Prof. A. ./. IZgMF ▼ (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 17.09.2009, 22:56 (vor 5336 Tagen)

[Hinweis: Nach Prüfung bzgl. Verbotsbehauptung wieder frei gegeben am 20.03.2014]

Am 15. September passierte das, worauf einige Sendemastengegner und andere schon seit zwei Jahren gehofft haben: Eine Münchener Anwaltskanzlei stellte dem IZgMF eine vorbereitete Unterlassungserklärung zu, die wir bis heute 18:00 Uhr hätten unterschreiben sollen, was wir - widerspenstig - aber nicht gemacht haben. Jetzt droht uns Ungemach in Form einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Was ist passiert: Im 33774ten Posting dieses Forums schilderte Teilnehmer "sektor3" Parallelen zwischen Prof. A. (Tabakforschung) und dem *** Bis zu seiner vorläufigen Löschung heute wurde dieses Posting gemäß Views-Zähler 161-mal aufgerufen. Einer der Leser muss Franz Prof. A. gewesen sein, der sich von den Ausführungen "in beispielloser Form angegriffen und verunglimpft" sieht und deshalb dem IZgMF über seinen Rechtsbeistand eine Unterlassungserklärung zukommen ließ.

Hätten wir die Unterlassungserklärung unterschrieben und später dagegen verstoßen wäre eine Vertragsstrafe von 10'000 Euro fällig geworden. Immerhin schon mal ein schnuckeliger Kleinwagen. Der Streitwert wird - ungewöhnlich hoch - auf 100'000 Euro beziffert. Am Streitwert orientiert sich die Vergütung des Rechtsbeistands.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss ein Forenbetreiber ein Posting löschen, wenn ein Dritter durch Einwendungen anzeigt, dass er sich von diesem Posting beleidigt oder von übler Nachrede betroffen fühlt und die Einwendungen begründet und nachvollziehbar sind. Deshalb haben wir das Posting vorläufig vom Netz genommen und werden es, wenn die Einwendungen begründet und nachvollziehbar sind, endgültig löschen.

Allerdings sind die von Prof. A.s Anwälten vorgetragenen Einwendungen bisher nicht detailliert genug für eine abschließende Bewertung. Denn eine Prüfung des beanstandete Postings hat gezeigt, dass alle dort geäußerten Behauptungen auf belegten Zitaten beruhen, die mit den Entgegnungen von Prof. A. nicht im Einklang stehen. Um die Faktenlage zu vertiefen haben wir deshalb "sektor3", aufgefordert, seine Behauptungen detaillierter zu belegen. So von Prof. A.s Anwälten keine Einwände erhoben werden, wird dies öffentlich in Anschlusspostings zu dem (entfernten) beanstandeten Posting geschehen. Zur rückhaltlosen Klärung des Sachverhalts haben wir Prof. A.s Anwälten vorgeschlagen, dass ihr Mandant ggf. ebenfalls mit Anschlusspostings zu den Einträgen von "sektor3" seinen Standpunkt öffentlich darlegt.

[Hinweis Moderator: *** aus Rechtsgründen editiert am 20.07.10]

Troll-Wiese: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=entry&id=34115

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Strategie, Prof. A., Tabakindustrie, Negative Feststellungsklage, Unterlassungserklärung, Ex-Tabaklobbyist, Abstieg

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Sektor3, Freitag, 18.09.2009, 08:38 (vor 5335 Tagen) @ H. Lamarr

...Was ist passiert: Im 33774ten Posting dieses Forums schilderte Teilnehmer "sektor3" Parallelen zwischen Prof. Franz Prof. A. (Tabakforschung) und dem ....... Einer der Leser muss Franz Prof. A. gewesen sein, der sich von den Ausführungen "in beispielloser Form angegriffen und verunglimpft" sieht und deshalb dem IZgMF über seinen Rechtsbeistand eine Unterlassungserklärung zukommen ließ.

Das Strafgesetzbuch sagt dazu:

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kommt also darauf an, ob die beanstandeten Behauptungen ERWEISLICH WAHR sind. Damit es sich bei einer beanstandeten Behauptung nicht um "Üble Nachrede" handelt muss erwiesen sein, dass die Behauptung im Kern wahr ist. Die Beweislast liegt bei dem, der die Behauptung aufstellt.

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Recht

Prof. A. ./. IZgMF

Sektor3, Freitag, 18.09.2009, 09:02 (vor 5335 Tagen) @ Sektor3

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kommt also darauf an, ob die beanstandeten Behauptungen ERWEISLICH WAHR sind. Damit es sich bei einer beanstandeten Behauptung nicht um "Üble Nachrede" handelt muss erwiesen sein, dass die Behauptung im Kern wahr ist. Die Beweislast liegt bei dem, der die Behauptung aufstellt.

Ein Beispiel aus der Praxis findet sich im Artikel "Leidet Prof. A. unter Wahrnehmungsverlust?"der Nichtraucher Info Nr. 34 - II/99. Hinweis: In diesem Artikel wird dem "Behaupter" vorgeworfen, "wider besseres Wissen" gehandelt zu haben. Wäre dies der Fall, dann wäre StGB §187 Verleumdung relevant.

"Zwei Monate nach Erscheinen des letzten Nichtraucher-Infos traf am 4. März 1999 ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Dres. Romatka & Collegen ein, in dem der Vorstand der NID aufgefordert wurde, es zu unterlassen, künftig zu behaupten und/oder zu verbreiten, daß a) Prof. Dr. Franz Prof. A. leitender Angestellter des Verbandes der Cigarettenindustrie und b) ein Lügner und Betrüger sei sowie c) in allen wissenschaftlich orientierten Einrichtungen des Verbandes der Cigarettenindustrie eine Spitzenposition eingenommen habe. Für den Fall der Zuwiderhandlung sollte eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- DM fällig werden. Außerdem sollte der NID-Vorstand die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert von 100.000,- DM übernehmen.

Das kann doch nicht wahr sein, dachte ich mir, setzte mich hin und schrieb der Anwaltskanzlei:

Sehr geehrter Herr Dr. Romatka,

Sie tun mir richtig leid, daß Sie beauftragt wurden, einen Mann zu vertreten, der in der Tat ein Lügner und Betrüger ist. Doch zunächst folgendes:

Das "Nichtraucher-Info" ist das Mitteilungsorgan der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) e.V. Redaktionell verantwortlich, so steht es im Impressum, bin ich allein. Den Artikel "Franz Prof. A. - ein Lügner und Betrüger" habe ich allein verfaßt und auch mit meinem Namen gekennzeichnet. Daher sind meine Vorstandskollegen in keinster Weise von Ihrem Unterlassungsanspruch tangiert.

