
Die elektrosensiblen Menschen Schwedens haben ihre eigene Behindertenorganisation, den Schwedischen Verband der Elektrosensiblen2, der seine eigene Website, http://www.feb.se, auf Schwedisch und Englisch hat. Diese Organisation ist Mitglied des Schwedischen Behindertenverbandes (Handikappförbundens Samarbetsorgan; HSO). Der HSO ist die gemeinsame Stimme der schwedischen Behindertenorganisationen gegenüber der Regierung, dem Parlament und den nationalen Behörden, und eine partnerschaftliche Körperschaft, die zur Zeit aus 43 nationalen Behindertenorganisationen worunter der Schwedische Verband der Elektrosensiblen) mit insgesamt etwa 500 000 Einzelmitgliedern besteht. Er hat seine eigene Website auf Schwedisch und teils auf Englisch3.
Die Schwedischen Gemeinden haben selbstverständlich die „22 Allgemeinen Regeln über die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen (22 Standard Rules on Equalization of Opportunities for Persons with Disabilities)4 zu beachten. Diese wurden 2007 „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der UN4 aufgewertet bedeutet, dass allen Menschen mit Behinderungen die Unterstützung und die Dienstleistungen zustehen, die sie gemäß dem schwedischen Gesetz über die Unterstützung und Dienstleistungen für Personen mit bestimmten funktionellen Behinderungen (LSS-lagen) und dem schwedischen Gesetz über Sozialdienstleistungen (Socialtjänstlagen) besitzen.
Behinderte Menschen haben daher heutzutage viele verschiedene Rechte und können verschiedene Unterstützungen bekommen. Der Sinn dieser Rechte und Unterstützungen liegt darin, dass Mensch die Chance haben soll, wie alle anderen Menschen leben zu können. Im Ergebnis soll Person, die in einer schwedischen Gemeinde lebt, ein normales Leben führen können, und Gemeinden müssen das nötige Wissen haben und imstande sein, die Personen zu erreichen, die solche Unterstützung und Dienstleistungen benötigen. Behinderte Menschen sollen dank dieser besonderen Unterstützung leben, arbeiten, studieren und ihre Freizeit gestalten können. Die Gemeinden haben sicherzustellen, dass sie alle eine ausreichende Unterstützung bekommen. Jeder soll sie achten bedenken, dass diese Frauen und Männer individuell unterschiedliche Unterstützung benötigen.

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Nochmal der (direkte) Vergleich:

Elektrosensibilität ist in Schweden eine offiziell anerkannte Behinderung
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In Schweden ist Elektrohypersensitivität (EHS) [im deutschen Sprachbereich populär meist Elektrosensibilität genannt] jetzt eine offiziell voll anerkannte funktionelle Behinderung (d.h. sie wird nicht
als Krankheit betrachtet).

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Ich sehe das nicht so, daß hier die Leute nach Strich und Faden verarscht werden...

Deshalb finde ich Ihr (obiges) Urteil unangebracht. Allerdings hätte man vielleicht noch das Wort "funktionelle" drinn lassen können, damit der Hinweis "sie wird nicht als Krankheit betrachtet" erkennbarer bleibt.

So meine Sicht für heute!


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