Gigaherz-Jakob hetzt Schweizer gegen 5G-Antennen auf (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 17:21 (vor 1876 Tagen)

Auszug aus Gigaherz.ch:

[...] Wer also an seinem Wohnort eine 5G Antenne auf einem bestehenden Antennenmast entdeckt, [...] welche ohne Baubewilligungsverfahren angebracht wurde, möge bei der Bauverwaltung seiner Gemeinde, eine Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung einreichen. Das heisst, ein Rechtsbegehren nach Baugesetz Art.Nr….stellen. (die entsprechende Art. Nummer ist in jedem Kanton anders und muss recherchiert werden)

Adaptive 5G-Sektorantennen fürs 5G-Pionierband 3,6 GHz sind leicht zu erkennen, sie sind erheblich breiter als herkömmliche Sektorantennen (fast schon quadratisch). Woran Laien erkennen können, eine solche Antenne sei ohne Baubewilligung montiert worden, verrät Ex-Elektriker Jakob nicht. Die Drama-Queen aus Schwarzenburg geht mutmaßlich davon aus, die Netzbetreiber würden ab sofort jede 5G-Antenne im Zuge einer genehmigungsfreien Bagatelländerung an einer bestehen Antennenanlage montieren. Und er meint zu wissen, dies sei unzulässig, kann seine Behauptung jedoch in keiner Weise plausibel begründen, sondern phantasiert wirres Zeug. Neu ist, dass Jakob jetzt auch noch mit der maximal zulässigen Strahlungsleistung einer Ericsson-5G-Antenne argumentiert. Das ist in etwa so intelligent, als ob ein Polizist einem Autofahrer einen Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aufbrummt, nur weil er gesehen hat, dass der Tacho des Wagens am oberen Anschlag 250 km/h zeigt ...

Was es tatsächlich mit Bagatelländerungen auf sich hat und wann diese zulässig sind, lässt sich verbindlich in zwei Merkblättern der kantonalen Umweltämter nachlesen:

- Beurteilung von Standortdatenblätternfür Mobilfunk-und WLL-Basisstationenmit neuen Frequenzbändern
- «Zukunft des Mobilfunks: Auswirkung auf Behörden»

Gigaherz-Jakob hat die Funktechnik zu keiner Zeit richtig verstanden, 5G überfordert den alten Herrn hoffnungslos. Es ist mMn überfällig, dass er sich endlich aufs Altenteil zurückzieht und seinen klapprigen Desinformationsstadel Gigaherz.ch ersatzlos auflöst. Was er selbstverständlich beides nicht tun wird, dazu ist ihm seine ätzende Selbstdarstellung viel zu wichtig :-(.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Gigaherz-Jakob: Die schwarze Null steht

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 17:55 (vor 1876 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz-Jakob hat mit Zahlen schon immer seine liebe Not gehabt. Jetzt behauptet er, wohl in Eile, die maximal zulässige Strahlungsleistung seiner Lieblingsantenne, die er nachts mit ins Bett nimmt, sei 2500 Watt:

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Hier waren es noch 25'000 Watt. Egal, Jakob (80) bringt so oder so alles durcheinander, da kommt es auf eine Null mehr oder weniger auch nicht mehr an.

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Gigaherz-Jakob: Die schwarze Null kehrt zurück

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 28.03.2019, 19:53 (vor 1874 Tagen) @ H. Lamarr

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Der Gigaherz-Präsident, einer unserer treuesten Leser, hat reagiert und aus 25'00 Watt heute 25'000 Watt gemacht.

Sagt der Chef zu seinen Mitarbeitern: Hey, Leute, ich bin die Eins, die euch Nullen erst einen Wert gibt!

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Auch Bagatelländerungen müssen Grenzwerte einhalten

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 21:45 (vor 1875 Tagen) @ H. Lamarr

Nationalrätin Yvette Estermann hatte Zweifel an Gigaherz-Jakobs Behauptung, die Montage von 5G-Antennen würde von Netzbetreibern unzulässig als genehmigungsfreie Bagatelländerung deklariert. Sie fragte am 5. März 2019 bei der Regierung der Schweiz (Bundesrat) nach:

Mit einer Publikation vom 23. Februar 2019 weist Gigahertz [sik!] darauf hin, dass die kantonalen Umweltämter in Absprache mit den Mobilfunkbetreibern versuchen, zahlreiche Mobilfunk-Sendeanlagen unter dem Deckmantel einer "Bagatelländerung" ohne Baubewilligung auf den neuen Mobilfunkstandard 5G aufzurüsten.

Stimmen die Aussagen?

Der Bundesrat antwortete am 11. März 2019:

Für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können auch die Verfahren etwas anders ablaufen. Der Bund macht den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sowie die weiteren baurechtlichen Vorschriften müssen aber in jedem Fall, unabhängig vom Verfahren, eingehalten werden.

Kommentar: Es ist schon grotesk, dass der Unsinn von Gigaherz.ch von einer Nationalrätin nicht verworfen wird, sondern sich auch noch der Bundesrat mit dem Blödsinn eines 80-Jährigen Ex-Elektrikers beschäftigen muss.

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Tags:
Behauptung, Schweiz, Querulant, Estermann, Nationalrat

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