Nun zum Inhalt:

1. Sie behaupten, die NID würde etwas "wider besseres Wissen" verbreiten. Das muß ich zurückweisen. Es ist sicher so, daß ich nicht vollständig über Herrn Prof. A.s beruflichen Lebensweg Bescheid weiß. Doch wider besseres Wissen verbreite ich bestimmt nichts. Lügen liegt mir als verantwortungsbewußtem Lehrer sehr fern.

Es kann allerdings sein, daß die eine oder andere Formulierung nicht ganz so zutreffend ist bzw. in der Eile ein Wort vergessen wurde. So fehlt in der Tat auf Seite 3 des Nichtraucher-Infos Nr. 32 unter der Überschrift "Weitere Hintergrundinformation" das Wort "früher". Der letzte Satz dieses Absatzes müßte daher lauten: "Auch die Geschäftsführung hat die gleiche Person: Prof. Dr. Franz Prof. A., früher leitender Angestellter des Verbandes der Cigarettenindustrie." Insofern bin ich Ihnen also sehr dankbar, daß Sie mich über das offizielle Ende(?) der Zusammenarbeit Ihres Mandanten mit dem Verband der Cigarettenindustrie informiert haben (1995), ich ging bisher von 1996 (siehe Nichtraucher-Info Nr. 33, Seite 20) aus.

2. Es kann ja sein, daß Sie das Wort "Spitzenposition" anders sehen. Daher habe ich auch die Spitzenposition definiert als "Geschäftsführer/Sekretär" (bei der Stiftung VERUM heißt es "Sekretar"). Wer wie Ihr Mandant inhaltlich solche Positionen einnimmt und jährlich über Beträge in Höhe von insgesamt bis zu zwei Millionen Mark verantwortlich mitzuentscheiden hat (dazu liegen uns sehr interessante Unterlagen vor, die wir gegebenenfalls gern veröffentlichen würden), der hat wohl eine Spitzenposition inne. Auf welchen Vorschlag hin und warum ist wohl Ihr Mandant zur Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Nichtraucherschutz-Gesetz eingeladen worden?

Bei der Stiftung VERUM jedenfalls fungiert Ihr Mandant als Mitglied des Stiftungsrates. Ist das keine Spitzenposition? Anbei zudem die Kopie einer Anzeige des Forschungsrates Rauchen und Gesundheit - für den Fall, daß Ihr Mandant Sie über seine wahren Tätigkeiten belogen hat. Auf Seite 11 des Tätigkeitsberichtes 1988 des Forschungsrates Rauchen und Gesundheit (lassen Sie sich diesen von Ihrem Mandanten vorlegen) ist ihr Mandant mit Bild als "Wissenschaftlicher Sekretär der Forschungsgesellschaft Rauchen und Gesundheit, Hamburg" aufgeführt.

3. Die Einschätzung Ihres Mandanten, ein Lügner und Betrüger zu sein, beruht auf der Tatsache, daß er gegenüber der Circulation-Redaktion behauptet hat, "in keiner Weise, weder finanziell, wirtschaftlich, noch in anderer Art eine Verbindung zur Zigarettenindustrie" zu haben. Dies ist ja wohl schon aufgrund der von Ihnen selbst zugestandenen Verbindungen nicht der Fall.

4. Selbst wenn ein paar Formulierungen nicht ganz exakt waren - sie treffen jedenfalls im Grundsatz zu. Ich sehe daher keine Veranlassung, eine Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Zur Zeit sind wir (also nicht ich allein) übrigens dabei, die Dokumente der US-amerikanischen Zigarettenindustrie zu studieren, insbesondere den Schriftverkehr zwischen der deutschen und der US-amerikanischen Zigarettenindustrie. Uns ist als erstes aufgefallen, daß der Name Ihres Mandanten am häufigsten erwähnt wird. Warum wohl? Eine Veröffentlichung in Form einer Zusammenfassung dieser Dokumente ist für das nächste Nichtraucher-Info geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Günther Krause

geschäftsführender Vizepräsident"

Prof. A. ./. IZgMF

Sektor3, Freitag, 18.09.2009, 10:52 (vor 5335 Tagen) @ Sektor3

Am 15. September passierte das, worauf einige Sendemastengegner und andere schon seit zwei Jahren gehofft haben: Eine Münchener Anwaltskanzlei stellte dem IZgMF eine vorbereitete Unterlassungserklärung zu, die wir bis heute 18:00 Uhr hätten unterschreiben sollen, was wir - widerspenstig - aber nicht gemacht haben. Jetzt droht uns Ungemach in Form einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Wer so Abgemahnt wird, fühlt sich damit leicht in der Defensive, denn man ist ja erst mal Beschuldigter. Und wer nicht darauf eingeht, muss warten, ob der Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragt.

Bei unberechtigten Abmahnungen bietet sich deshalb an, selbst mit einer "Negativen Feststellungsklage" (Link zur Kanzlei www.internetrecht-rostock.de) die Initiative zu übernehmen. "Durch eine negative Feststellungsklage kann der Abgemahnte aktiv klären, ob die Abmahnung berechtigt ist, oder nicht."

Es bietet sich somit nicht nur die Gelegenheit, von einem Gericht feststellen zu lassen, ob die Abmahnung von Prof. Prof. A. an das IZgMF rechtens ist, sondern auch, ob die von Prof. Prof. A. in seiner Abmahnung getroffenen Tatsachenbehauptungen wahr sind.

Tags:
Negative Feststellungsklage

IZgMF / Prof. A. - Nur ein Zugriffsproblem?

Sektor3, Dienstag, 22.09.2009, 22:26 (vor 5331 Tagen) @ H. Lamarr

Professor Prof. A. beklagt sich, dass es keinerlei Hinweise für einige Behauptungen meinerseits gäbe. Vielleicht ist das alles nur ein Zugriffsproblem:

Am 12.08.1998 schrieb ein besorgter Helmut Reif an Chuck Wall, dass Prof. A. informationen über sich und Prof. Überla in den Tabakdokumenten suchte, diese aber teilweise nicht öffnen konnte.

Überla wolle auch prüfen lassen, ob durch die Veröffentlichung der Dokumente seine Persönlichkeitsrechte verletzt wären.

Ganz wichtig sei, dass sie wissen, was denn in den Dokumenten stehe.


Da nicht ausgeschlossen ist, ob Prof. A. und Überla weiterhin ein Zugriffsproblem haben, werde ich gerne aushelfen.

Tags:
Ueberla, Persönlichkeitsrechte

IZgMF / Prof. A. - Nur ein Zugriffsproblem?

