Bayern: Genehmigungspflicht für kurze Masten (Allgemein)
Eine regionale Petition an den Bayerischen Landtag soll Masten unter 10 Meter genehmigungspflichtig machen
Bärbel Aschauer-Lammel, ebenfalls vom Bürgerforum, bedankte sich zunächst bei der Gemeinde für die bisherige Messinitiative. Dann aber forderte sie die Kommune und die anwesenden Bürger auf, eine laufende Petition an den Bayerischen Landtag mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Durchgesetzt werden soll damit, dass auch Sendemasten unter einer Höhe von zehn Metern zukünftig einer Baugenehmigung unterliegen.
Quelle: merkur-online
Kommentar: Vor ein paar Jahren noch hätte ich dies für eine gute Idee gehalten, um ggf. die Verwendung höherer Masten zu fördern. Aber: Frau Aschauer-Lammel kommt es auf möglichst geringe Immission an, da ist die Mastenlänge ein umständlicher Weg zum Ziel, sie sollte besser eine Grenzwertsenkung verlangen, das wäre der direkte Weg. Vielleicht weiß sie aber nicht, welchen Wert sie fordern soll. Ich weiß es auch nicht (mehr).
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –