Mobilfunkfreie "Weiße Zonen" – irreal oder rechtlich geboten? (Elektrosensibilität)

Gast, Mittwoch, 11.11.2015, 23:29 (vor 3111 Tagen)

Wenn sich Akademiker irrealen Überzeugungssystemen nicht entziehen können, schaffen sie es mMn mühelos, seitenweise höheren Blödsinn zu fabrizieren. So geschehen in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht", Heft 20-2015. Dort werden Bernd Irmfrid Budzinski und Wilfried Kühling auf den gesunden Menschenverstand und/oder auf Verwaltungsrechtler losgelassen. Wer sich den Volltext antun möchte, bitte hier entlang*).

Hintergrund
Bernd Irmfrid Budzinski im IZgMF-Forum
Wilfried Kühling im IZgMF-Forum
Weisse Zone in der Rhön - weisses Rauschen im Kopf?

*) Admin: Der Link ist tot, Ersatzlink <hier>.

Tags:
BUND, Selbstüberschätzung, Verwaltungsrecht, Rhön, Verwaltungsrichter a. D. Budzinski, Kühling

Mobilfunkfreie "Weiße Zonen" – irreal oder rechtlich geboten?

hans, Donnerstag, 12.11.2015, 00:20 (vor 3111 Tagen) @ Gast

bitte hier entlang.

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Hunde die bellen beissen nicht. Wuff.
Ein Gnadenschuss wäre eine schnelle und menschliche Lösung (Zitat Eva Weber, München)

Mobilfunkfreie "Weiße Zonen" – irreal oder rechtlich geboten?

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 12.11.2015, 00:30 (vor 3111 Tagen) @ hans

bitte hier entlang.

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:-(

Das war wohl ein Link mit Verfallsdatum.

Probier' mal folgendes:

1) Besuche diese Webseite der sogenannten Kompetenzinitiative.
2) Klicke dort unten auf >>> und du solltest den Volltext erreichen.

Ob es sinnvoll ist, diesen mMn unqualifizierten Volltext überhaupt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, steht auf einem anderen Blatt. Solltest du noch immer keinen Zugang zu dem "Werk" bekommen, wende dich an mich.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Irrationale Überzeugungen sickern ins Verwaltungsrecht

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 12.11.2015, 12:46 (vor 3110 Tagen) @ Gast

Wenn sich Akademiker irrealen Überzeugungssystemen nicht entziehen können, schaffen sie es mMn mühelos, seitenweise höheren Blödsinn zu fabrizieren. So geschehen in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht", Heft 20-2015. Dort werden Bernd Irmfrid Budzinski und Wilfried Kühling auf den gesunden Menschenverstand und/oder auf Verwaltungsrechtler losgelassen.

Du lieber Himmel, das ist schon sehr schmerzhaft, was die beiden bekennenden Mobilfunkgegner da an Belegen heranziehen, qualitative Ansprüche haben sie offensichtlich keine. Zitiert wird, was zu den irrationalen Überzeugungen der Autoren passt, egal wie trübe die Quelle auch ist. In der Einleitung wird z.B. die Meldung kolportiert, ein ehemaliger Nokia-Entwicklungschef leide an "Elektrosensibilität" (EHS). Stimmt, so ähnlich stand es mal in einer finnischen Zeitung, auch das IZgMF hatte damals hingesehen. Rund ein Jahr später gibt es dieses Interview mit dem Mann und jetzt wird deutlicher: Matti Niemelä leidet schwer an Multiple-Sklerose (MS), die bei ihm schon 2001 diagnostiziert wurde. Ein Kausalzusammenhang zwischen MS und EHS ist nicht bekannt, da er beruflich viel mit Handys zu tun hatte glaubt Niemelä jedoch fest daran, dass die Funkfelder seines Handys seine MS-Symptome verstärkt haben. Glauben darf er das gerne. Problematisch wird es, wenn er seine persönliche Meinung öffentlich vervielfältigt und Leute wie Herr Budzinski daraus Kapital schlagen, indem sie eigene schräge Meinungen mit den schrägen Meinungen anderer stützen und damit ebenfalls an die Öffentlichkeit drängen. So entsteht ein Wust an Desinformation aus inkompetenten Quellen, der die Bevölkerung verunsichert und es ihr gezielt schwer macht, sich kompetent zu informieren. Im konkreten Fall ist das Risiko, sich mit Desinformation zu infizieren, glücklicherweise kleiner, da die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" glücklicherweise der Bevölkerung vorenthalten wird. Dummerweise nur hat die sogenannte Kompetenzinitiative ein Hintertürchen zu dem Artikel geöffnet, so dass der missglückte Artikel eben doch ins Freie entweichen kann.