Sektor3, Mittwoch, 23.09.2009, 09:25 (vor 5330 Tagen) @ Sektor3

Möglicherweise haben Prof. A. und Überla nach diesen Dokumenten gesucht:

24.07.1981: Prof. A. weiß, dass Passivrauchen schädlich ist und Hirayama recht hat:
In einer Besprechungsnotiz, die schon 1995 veröffentlicht wurde, wird ein Streit unter den Tabakleuten festgehalten, bei dem Prof. A. sagt, dass Hirayamas Studie über das Passivrauchen korrekt sei, dass Deutschland neues Material aus Japan erhalten habe, das Hirayamas Arbeit bestätige und dass Prof. A. mit zwei weiteren Tabakleuten Hirayamas Arbeit begutachtet hätten und den (angeblichen) Fehler, den ein gewisser Kastenbaum darin sah, nicht fanden.
Als die Diskussion hitzig wurde, drohte Prof. A. mit einem Artikel in einer ungenannten Publikation von anonymen Autoren. Im diesem Artikel würde stehen, dass Hirayama (Hirayamas Studie) richtig sei, und dass das Tabak Institut (falsche) Behauptungen publizieren würden, während sie intern die Korrektheit von Hirayama bestätigten.

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Innerhalb einer Woche war aber alles anders

Im Protokoll einer Sitzung von 07.08.1981 wird Prof. A. zitiert:
… Gespräche mit Profs. Kewiltz und Überla hätten ergeben ,
daß eine Kohortenstudie, wie sie von Hirayama durchgeführt worden sei, kaum durch eine Fall-/ Kontroll-Studie abzuwerten seil. Außerdem sei die Machbarkeit einer solchen Fall-/Kontroll-Studie skeptisch beurteilt worden.“

Protokoll vom 03.09.1981:
„Vorab teilt Prof. Prof. A. mit, daß Ende September oder Anfang Oktober 1981 seiner Information nach in der MMW autorisierte Interviews mit Hirayama und Garfinkel, sowie eine Stellungnahme, in der Kritik an der Hirayama-Studie geübt werde, erscheinen werde.“
Prof. Überla und Prof. Kewitz seihen der Meinung, eine Fall-/ Kontroll-Studie käme zu spät, weil bereits zwei prospektive Studien vorlägen. Auch P.N. Lee soll in der Arbeitsgruppe mitwirken (er hatte auch Hirayamas Studie bestätigt)

Laut einem Bericht hat Prof. A. am 02.04.1982 über Fortschritte beim Passivrauchen berichtet. Überla hätte eine Studie für 2 Millionen DM vorgeschlagen. Laut Prof. A. sei eine solche Studie sehr interessant sei, da sie, im Endeffekt, für deutsche Behörden bindend sei.

Laut Monatsbericht für November/Dezember 1983 bereitet Überla eine Kritik an Hirayama vor, die 1984 veröffentlicht und auf einem Symposium in Wien vorgestellt werden soll.

In einer Besprechung am 22.01.1986 wird berichtet, dass das GIS Institut Überlas einen Fragebogen zum Passivrauchen für 196.923 DM erstellte.


Überla bekommt Geld für Kritiken!
Februar 1990: Prof. A. und die Zigarettenindustrie genehmigen 10.000 DM für Überla für eine Kritik an einer Studie zum Passivrauch. Der wissenschaftspolitische Ausschuss unterstützt auch Überlas Vorschläge für eine 50.000 DM teure eine Expertenmeinung zum Passivrauchen, die auf einer 100.000 DM teuren Veranstaltung präsentieret werden soll, sowie für eine 700,000 DM teure Studie mit der ein Gegengewicht zu einer parallel laufenden internationalen Passivrauchstudie geschaffen werden soll.


1991 Die Tabakindustrie gibt die Manipulation zu und lobt Prof. A. dafür:
Ernst Brückner, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Cigarettenindustrie bis zum Jahr 2004, würdigte diesen Erfolg im Jahr 1991 folgendermaßen:
In praktisch allen entwickelten Ländern dieser Welt als auch bei allen zuständigen internationalen Organisa-tionen gelte die Frage der gesundheitlichen Schädigungen durch Passivrauchen als entschieden. Unter wissenschaftlichen Aspekten sei eine solche Schädigung zweifelsfrei anzunehmen. Die einzige wissenschaftliche Gemeinde, in der diese Frage noch offen gehalten werde, sei die Bundesrepublik. Dies sei nicht zuletzt das Verdienst von Professor Prof. A. und der Zusammenarbeit unserer Industrie mit der Wissenschaft.

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Ein Bericht der University of California sagt dazu:
hier

"Die vermutlich wichtigste gesundheitspolitische Autorität, mit der die Tabakindustrie in Deutschland im Verlauf der Achtzigerjahre verbündet war, ist Karl Überla. Zeitgleich mit seiner Tätigkeit als Präsident des Bundesgesundheitsamtes (BGA) leitete er eine private Forschungseinrichtung, die “GIS” (Gesellschaft für Informationsverarbeitung und Statistik in der Medizin). F. Colby, leitender Angestellter bei RJR, bemerkte in einer Aktennotiz vom 16. Juni 1982, dass diese Tatsache offensichtlich in Deutschland zulässig sei, in den USA oder in andern Ländern jedoch als vollkommen unmoralisch erachtet würde“ 89.
Überla änderte zumindest in einem Fall schriftliche Beurteilungen über Passivrauchen, die von seinen Mitarbeitern getroffen worden waren, in der Bestrebung, die wissenschaftlichen Nachweise zu Gunsten der Tabakindustrie zu verdrehen 90, 91. Aus mehreren “Schlussfolgerungen” eines BGA-Berichtes über Lungenkrebs bei Personen, die Passivrauch ausgesetzt waren, wurden “Hypothesen”, ein “nachgewiesenes Ergebniss“ wurde zum „beschriebenen Ergebnis“. Überla strich die Aussage, dass die Annahme begründet sei, dass Passivrauchen die Lungenfunktion negativ beeinflusst und chronisch schädigt sowie das Lungenkrebsrisiko von Nichtrauchern erhöht. Nach Überlas Bearbeitung wurde Passivrauchen lediglich als Belästigung bezeichnet, nicht als eine gefährliche Substanz 91."

