Bayern: Staatliche Handy-Ortung geregelt (Allgemein)
Der Bayerische Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 03.07.2008
- das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, Drucksache 15/10999 (PDF),
- des Ausführungsgesetzes Art. 10-Gesetz und
- des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes beraten und beschlossen.
Neu ist darin unter anderem Art. 6c: Besondere Auskunftsersuchen und Einsatz technischer Mittel zur Ortung von Mobilfunkendgeräten.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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