Petitionsausschuss verwirft "Bundestagspetition" von E. Meßmer (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.03.2021, 01:26 (vor 1149 Tagen)

Der Deutsche Bundestag hat die Petition 88260 des Petenten Eduard Meßmer am 11. Februar 2021 abschließend beraten und beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der Petitionsausschuss sieht keine Veranlassung, die Einführung eines neuen Mobilfunk-Netzstandards zurückzustellen. Der Deutsche Bundestag hat sich im Übrigen in den vergangenen Jahren auf Basis von Anfragen einzelner Abgeordneter bzw. von Fraktionen intensiv mit den möglichen gesundheitlichen Risiken des 5G-Mobilfunkstandards beschäftigt. Die Ergebnisse können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter "Beratungsabläufe" (inhaltliche Suche mit Sichwort: "5G") aufgerufen werden.

Der Petitionsausschuss erkennt keine Notwendigkeit, das mit der Petition verfolgte Anliegen zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – zur Erwägung zu überweisen und der Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – zu überweisen, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Vollständige Begründung des Petitionsausschusses

Hintergrund
Was wurde eigentlich aus der "Bundestagspetition" 88260?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
5G-Tea-Party, Meßmer, Bundestagspetition

"Bundestagspetition" von E. Meßmer: 799 Tage hoffen & bangen

H. Lamarr @, München, Montag, 08.03.2021, 00:18 (vor 1148 Tagen) @ H. Lamarr

Das Beste an der 5G-Blockade-Petition von Eduard Meßmer: Ohne die Begründung war sie angenehm kurz und frei von Geschwalle.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Verfahren zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen.

Eingereicht wurde sie am 5. Dezember 2018 beim Deutschen Bundestag, nicht entsprochen wurde ihr dort am 11. Februar 2021. Das ist eine Bearbeitungsdauer von 799 Tagen (2 Jahre + 2 Monate + 6 Tage). Zur Erinnerung: Die 5G-Lizenzversteigerung in Deutschland endete am 12. Juni 2019. Damit war zugleich auch das erste von zwei Anliegen der Petition hinfällig. Und weil das zweite Anliegen weltfremd ist, denn irgendwelche wissenschaftlichen Zweifel an der Unbedenklichkeit einer vergleichsweise jungen Technik wie dem öffentlichen Massenfunk wird es auch in 50 Jahren noch geben, stand das Schicksal von Meßmers Petition bereits am 13. Juni 2019 faktisch fest. Warum dann diese elend lange Bearbeitungsdauer? Eine Erklärung findet sich im Totenschein der Petition: Meßmers Eingabe war nur eine von mehr als 200 ähnlichen beim Petitionsausschuss, die wegen des Sachzusammenhangs allesamt einer gemeinsamen Prüfung unterzogen wurden. Nicht nur Meßmer bekam also den Totenschein für seine Petition, auch der Schwarm der übrigen bekam den gleichen Schein zugestellt.

Eduard Meßmer hat mutmaßlich seit Mitte Februar 2021 Kenntnis vom Scheitern seiner Petition. Auf seiner verwaisten Website und anderen Sites der Szene suchte ich eine Meldung über das Scheitern soeben jedoch vergeblich. Lässt man das anfänglich elefantöse TamTam um diese Petition Revue passieren, ist das betretene Schweigen anlässlich ihres Ablebens respektlos.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Game over, Querulant, Meßmer, Unbedenklichkeit, Bundestagspetition

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