Prof. A. erklärte in einem Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses Tabakforschung vom 9. August 1983, wie der Verband der Cigarettenindustrie Überla für sich gewonnen hatte:

"Es hat sich in der Vergangenheit erwiesen, daß eine der höchsten gesundheitspolitischen Autoritäten in der Bundesrepublik [i. e. Überla] zu dem Passivrauchen eine sehr abwägende und differenzierende Haltung einnimmt, die sich insbesondere kritisch mit den bisher vorgelegten angeblichen Beweisen über die Schädlichkeit eines solchen Passivrauchens auseinandersetzt. Es besteht die Möglichkeit, mit einem über mehrere Jahre sich erstreckenden Forschungsvorhaben diese Autorität in ihrer bisher gewonnenen Überzeugung zu festigen und sie auch in die Lage zu versetzen öffentlich auf der Basis eigener Forschungen dezidiert entsprechende Aussagen zu machen." 92

Tags:
Prof. A., Korruption, Lobbyarbeit, Passivrauchen, Ueberla, Kohortenstudie

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Sektor3, Mittwoch, 23.09.2009, 09:56 (vor 5330 Tagen) @ H. Lamarr

Über den Umgang der Tabakindustrie mit Kritikern - oder warum ich anonym bleiben möchte:

Im Stern 45/2002 steht folgende Geschichte:

Die Umzugspapiere erzählen auch eine abenteuerliche Geschichte vom Anfang der 90er Jahre. Damals schrieb Burckhard Junge vom Bundesgesundheitsamt (BGA) eine Reihe von Aufsätzen über die Gefährlichkeit des Passivrauchens. Die Tabakindustrie ärgerte sich über den »untergeordneten Mitarbeiter des BGA« und dessen Chef, Professor Hans Hoffmeister. Sie hätten, so steht in den internen Papieren, »eine sehr aggressive ... Position zum Passivrauchen«. In einem Text heißt es deutlich: »Wegen der ... negativen Diskussion über die Auswirkungen des Passivrauchens ist eine offensive Vorgehensweise angezeigt.« Da musste Brückner ran.
Der arbeitete mit dem Berliner Journalisten Hans-Joachim Maes und dessen Agentur »Prema« (heute »W + D«) zusammen. Ansatzpunkt der Recherchen war die »Deutsche Herz-Kreislauf-Präventionsstudie« (DHP), an der Hoffmeister und Junge damals mitarbeiteten. Dieses bundesweit laufende Projekt sollte unter anderem durch Raucherentwöhnung Herzinfarkten vorbeugen. Brückner: »So was kann der Maes ganz prima. Wir vermuteten unregelmäßigkeiten.« Außerdem hatte Maes eine einschlägige Empfehlung: Die Prema stand auf der Berater-Honorarliste eines Automatenherstellers. Eine von Maes' Spezialitäten war der Verkauf von angeblich unabhängig recherchierten Storys, hinter denen in Wahrheit ein zahlender Auftraggeber stand.

»Eine Mitarbeiterin der Prema stellte sich 1990 bei uns als freie Journalistin vor und bekam alle gewünschten Auskünfte», erinnert sich Hans Hoffmeister. Was er nicht ahnte: Die Prema schickte per Brief Informationen über ihn an den Verband der Tabakindustrie. Hans-Joachim Maes nennt die Vorwürfe «Unsinn», will aber «nichts weiter dazu sagen». Im Juli 1991 wurde Hoffmeisters Büroschreibtisch aufgebrochen. Akten verschwanden und tauchten später plötzlich wieder auf. Am 28. November 1991 stiegen Unbekannte in sein Haus ein. Die Schreibtische wurden durchwühlt und das Schmuckkästchen seiner Frau im ersten Stock. Gestohlen wurde nichts, auch nicht die 3.000 Mark Bargeld, die offen herumlagen. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Anhaltspunkte für eine Verwicklung von Hans-Joachim Maes und der Prema-Agentur in diese Vorfälle gibt es nicht.

Am 9. Dezember 1991 verschickte Maes sein Themenangebot »Direktor des Bundesgesundheitsamtes im Zwielicht« an mehrere Redaktionen. Die DHP-Studie
sei »eine komplette Täuschung« und »Subventionsbetrug«. Viele Zeitungen bissen an. Im April 1992 legte Journalist Maes persönlich im »Spandauer Volksblatt« nach: Hoffmeister habe »berechnete Arbeiten nicht geleistet«, »Literaturhinweise getürkt« und »Umfrageergebnisse im Büro erfunden«. Der angegriffene Professor: »Mein Ruf war lange Zeit ruiniert.« Kaum jemand nahm Notiz davon, dass Maes sich im September 1992 vor Gericht verpflichten musste, seine falschen Behauptungen nicht zu wiederholen. Dennoch wurden Hoffmeister und Junge im Rahmen der Kampagne bei der Steuer angeschwärzt. Und prompt kam am 1. Dezember 1992 der nächste Schlag: Die Staatsanwaltschaft machte bei beiden Beamten Hausdurchsuchungen. Vorwurf: Untreue und Steuerhinterziehung in Sachen
DHP-Studie. »Merkwürdigerweise wussten die schon vorher, wo die Schreibtische und das Schmuckkästchen waren«, wunderte sich Hoffmeister. Und merkwürdigerweise erfuhr auch der »Spiegel« umgehend von der Aktion.
Unter der Überschrift »Position des Bundesgesundheitsamtes in Sachen Passivrauchen« meldete Ernst Brückner am 9. Dezember 1992 den »Herren Mitgliedern des Vorstandes« mit folgenden Worten Vollzug: »Seit längerer Zeit berichten wir darüber, dass die Haltung des Bundesgesundheitsamtes zur Frage des Passivrauchens von zwei dort tätigen Beamten maßgeblich bestimmt wird und zwar den Herren Hoffmeister und Junge... Wir haben aufgrund von Informationen seit jeher den Verdacht gehabt, dass Herr Junge sich im Zusammenhang mit der sogenannten DHP-Studie unseriös verhalten hat. Nunmehr verweisen wir auf die im jüngsten Spiegel erschienene Notiz, wonach die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Herren ... ermittelt.« Keiner der Vorwürfe gegen Hoffmeister und Junge war berechtigt. Alle Verfahren wurden eingestellt, beide voll rehabilitiert. Doch als im Oktober 1993 das Bundesgesundheitsamt aufgelöst wurde, brüstete sich Maes noch einmal in der »Berliner Zeitung«: »Junge und Hoffmeister haben nach Bonner Gerüchten den letzten Anstoß zur Auflösung gegeben.«

Tags:
Lobbyarbeit, Tabakindustrie, Passivrauchen, Staatsanwaltschaft, Jung, Hoffmeister, Hausdurchsuchung

Prof. A. ./. IZgMF - Überblick (24.01.2010)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.01.2010, 22:42 (vor 5207 Tagen) @ H. Lamarr

Am 15. September passierte das, worauf einige Sendemastengegner und andere schon seit zwei Jahren gehofft haben: Eine Münchener Anwaltskanzlei stellte dem IZgMF eine vorbereitete Unterlassungserklärung zu, die wir bis heute 18:00 Uhr hätten unterschreiben sollen, was wir - widerspenstig - aber nicht gemacht haben. Jetzt droht uns Ungemach in Form einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Damit Außenstehende sich nicht erst durch zig Postings hindurchkämpfen müssen, um die Hintergründe des Streits zwischen Franz Prof. A. und dem IZgMF zu eruieren, haben wir heute einen kleinen Übersichtsbeitrag auf die Website gestellt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Prof. A. ./. IZgMF - Überblick (24.01.2010)

AnKa, Sonntag, 24.01.2010, 22:54 (vor 5207 Tagen) @ H. Lamarr

Damit Außenstehende sich nicht erst durch zig Postings hindurchkämpfen müssen, um die Hintergründe des Streits zwischen Franz Prof. A. und dem IZgMF zu eruieren, haben wir heute einen kleinen Übersichtsbeitrag auf die Website gestellt.

