Ungenügende Erfolgsaussichten (Allgemein)
Der Nachbar hatte gesundheitliche Schäden befürchtet, weil der geplante Standort nur etwa 100 Meter von seinem Wohnhaus entfernt ist.
Die Angst des Nachbarn kann ich durchaus nachvollziehen. Nicht (gut) nachvollziehen kann ich, dass der Mann von seinem Rechtsbeistand nicht vor dieser schier aussichtslosen gerichtlichen Auseinandersetzung zurückgehalten wurde. Da wurde mMn wieder unnötig Geld versenkt, vermutlich aus dem Privatvermögen des Nachbarn, denn als wir seinerzeit 2002/2003 aus denselben Überlegungen heraus gerichtlich gegen "unsere" Antenne vorgehen wollten, verweigerte unsere Rechtsschutz-Versicherung wegen geringer Erfolgsaussichten die Deckungszusage.
Allein mit Sorge um die Gesundheit begründet sind gerichtliche Feldzüge mMn ausnahmslos zum Scheitern verurteilt.
Hier ein paar Details mehr zur Entscheidung des VG Koblenz.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
gesamter Thread:
- Entscheidung VG Koblenz ▼ -
caro,
18.08.2008, 12:22
- Ungenügende Erfolgsaussichten -
H. Lamarr,
18.08.2008, 12:58
- Ungenügende Erfolgsaussichten -
Doris,
19.08.2008, 21:51
- Ungenügende Erfolgsaussichten - H. Lamarr, 20.08.2008, 00:23
- "Sicherheitsabstand" -
helmut,
21.08.2008, 20:05
- "Sicherheitsabstand" -
Doris,
22.08.2008, 00:54
- "Sicherheitsabstand" - helmut, 22.08.2008, 09:39
- "Sicherheitsabstand" -
Doris,
22.08.2008, 00:54
- Ungenügende Erfolgsaussichten -
Doris,
19.08.2008, 21:51
- Ungenügende Erfolgsaussichten -
H. Lamarr,
18.08.2008, 12:58