Werbung für Silikonpads gegen Elektrosmog untersagt (Allgemein)
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012: 4 U 163/12
Angeblicher Schutz vor Elektrosmog: Werbung für Silikonpads irreführend
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat es einem Vertriebsunternehmen für esoterische Gesundheitsprodukte untersagt für Silikonpads zu werben, die zur Abwehr von Elektrosmog und zur Verbesserung von Speisen und Getränken dienen sollen. Nach Auffassung des Gerichts ist Werbung dieser Art die irreführend, da sie zur Täuschung geeignete Angaben über die Wirkung der Pads enthält.