Hut ab vor dieser Webseite.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

Prof. A. ./. IZgMF

Sektor3, Montag, 08.02.2010, 14:51 (vor 5192 Tagen) @ H. Lamarr

Beim Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Leiter der wissenschaftlichen Abteilung des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC), Franz Prof. A. und dem IZgMF geht es vordergründig

  • 1) um die Frage, ob die Behauptungen zu Prof. A.s Vergangenheit als Tabakforscher und um die Vorwürfe zu Prof. A.s Mobilfunkstudien erweislich wahr sind
  • 2) um eine Abwägung zwischen Meinungs- und Medienfreiheit (IZgMF) und Prof. A.s Persönlichkeitsrechten
  • 3) um die Frage, ob eine Veröffentlichung in einem Meinungsform die Persönlichkeitsrechte verletzen kann, wenn die veröffentlichten Tatsachenbehauptungen bereits in den Medien veröffentlicht wurden
  • 4) um die Frage, ob die Forenbetreiber im Falle einer Persönlichkeitsverletzung richtig (im Sinne von Gesetz und Rechtsprechung) handelten, als sie das Posting aus dem Netz nahmen

(Meiner Meinung nach geht es eigentlich nur darum, dem IZgMF den Hahn zuzudrehen, warum nutzt Prof. A. keine Gegendarstellung?)

Zu Punkt 1 wurde ja schon angeführt, dass alle Behauptungen schon veröffentlicht waren. Prof. A.s Angaben, dies sei "frei erfunden" ist somit völlig falsch, warum die Behauptungen "unwahr" seien, erläutert er anscheinend auch nicht.

Zu Punkt 2 gilt laut Bundesverfassungsgericht der Grundsatz:
"Wahre Angaben müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind".
Zu den Details hat der BGH im Dezember in Urteil gefällt: Der Mörder von Walter Sedlmayr wollte nicht namentlich in www.dradio.de genannt werden, der BGH lehnte das Ansinnen ab. echt lesenswert!

Zu Punkt 3 hat das KG Berlin mit Beschluss v. 29.01.2009, Az. 10 W 73/08 entschieden:
"Presse darf ungeprüft zitiert werden
Einen Laien trifft keine Prüfungspflicht bei der Übernahme von Tatsachenbehauptungen aus der Presse. Er haftet deshalb ab dem Zeitpunkt, wo er Kenntnis von deren Unwahrheit erhält."

Wenn das nach Punkt 4 dann immer noch eine Persönlichkeitsverletzung darstellen sollte, würde das KG Berlin verlangen, den beanstandeten Beitrags aus dem Forum zu entfernen, was ja auch passiert ist.

...

Nach gesundem Menschenverstand also eine klare Sache. Aber: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Tags:
Klage, Prof. A., VdC, Unterlassungserklärung, Gegendarstellung, Staatsanwaltschaft, Persönlichkeitsrechte

Prof. A. ./. IZgMF

AnKa, Dienstag, 09.02.2010, 23:22 (vor 5191 Tagen) @ Sektor3

Zu dem gesamten Komplex müsste man mal einen Workshop veranstalten.

Daraus würde ein spannendes Buch.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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H. Lamarr @, München, Dienstag, 09.02.2010, 23:36 (vor 5191 Tagen) @ AnKa

Zu dem gesamten Komplex müsste man mal einen Workshop veranstalten.

Daraus würde ein spannendes Buch.

Prof. Lerchl hat kürzlich erwähnt, dass er so etwas vor hat. Eigentlich hat er das Buch ja schon publiziert, es endet aber im Oktober 2008 - also mittendrin. Das schreit geradezu nach Fortsetzung und einer Hinführung.

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Sektor3, Mittwoch, 10.02.2010, 09:13 (vor 5190 Tagen) @ H. Lamarr

Zu dem gesamten Komplex müsste man mal einen Workshop veranstalten.

Daraus würde ein spannendes Buch.

Prof. Lerchl hat kürzlich erwähnt, dass er so etwas vor hat. Eigentlich hat er das Buch ja schon publiziert, es endet aber im Oktober 2008 - also mittendrin. Das schreit geradezu nach Fortsetzung und einer Hinführung.

Ja, es schreit nach einer Fortsetzung!

Aber beim Thema "Workshop" klingeln meine Alarmglocken. Die Tabakindustrie hat Methoden gezeigt, da könnte ein Geheimdienst blass werden vor Neid. Hier nochmal:

In seinen guten Tagen wäre Prof. A. (oder seine Emissäre) bei solcher Gelegenheit auch nicht weit. Aus seinem Repertoire sind sowohl

Oder hier aus dem stern zitiert:

"Eine von Maes' Spezialitäten war der Verkauf von angeblich unabhängig recherchierten Storys, hinter denen in Wahrheit ein zahlender Auftraggeber stand.
»Eine Mitarbeiterin der Prema stellte sich 1990 bei uns als freie Journalistin vor und bekam alle gewünschten Auskünfte», erinnert sich Hans Hoffmeister. Was er nicht ahnte: Die Prema schickte per Brief Informationen über ihn an den Verband der Tabakindustrie. Hans-Joachim Maes nennt die Vorwürfe «Unsinn», will aber «nichts weiter dazu sagen». Im Juli 1991 wurde Hoffmeisters Büroschreibtisch aufgebrochen. Akten verschwanden und tauchten später plötzlich wieder auf. Am 28. November 1991 stiegen Unbekannte in sein Haus ein. Die Schreibtische wurden durchwühlt und das Schmuckkästchen seiner Frau im ersten Stock. Gestohlen wurde nichts, auch nicht die 3.000 Mark Bargeld, die offen herumlagen. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Anhaltspunkte für eine Verwicklung von Hans-Joachim Maes und der Prema-Agentur in diese Vorfälle gibt es nicht."

Meiner Meinung nach sind und waren solche Leute auch im IZgMF.

Prof. A. ./. IZgMF

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 10.02.2010, 13:13 (vor 5190 Tagen) @ Sektor3

Meiner Meinung nach sind und waren solche Leute auch im IZgMF.

Beim IZgMF mit Sicherheit nicht, das müsste ich wissen. Sie meinen vermutlich bestimmte Teilnehmer im Forum des IZgMF.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Alexander Lerchl @, Mittwoch, 10.02.2010, 08:51 (vor 5190 Tagen) @ AnKa

Zu dem gesamten Komplex müsste man mal einen Workshop veranstalten.

