Behauptung: Grenzwertfestlegung nur an Leichen (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 09.04.2008, 09:27 (vor 6058 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Mittwoch, 09.04.2008, 10:01

Behauptung
Die Grenzwerte beziehen sich überhaupt nicht auf die Gesundheit, sondern ausschließlich auf die Erwärmung von Leichengewebe bei Bestrahlung mit einer ungepulsten Hochfrequenz für 6 Minuten.
Diese Werte sind ausschließlich aus der Gewebserwärmung am Leichengewebe ermittelt.

Originalquelle: Zum Sachstand wissenschaftlicher Erkenntnisse Mobilfunk und Gesundheit
von Dr. Wolf Bergmann, Freiburg im April 2003

Entgegnung
Die 6 Minuten in der Grenzwertdefinition beruhen auf der Fähigkeit des lebenden Organismus zur Temperaturregulation. Eine solche findet bei Leichen bekanntlich nicht mehr statt, und deshalb ist die Behauptung von Dr. Bergmann schlicht falsch. Welcherart die Studien waren, aus denen in Wahrheit die Erkenntnisse zur Gewebserwärmung stammen, darüber können Sie sich ohne Mühe in der einschlägigen ICNIRP-Empfehlung informieren. In dieser deutschen Übersetzung sind es die Seiten 68 ff.

Athermische Wirkung wird nicht geleugnet
Erwärmungsverhalten und Propagandakrieg

Tipp
Lassen Sie sich nicht von Mobilfunk-Kritikern blenden, sondern prüfen Sie, welche Interessen ein Mobilfunk-Kritiker verfolgen könnte. Oft, aber nicht immer, steckt persönliches Streben nach materiellem oder immateriellem Profit dahinter. Mobilfunk-Kritiker sind nicht so selbstlos wie es scheint. Lassen Sie sich nicht vor einen fremden Karren spannen, indem sie das was man ihnen erzählt ungeprüft weiter erzählen. Damit laufen Sie Gefahr, später als der Dumme dazustehen. Hilfestellung wie man Unsinn entlarvt gibt es <hier>.

[Admin: editiert am 17.01.2014]

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Geschäft, Grenzwert, Alarmschläger, Angstschürer, Manipulation, Bergmann, Leichen, Karren, Aerzteinitiative, ICNIRP-Gegner


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