Anderes Beispiel.

Der Artikel beginnt seine Schilderung der Ausgangslage mit folgenden Zeilen:

Dass für funkfreie Zonen kein Bedarf bestehe, wird nicht einmal behauptet. Seit Jahren wohnen zahlreiche Menschen wegen unerträglicher Beschwerden durch benachbarte Mobilfunkantennen im Keller ihres Hauses oder sogar im Wohnwagen im Wald. 2007 waren dies 25.000 Personen, wie das Bundesamt für Strahlenschutz in einer Studie – sicherlich sehr vorsichtig – schätzte.

Diese Story kennen wir hier nur zu gut.

Und wenn ich vor etwas keinen Respekt habe, dann sind das selbsternannte Experten, die sich an ihre eigenen Behauptungen auch dann noch klammern, wenn diese ohne Wenn & Aber widerlegt wurden. So hat das BfS das Märchen von der angeblichen Studie, die 25'000 Wald- und Kellerschläfer in Deutschland eruiert haben will, im August 2015 auf Nachfrage des IZgMF überzeugend dementiert. Dennoch tischen die Herrn Budzinski und Kühling diesen kolportierten Stuss jetzt abermals auf. Die Redaktion von "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, wieso dieser Artikel angenommen und publiziert wurde, anstatt bei der redaktionellen Prüfung durchzufallen.

Weiter habe ich das Werk der beiden Autoren nicht mehr gelesen. Der Beginn des Artikels war für mich abschreckend genug und bestätigt mich nachdrücklich in meiner Einschätzung:

Das größte Problem der Anti-Mobilfunk-Szene ist ihr Personal.

Und noch ein Verein hat mMn ein gravierendes Problem: Autor Wilfried Kühling sitzt dem wissenschaftlichen Beirat des BUND vor. Das ist schockierend. Wenn Herr Kühling für einen derart unqualifizierten Artikel, wie den besagten in Heft 20 von "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" seinen Namen hergibt, dann habe ich erhebliche Zweifel, ob der BUND in den richtigen Händen ist. Neu sind diese Zweifel nicht, denn auch für das unsägliche Positionspapier des BUND zu Mobilfunk ist Herr Kühling verantwortlich.

Hintergrund
BUND-Positionspapier Funktechnologien

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BUND, Gerücht, Kausalzusammenhang, Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter a. D. Budzinski, Kellerschläfer, Kühling, Wohnwagen

Irrationale Überzeugungen in die Medien injizieren

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 12.11.2015, 13:32 (vor 3110 Tagen) @ H. Lamarr

Zitiert wird, was zu den irrationalen Überzeugungen der Autoren passt, egal wie trübe die Quelle auch ist.

Zu den irrationalen Überzeugungen des ehemaligen Verwaltungsrichters Budzinski gehört auch die Rechtsauffassung, Funkwellen müssten an der Eingangstür von Privatwohnungen stoppen, es sei denn, ihnen ist zuvor die Erlaubnis zuteil geworden, in die Wohnung eindringen zu dürfen. Glücklicherweise steht Herr Budzinski mit dieser Meinung ziemlich alleine da.

Budzinski könnte auch Vater der These sein "Hausaufgaben sind Hausfriedensbruch". Ist er aber nicht, sondern Armin Himmelrath vertritt diese Meinung - in "Der Spiegel", nicht in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht", was aber mMn keinen großen Unterschied macht ;-).

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Tags:
Verwaltungsrecht

MmM: "Mahner" mit Mattscheibe

H. Lamarr @, München, Dienstag, 15.03.2016, 23:31 (vor 2986 Tagen) @ Gast

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Wilfried Kühling im IZgMF-Forum
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Rund ein halbes Jahr später wird der Artikel der beiden überzeugten Mobilfunkgegner noch einmal durch die üblichen Kanäle der Anti-Mobilfunk-Szene geschleust. Offenbar vertrauen die Schleuser darauf, dass ihre verkalkende Leserschaft sich nicht mehr an die erste Schleusung im vergangenen Jahr erinnern kann. Ebensogut kann es natürlich sein, die Zündaussetzer haben die Schleuser fest am Wickel: Was speziell bei "Mahner" als belegte Tatsache gelten kann. Die Diagnose lautet nicht "weiße Zone", sondern "Mattscheibe".

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