Daraus würde ein spannendes Buch.

Sie haben Recht. Ich denke mal darüber nach, wie man das anpacken könnte. Es gibt ja noch Dinge zu berichten, die schon weit VOR Reflex zeigen, dass "etwas nicht stimmen kann".

MfG

A. Lerchl

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Prof. A., tragisch

AnKa, Sonntag, 21.03.2010, 03:04 (vor 5152 Tagen) @ H. Lamarr

Allerdings sind die von Franz Prof. A.s Anwälten vorgetragenen Einwendungen bisher nicht detailliert genug für eine abschließende Bewertung. Denn eine Prüfung des beanstandete Postings hat gezeigt, dass alle dort geäußerten Behauptungen auf belegten Zitaten beruhen, die mit den Entgegnungen von Prof. A. nicht im Einklang stehen.

Ich glaube, es wäre zu viel verlangt, dem Prof. A. nahezulegen, sich ein Beispiel an dem ehemaligen Tabakforscher Jeffrey Wigand zu nehmen.

Wigand hatte sich in den 90ern als Informant über Tabak-Machenschaften an die Öffentlichkeit gewandt, hatte sein Wissen ausgepackt. Dafür ist ihm z.T. übel zugesetzt worden, aber der Mann hat Mut bewiesen. Die ganze Geschichte wurde übrigens wirklich sehenswert und packend verfilmt.

Es ist wohl schwer vorstellbar, dass Prof. A. ähnliches bezüglich seiner eigenen Tabakforschungen leisten würde: Auszupacken darüber, wie diese Forschung funktioniert, welche Methoden sie anwendet, was sie verschweigt, was sie zu verantworten hat. Und wie die Beziehungen zu seinen Brötchengebern gestaltet waren, was von ihm erwartet worden ist.

An irgendeiner mir nicht mehr auffindbaren Stelle hier im Forum vermutete mal jemand, dass Prof. A. sich möglicherweise deshalb der Erforschung der Mobilfunkgefahren zugewendet haben könnte, um Wiedergutmachung für sein Tabakengagement zu leisten, vor sich selbst, oder so.

Aber auf diese billige Weise funktioniert Wiedergutmachung nicht. Zunächst müsste das Eingeständnis erbracht werden, dass man einen falschen Weg gegangen ist. Auch eine Entschuldigung gegenüber den vielen Opfern der Verharmlosung des Tabakkonsums wäre angebracht. So lange das nicht geleistet wird, bleibt auch alles Folgende unglaubwürdig.

Ich vermute jedoch auch, dass es Verschwiegenheitsklauseln gibt, die den Professor davor bewahren, hier deutlicher werden zu müssen. Er ist da wohl tragisch verstrickt.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

Prof. A., tragisch

KlaKla, Sonntag, 21.03.2010, 08:08 (vor 5151 Tagen) @ AnKa

An irgendeiner mir nicht mehr auffindbaren Stelle hier im Forum vermutete mal jemand, dass Prof. A. sich möglicherweise deshalb der Erforschung der Mobilfunkgefahren zugewendet haben könnte, um Wiedergutmachung für sein Tabakengagement zu leisten, vor sich selbst, oder so.

Da kann ich helfen. Hier ein entsprechender Kommentar von Fee, da Wuff und beide profitieren durch Prof. A..

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Meine Meinungsäußerung

Prof. A., tragisch

Doris @, Sonntag, 21.03.2010, 11:23 (vor 5151 Tagen) @ AnKa
bearbeitet von Doris, Sonntag, 21.03.2010, 11:51

mir nicht mehr auffindbaren Stelle hier im Forum vermutete mal jemand, dass Prof. A. sich möglicherweise deshalb der Erforschung der Mobilfunkgefahren zugewendet haben könnte, um Wiedergutmachung für sein Tabakengagement zu leisten, vor sich selbst, oder so.

hier ist der Diskussionsstrang dazu. (Posting von Herr Hahn)

Aber auf diese billige Weise funktioniert Wiedergutmachung nicht. Zunächst müsste das Eingeständnis erbracht werden, dass man einen falschen Weg gegangen ist. Auch eine Entschuldigung gegenüber den vielen Opfern der Verharmlosung des Tabakkonsums wäre angebracht. So lange das nicht geleistet wird, bleibt auch alles Folgende unglaubwürdig.

Das sehe ich auch so.


Ich vermute jedoch auch, dass es Verschwiegenheitsklauseln gibt, die den Professor davor bewahren, hier deutlicher werden zu müssen.

Ja vielleicht. Aber im Gegensatz zu Jeffrey Wigand war Prof. A. in der Tabakgeschichte viel zu lange eine aktive und federführende Person, dass ich ihm die Opferrolle hier nicht abnehmen könnte. Allerdings bedeutet dies für mich nicht, dass er in Sachen EMF völlig erfolglos bleiben muss. Er gibt auf jeden Fall, trotz hohem Alter nicht auf, unermüdlich diese Sache zu verfolgen. Was dabei herauskommt, werden wir sehen. Sir Richard Doll war in der Tabakentwicklung ein Held, von der Chemieindustrie war er gekauft und hat gelogen. Auch dort gab es Opfer. Sein Werken war nicht nur geradlinig. Die Realität (tatsächliche Tabakopfer) gab seinem Tun Recht. Jahrelang konnte über Theorien spekuliert und die Erkenntnisse je nach Gesinnung interpretiert werden. Irgendwann ging das nicht mehr. Und ob Handys Gehirntumore auslösen, dazu gibt es eben auch noch kein abschließendes Urteil.

Esowatch @ IZgMF ./. Prof. A.

Sektor3, Donnerstag, 01.04.2010, 10:28 (vor 5140 Tagen) @ H. Lamarr

Dies Posting wurde dem Eintrag "Esowatch widmet Dr. Waldmann-Selsam eine Seite" abgetrennt und verschoben.

Neuer Artikel zu Cornelia Waldmann-Selsam und weitere Mobilfunkgegner sind da gelistet unter anderen:

Der genannte Esowatch-Artikel zu U. Weiner, G. Oberfeld und H. Rüdiger ("Elektrosmog") berichtet in Kapitel 9 über: "Datenfälschungen an der MedUni Wien".

Die Esowatch-Tatsachenbehauptungen in diesem Kapitel stimmen sehr gut mit jenen Aussagen überein, gegen die sich Prof. A. gerichtlich wehrt.

Wer etwas genauer wissen will, welche Tatsachenbehauptungen Prof. A. so mißfallen, sollte neben dem Esowatch-Artikel noch folgende Artikel lesen. Da stand alles schon lange vor dem angegriffenen IZgMF-Posting drin.

