Bayern: Genehmigungspflicht für kurze Masten (Allgemein)
Eine regionale Petition an den Bayerischen Landtag soll Masten unter 10 Meter genehmigungspflichtig machen
Bärbel Aschauer-Lammel, ebenfalls vom Bürgerforum, bedankte sich zunächst bei der Gemeinde für die bisherige Messinitiative. Dann aber forderte sie die Kommune und die anwesenden Bürger auf, eine laufende Petition an den Bayerischen Landtag mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Durchgesetzt werden soll damit, dass auch Sendemasten unter einer Höhe von zehn Metern zukünftig einer Baugenehmigung unterliegen.
Quelle: merkur-online
Kommentar: Vor ein paar Jahren noch hätte ich dies für eine gute Idee gehalten, um ggf. die Verwendung höherer Masten zu fördern. Aber: Frau Aschauer-Lammel kommt es auf möglichst geringe Immission an, da ist die Mastenlänge ein umständlicher Weg zum Ziel, sie sollte besser eine Grenzwertsenkung verlangen, das wäre der direkte Weg. Vielleicht weiß sie aber nicht, welchen Wert sie fordern soll. Ich weiß es auch nicht (mehr).
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Bayern: Genehmigungspflicht für kurze Masten
Bärbel Aschauer-Lammel
Ein um große Ernsthaftigkeit bemühter Name.
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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)
Bayern: Genehmigungspflicht für kurze Masten
Bärbel Aschauer-Lammel
Ein um große Ernsthaftigkeit bemühter Name.
Und ich hätte drauf getippt, Sie würden monieren, dass, wenn Sendemasten unter einer Höhe von zehn Metern zukünftig einer Baugenehmigung unterliegen, dies womöglich Flensburg betrifft, garantiert nicht aber Berchtesgaden.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Bayern: Genehmigungspflicht für kurze Masten
Eine regionale Petition an den Bayerischen Landtag soll Masten unter 10 Meter genehmigungspflichtig machen
Ob genehmigungs- und verfahrensfrei oder halt mit Genehmigungsverfahren:
Das Ergebnis bleibt gleich.
Wenn ein Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung besteht, dann ist diese zu erteilen. Oder wird vor Gericht erstritten, für den Fall, dass eine Genehmigungsbehörde selbige rechtswidrig verweigert.
Dauert dann zwar etwas länger und treibt ggfs. die Kosten in die Höhe.
Aber letztere kann man entweder vom Verfahrensgegner (also der Kommune oder der Genehmigungsbehörde) zurückholen oder auf den Verbraucher umlegen.
Und der jeweils betroffene Betreiber kann diesen Umstand (höhere Kosten und spätere Versorgung mit Mobilfunk) sehr gut "unters Volk streuen" und die erlauchten Experten der Stadt- und Gemeinderäte bloßstellen.
underground
Bayern: Genehmigungspflicht für kurze Masten
Und ich hätte drauf getippt, Sie würden monieren, dass, wenn Sendemasten unter einer Höhe von zehn Metern zukünftig einer Baugenehmigung unterliegen, dies womöglich Flensburg betrifft, garantiert nicht aber Berchtesgaden.
Eher umgekehrt! Ein Mast <= 10m ist nur sinnvoll, wenn er auf einer passenden Anhöhe steht. Im Flachland dominieren Masten ab ca. 30m.
Raylauncher