Richtigstellung (Allgemein)

Schutti @, Donnerstag, 19.08.2004, 01:05 (vor 7881 Tagen) @ mops

Vielen Dank für die zahlreichen juristischen Hinweise! :waving: Zur Klarstellung: Besagte Werbe-Flyer werden von Schülern u.a. in einer eigenen Austrage-Aktion verteilt und in den Eingangsbereichen auf den Treppen in einem Päckchen hinterlegt. Jeder/r Vorbeigehende können sie sich nehmen oder auch nicht. Ebenso wird in Müchen mit Lebensmittelketten-Reklame umgegangen, z.B. von Walmart oder Tengelmann.

Es handelt sich also nicht um zugestellte Werbung?
Finde ich gut dass man es wenn es einem nicht interesiert einfach ignorieren kann.
Spart das Auseinanderpfrimeln von Werbung und "richtiger" Post.

Es handelt sich also keinesfalls um die Zustellung eines Briefgutes durch einen Angestellten der Deutschen Bundespost. Auch werden diese Werbeträger nicht einmal in anonymem Massenversand in die einzelnen Briefkästen gesteckt. In meinem Haus schmeisst meist am selben Tag die Hausmeisterin den ganzen Werbe-Krempel geschlossen in die Mülltonne, - legal seit Jahren ohne Sanktionen!

Willst du nicht lieber jeden selber entscheiden lassen ob ihn die besagte Werbung interesiert oder nicht?
(Mal die Problematik der Reklame beseite lassend)

Schutti


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