Wirtschaftliche Interessen ./. freie Meinungsäußerung (Allgemein)

AnKa, Montag, 22.02.2010, 07:40 (vor 5228 Tagen) @ Ditche

Nur eine geläuterte Rechtsprechung , die sich der Mühe subtiler Sachverhaltsklärung unterzieht, kann verhindern, daß unsoziales und eigensüchtiges Streben prämiert und verantwortliches staatsbürgerliches Verhalten bestraft wird.

Wer stellt denn fest, ab wann eine "Rechtssprechung" als "geläutert" gelten darf?

Der Satz ist eine moralische Aufforderung ohne Tiefgang. Die "Mühe subtiler Sachverhaltsklärung" wird nicht durch eine "Rechtssprechung" vollzogen, sondern entsteht in der Zusammenarbeit der Rechtsorgane - beteiligt an diesem Prozess sind zum Beispiel Richter, Anwälte der streitenden Parteien, die Beibringer von Aussagen und Beweisen, Zeugen usw.

Der Vorgang ist auf Grundlage bestehender Gesetze grundsätzlich offen - d.h., es bedarf keiner gesonderten Aufforderung an "die Rechtssprechung", sich zu "läutern". Die Aufforderung, "die Rechtssprechung" solle sich "läutern", birgt die Behauptung in sich, dass Rechtsverfahren heutzutage "unlauter" ablaufen - die Aussage erscheint also als Ausdruck eines lebensverkniffenen Moralismus', so wie sie auch einen denunzierenden Anteil hat - beides hat allerdings in einer offenen Gesellschaft nichts zu suchen.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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Denunzieren


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