Weshalb Prof. A. trotz dieser Veröffentlichungen dem Gericht erzählte, die Behauptungen seien “frei erfunden“, “unwahr“ und “ohne jeden geringsten Nachweis oder Vortrag von Indiz-Tatsachen“, bleibt sein Geheimnis.
Seine Behauptung, er sei “ein international anerkannter Wissenschaftler, der sich seit Jahrzehnten mit Fragen des Umweltschutzes und den Auswirkungen täglicher Umwelteinflüsse auf die menschliche Gesundheit befasst“, gehört in die gleiche Kategorie.

[Hinweis: Esowatch heißt jetzt PSIRAM.COM]

Tags:
Psiram, Forschung, Tabak, Wissenschaftliches Fehlverhalten, Verum, Stiftung, Wissenschaftsskandal, Tricksen, Umweltschutz

Esowatch @ IZgMF ./. Prof. A.

Gast293, Donnerstag, 01.04.2010, 15:50 (vor 5140 Tagen) @ Sektor3

Sowas kann ja wohl nicht angehen! Gab es in der Vergangenheit noch mehrere solcher Aussagen von Seiten Prof. A.s? Und vor allem: Sind diese Hieb und Stich fest zu belegen? Wenn er sich selbst als anerkannt ansieht - welche Referenzen hat er denn vorzuweisen? Die MedUni Wien?

:confused:

Esowatch @ IZgMF ./. Prof. A.

Sektor3, Freitag, 02.04.2010, 01:40 (vor 5140 Tagen) @ Gast293

Sowas kann ja wohl nicht angehen! Gab es in der Vergangenheit noch mehrere solcher Aussagen von Seiten Prof. A.s? Und vor allem: Sind diese Hieb und Stich fest zu belegen? Wenn er sich selbst als anerkannt ansieht - welche Referenzen hat er denn vorzuweisen? Die MedUni Wien?

Ich nehme an, Sie beziehen sich darauf, was Prof. A. dem Gericht "erzählte" (sein Anwalt wird es geschrieben haben), obwohl diese Dinge bereits zuvor in den Massenmedien berichtet wurden?

Was Prof. A.s Angaben vor Gericht angeht, so müssen diese laut Prozessordnung der Wahrheit entsprechen. Unwahrheiten könnten möglicherweise den Straftatsbestand des "Prozessbetruges" erfüllen.

Ansonsten kann jeder die unmöglichsten Sachen über sich erzählen. Dazu gibt es auch keinen Zwang für Belege und Referenzen. Aber! - wenn Sie etwas negatives über eine Person sagen, was nicht "erweislich wahr" ist, dann droht Ihnen Ungemach wegen "Übler Nachrede". Da sollten Sie schon Beweise auf Lager haben.

Über Prof. A. wurden in der Vergangenheit Legenden verbreitet wie: "Prof. A. arbeitete zwanzig Jahre in der Industrie bzw. im Forschungsrat Rauchen und Gesundheit. Seit 1992 ist er als Geschäftstführer der Stiftung Verum wurde." Wenn Prof. A. so etwas auch vor Gericht sagen sollte, wäre das bedenklich, weil er nachweislich von 1976 bis 1996 der wissenschaftliche Leiter des Verbandes der Cigarettenindustrie war (und solange den Forschungsrat und Verum "nebenher" erledigte).

Vielleicht können die Forenbetreiber ja die Angaben Prof. A.s (gerade die zweifelhaften) veröffentlichen.

Esowatch @ IZgMF ./. Prof. A.

H. Lamarr @, München, Freitag, 02.04.2010, 13:51 (vor 5139 Tagen) @ Sektor3

Vielleicht können die Forenbetreiber ja die Angaben Prof. A.s (gerade die zweifelhaften) veröffentlichen.

Sie meinen die Angaben, die der Rechtsanwalt von Prof. A. im Schriftverkehr der Streitsache "Prof. A. ./. IZgMF ./. Prof. A." über seinen Mandanten macht? Da müsste ich erst mal die Unterlagen sichten - aber wozu, momentan kann ich nicht erkennen, dass die Öffentlichkeit größeres Interesse an solchen Details hätte.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Esowatch @ IZgMF ./. Prof. A. - Eigeninteresse

Sektor3, Freitag, 02.04.2010, 16:55 (vor 5139 Tagen) @ H. Lamarr

Vielleicht können die Forenbetreiber ja die Angaben Prof. A.s (gerade die zweifelhaften) veröffentlichen.

Sie meinen die Angaben, die der Rechtsanwalt von Prof. Prof. A. im Schriftverkehr der Streitsache "Prof. A. ./. IZgMF ./. Prof. A." über seinen Mandanten macht? Da müsste ich erst mal die Unterlagen sichten - aber wozu, momentan kann ich nicht erkennen, dass die Öffentlichkeit größeres Interesse an solchen Details hätte.

Sie sollten sich aus Eigeninteresse intensiv mit den Angaben Prof. A.s im gerichtlichen Schriftverkehr befassen.

Das Gericht wird alle Angaben Prof. A.s als zutreffend werten, sofern diese nicht von Ihnen bestritten werden. Alles was Sie "so stehen lassen" wird im Zweifel gegen Sie verwendet werden.

Wenn sich Prof. A. z.B. gegen Tatsachenbehauptungen zu seiner Tabakvergangenheit wendet, dann ist es ein erheblicher Unterschied, ob festgestellt wird, dass Prof. A. von 1976 bis 1996 der wissenschaftliche Leiter des VdC war, bei dem vielfältige Hinweise zu wissenschaftlichem Fehlverhalten dokumentiert sind, oder ob Sie Prof. A.s Angaben stehen lassen, er "sei ein international anerkannter Wissenschaftler, der sich seit Jahrzehnten mit Fragen des Umweltschutzes und den Auswirkungen täglicher Umwelteinflüsse auf die menschliche Gesundheit befasse", wobei alle Behauptungen “frei erfunden“, “unwahr“ und “ohne jeden geringsten Nachweis oder Vortrag von Indiz-Tatsachen“ seien.

Ich sehe aber auch ein starkes öffentliches Interesse an Prof. A.s Angaben:

Alles was sonst so über Prof. A. geschrieben steht, kann so falsch sein, wie es will. Niemand muss dafür gerade stehen (solange sich Prof. A. nicht selbst dagegen wendet). Für die dem Gericht vorgetragenen Angaben ist das anderst. Die Zivilprozessordnung verlangt wahrheitsgemäße Angaben.

Ein Prozess ist ist deshalb die Gelegenheit,
a) die Wahrheit über Sachverhalte festzustellen
b) sich gegen Unwahrheiten zu wehren (die sonst nicht zu fassen wären)

Siehe auch Prozessbetrug

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Tabakvergangenheit

Das Verfassungsgericht stärkt die Meinungsfreiheit

Gast, Freitag, 09.04.2010, 08:43 (vor 5132 Tagen) @ H. Lamarr

Meinungsfreiheit setzt kein öffentliches Interesse voraus

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gestärkt: Demnach schützt Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können.

