Grenzwerte: Warum LTE (4G) in Brüssel so schwierig ist (Technik)

H. Lamarr @, München, Montag, 12.08.2013, 11:27 (vor 3928 Tagen)

Das MMF (Mobile Manufacturers Forum) macht in einer Stellungnahme deutlich (PDF, 2 Seiten), warum die willkürlich niedrig angesetzten Grenzwerte in Brüssel den Aufbau von LTE-Netzen in der belgischen Hauptstadt erheblich behindern. Die Argumentation ist überraschend aber auch nachvollziehbar, hier ein Auszug:

In Belgien sind die EMF-Grenzwerte von Region zu Region unterschiedlich. In Brüssel, begrenzt das Gesetz die EMF-Exposition durch Netzwerke der Mobilkommunikation auf 3 Volt pro Meter (3 V/m).

Als dieses niedrige Limit eingeführt wurde, wies die Behörde jedem Betreiber ein Viertel dieses „Expositionsbudgets" zu. Da die Betreiber 2G- und 3G- Dienste anbieten, mussten sie dieses „Expositionsbudget" weiter auf ihre Mobilfunkdienste aufteilen, weshalb nun für jede Technologie nur ein winziger Teil der zulässigen 3 V/m zur Verfügung steht.

Aufgrund der Nachfrage und Gebrauchsgewohnheiten (z.B. nutzen in Belgien viele NutzerInnen noch 2G-Dienste), können die Betreiber nun vom ihrem „Expositionsbudget" für 2G- und 3G-Dienste kaum noch etwas abzweigen, um 4G-Netze aufzubauen. Tatsächlich bleibt den Betreibern aber nichts anderes übrig, als die Mobilfunkdienste für rund 80 % ihrer NutzerInnen zu reduzieren, um auch 4G-Dienste anzubieten. Diese 4G-Dienste können aber wegen des geringen „Expositionsbudgets", das zur Verfügung steht, nicht jene Qualität liefern, die die NutzerInnen erwarten.

Nach Jahren des Verhandelns hat sich aber die belgische EMF-Grenzwertepolitik nicht geändert, weshalb ein belgischer Betreiber und die belgische Industrieorganisation keinen anderen Ausweg sahen, als dieses Thema öffentlich anzusprechen und eine stärker wissenschaftlich orientierte Gesundheitspolitik für die Zukunft zu verlangen.

Hintergrund
Die Wahrheit über die Grenzwertsenkung in Belgien auf 3 V/m

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Belgien, Grenzwert, LTE, Brüssel, EMF-Exposition

Grenzwerte: Warum LTE (4G) in Brüssel so schwierig ist

charles ⌂ @, Montag, 12.08.2013, 12:41 (vor 3928 Tagen) @ H. Lamarr

Zuerst hatte man beschlossen dass für alles zusammen ein Wert von 3V/m nicht überschritten werden darf.

Jetzt hat man ein *Flämische* Lösung herangetrieben.
Es gilt nun getrennt für GSM900 3V/m, für GSM1800 4,12V/m und für UMTS und höher 4,34V/m

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

In Belgien gültige EMF-Grenzwerte – Stand Ende 2018

H. Lamarr @, München, Dienstag, 04.08.2020, 21:49 (vor 1379 Tagen) @ H. Lamarr

Die Belgier machen es einem nicht leicht, ihren Grenzwert-Wirrwarr auf die Reihe zu bringen. Hier ein neuer Anlauf, Quelle ist die belgische Regulierungsbehörde BIPT, die es eigentlich am besten wissen müsste. Also, tief Luft holen und durch, die im Original enthaltenen Fußnoten habe ich weggelassen, es ist auch ohne noch verzwickt genug:

Region Brüssel (Stadt und Landkreis)

The ordinance of 1 March 2007 on the protection of the environment against any harmful effects and nuisance caused by non-ionising radiation sets a cumulative limit of 0,096 W/m² (i.e. about 6 V/m) at a frequency of 900 MHz, in the zones accessible to the public. This limit varies depending on the frequency :

► 0.043 W/m² for frequencies between 0.1 and 400 MHz;
► f/9375 in W/m² between 400 MHz and 2 GHz, where f represents the frequency in MHz;
► 0.22 W/m² for frequencies between 2 GHz and 300 GHz.

According to the Decree of the Government of the Brussels-Capital Region of 30 October 2009 on certain antennas emitting electromagnetic waves, all the antennas of an operator shall not exceed 33% of the cumulative limit.

Region Flandern

The Decree of the Flemish Government of 1 June 1995 laying down the general and sector-bound provisions regarding environmental hygiene (VLAREM II) sets a cumulative limit of 20.58 V/m at 900 MHz, for all the zones that are accessible to the public. This limit varies depending on the frequency:

► 13.7 V/m for frequencies between 10 and 400 MHz;
► 0,686 √f expressed in V/m between 400 MHz and 2 GHz, where f represents the frequency in MHz;
► 30.7 V/m for frequencies between 2 GHz and 10 GHz.

Pursuant to the Decree of the Flemish Government of 1 June 1995, each antenna of an operator cannot exceed 3 V/m at 900 MHz, which corresponds to 2.125% of the cumulative limit.

In practice, the limit per antenna is always the most restrictive.

Region Wallonien

The Decree of 3 April 2009 on the protection against any harmful effects and nuisance caused by non-ionising radiation generated by stationary transmitting antennas lays down a limit of 3 V/m for each antenna of an operator, regardless of the frequency.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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