Entschieden wurde in einem Streit zwischen einem Websitebetreiber und einem Rechtsanwalt, der der Verwendung eines Fotos für einen Artikel widersprochen und mit einer Klage gedroht hatte. Das entsprechende Antwortschreiben hatte der Websitebetreiber mit wörtlichen Zitaten zusammen mit einem Artikel veröffentlicht, in dem sowohl das Auftreten als auch die äußere Erscheinung des Rechtsanwalts kommentiert wurden. Mehr ...

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Meinungsfreiheit

18. Mai: Verhandlungstermin IZgMF ./. Prof. A.

H. Lamarr @, München, Freitag, 14.05.2010, 22:00 (vor 5097 Tagen) @ H. Lamarr

Die Verhandlung in der Streitsache IZgMF ./. Prof. A. findet am kommenden Dienstag statt, 18. Mai 2010, um 11:00 Uhr, im Saal E209 des Landgerichts Berlin, Tegeler Weg 17-21.

Es geht in erster mündlicher Verhandlung um die negative Feststellungsklage des IZgMF. Das IZgMF tritt als Klärerin und Widerbeklagte auf, Prof. A. als Beklagter und Widerkläger. Streitgegenstand ist die Rechtmäßigkeit der strafbewehrten Unterlassungsaufforderung, die Prof. A. im September 2009 an das IZgMF richtete.

Vorgeladen sind die Anwälte der Streitparteien.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Negative Feststellungsklage, Unterlassungsaufforderung

18. Mai: Verhandlungstermin IZgMF ./. Prof. A.

Raylauncher @, Mittwoch, 26.05.2010, 22:12 (vor 5085 Tagen) @ H. Lamarr

Hallo Spatenpauli,

gibt es etwas zu berichten ?

Raylauncher

8. Juni: Schriftsatzfinale IZgMF ./. Prof. A.

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.05.2010, 12:48 (vor 5084 Tagen) @ Raylauncher

gibt es etwas zu berichten ?

Die Verhandlung am 18. Mai dauerte gut 2 Stunden. Der Richter gab den Streitparteien "Hausaufgaben" auf, die diese bis 8. Juni zu erledigen haben. Dann will er entscheiden, eine zweite öffentliche Verhandlung wird es mWn jedoch nicht geben.

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IZgMF ./. Prof. A.: Urteil in I. Instanz

H. Lamarr @, München, Freitag, 02.07.2010, 13:29 (vor 5048 Tagen) @ H. Lamarr

gibt es etwas zu berichten ?

Gemäß dem heute vorab per Fax zugestellten Urteil des Berliner Landgerichts wird die Klage des IZgMF abgewiesen und der Widerklage von Prof. A. stattgegeben. Im Klartext: Das Gericht hat erstinstanzlich die strafbewehrte Unterlassungserklärung von Prof. A. für rechtens befunden. Welche Folgen dies für den Weiterbetrieb des Forums hat, werden wir zu prüfen haben.

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Berlin, Landgericht

IZgMF verliert gerichtliche Auseinandersetzung

H. Lamarr @, München, Dienstag, 13.07.2010, 16:24 (vor 5037 Tagen) @ H. Lamarr

IZgMF verliert gerichtliche Auseinandersetzung, freut sich heute der Vorstand der sogenannten Kompetenzinitiative auf seiner Website.

Das einzige, was mir dazu spontan einfällt, ist: Jungs, nicht so hastig, woher wollt Ihr denn etwas wissen, was noch nicht einmal der Richter wissen kann?

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Filz, Richter, Bündnis, Ko-Ini, Negative Feststellungsklage

Das Problem der KOI mit der Wahrheit

RDW ⌂ @, Dienstag, 13.07.2010, 18:45 (vor 5037 Tagen) @ H. Lamarr

Wir nehmen das Geschehen zum Anlass, auch über einen verwandten früheren Vorgang zu berichten, nach dessen Ausgang wir mehrfach gefragt worden sind. Damals war Prof. Dr. med. G. Zimmer, Mitglied im Vorstand der Kompe-tenzinitiative e. V., im Mobilfunk-Forum von Ralf Wölfle in gröbster Weise diffamiert worden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung konnte nur abgebogen werden, weil Herr Wölfle nach einigem Hin und Her eine Unterlassungserklärung unterschrieb, deren Wortlaut Sie hier abrufen können: http://tinyurl.com/2vgmkv8

Es wird viele nicht wirklich überraschen: Die sogenannte "Kompetenzinitiative" schafft es auch diesmal nicht, bei den Fakten zu bleiben. Denn die von mir unterschriebene Unterlassungserklärung ist eine andere als die oben verlinkte. Sie unterscheidet sich in Inhalt und in der Höhe des bezahlten Betrags.
Weiteres ist hier nachzulesen, wobei dem aufmerksamen Leser vielleicht auch das eine oder andere aufschlussreiche Detail auffällt.

Es wird interessant sein zu erleben, ob die "Kompetenzinitiative" zumindest in diesem Fall ein Minimum an Anstand und Faktentreue zeigt und diesen Irrtum unaufgefordert korrigiert. Alles andere wäre sehr tiefblickend.
Höchst erstaunlich bleibt auf jeden Fall, dass dieser Schriftwechsel zwischen einem Anwalt und einem Beklagten überhaupt den Weg ins Internet finden durfte, fühlte sich der im Mittelpunkt stehende Prof. Dr. Zimmer durch den eigentlichen Anlass, der Kritik an ihm, doch so tief getroffen. Nun wird sie also noch einmal wiederholt, wenn auch nicht durch mich.

Vertraulichkeit, Anstand und Faktentreue sind für manche offensichtlich absolute Fremdwörter.

RDW

Tags:
Unseriös, Richter, Kompetenzinitiative, Lüge, Ko-Ini, Unterlassungserklärung, Strippenzieher, Marionette, Erfolglos

Das Problem der KOI mit der Wahrheit

Doris @, Mittwoch, 14.07.2010, 20:12 (vor 5036 Tagen) @ RDW

Es wird interessant sein zu erleben, ob die "Kompetenzinitiative" zumindest in diesem Fall ein Minimum an Anstand und Faktentreue zeigt und diesen Irrtum unaufgefordert korrigiert.

Ob's Anstand und Faktentreue ist, weiß ich nicht.
Aber reagiert wurde auf Ihre Kritik.

Herr Hahn bringt's - in seiner eigenen Art - auf den Punkt ;-)

http://www.hese-project.org/Forum/index.php?story_id=6822&parent=0&forum_id=4

Tags:
, Unterlassungserklärung, Zimmer

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