Standortfrage Hochhaus oder Wald (Allgemein)

KlaKla, Donnerstag, 07.02.2008, 11:25 (vor 5942 Tagen)

Zusätzliche Strahlenbelastungen müssten die Anwohner in Langwasser-Südost nicht befürchten, gibt Klaus Köppel vom Umweltamt Entwarnung. Die zulässigen Grenzwerte würden weit unterschritten. Der Unterschied zwischen den beiden Standorten sei gering. «Es gibt im Normalbetrieb gewisse Vorteile an der Striegauer Straße>, zitiert Köppel das gutachterliche Untersuchungsergebnis seines Amtes und der Landesgewerbeanstalt.

Selbstverständlich wird die Strahlenbelastung zunehmen für die Anwohner, die um das Hochhaus wohnen. Gerade bei den Anwohner in den höher gelegenen Wohnungen ums Hochhaus herum. Sicher wären die Immissionen für die Anwohner geringer wenn der Mast im Wald steht. Dafür kauft man sich eine höhere Strahlenbelastung bei der Handynutzung ein. Ist die Frage, wo man bzgl. des Schutzes die Priorität setzt.

Mir ist ein Orte bekannt, wo nach Errichtung einer Antenne auf einem 5 Stöckigem Hochhaus im Nachbarhochhaus im 5. Stock in einem Kinderzimmer, der Antenne zugewandt, anschließend 10 mW/m2 zu messen war (keine Hochrechnung). Im 1. Stock im Schlafzimmer der Antenne zugewandt, konnte man noch 1,5 mW/m2 messen (nur mit einem HF-Detektor). Die umliegende Wohnbebauung spielt somit eine gewichtige Rolle. Die Grenzwerte werden natürlich eingehalten, sind ja hoch genug. Der Betreiber würde andernfalls keine Standortbescheinigung von der BNetzA bekommen.

Die o.g. Aussage von Klaus Köppel ist eine falsch Aussage.

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Meine Meinungsäußerung

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HF-Detektor

Standortfrage Hochhaus oder Wald

helmut @, Nürnberg, Donnerstag, 07.02.2008, 12:00 (vor 5942 Tagen) @ KlaKla

Zusätzliche Strahlenbelastungen müssten die Anwohner in Langwasser-Südost nicht befürchten, gibt Klaus Köppel vom Umweltamt Entwarnung. Die zulässigen Grenzwerte würden weit unterschritten. Der Unterschied zwischen den beiden Standorten sei gering. «Es gibt im Normalbetrieb gewisse Vorteile an der Striegauer Straße>, zitiert Köppel das gutachterliche Untersuchungsergebnis seines Amtes und der Landesgewerbeanstalt.

Selbstverständlich wird die Strahlenbelastung zunehmen für die Anwohner, die um das Hochhaus wohnen. Gerade bei den Anwohner in den höher gelegenen Wohnungen ums Hochhaus herum. Sicher wären die Immissionen für die Anwohner geringer wenn der Mast im Wald steht. Dafür kauft man sich eine höhere Strahlenbelastung bei der Handynutzung ein. Ist die Frage, wo man bzgl. des Schutzes die Priorität setzt.

Mir ist ein Orte bekannt, wo nach Errichtung einer Antenne auf einem 5 Stöckigem Hochhaus im Nachbarhochhaus im 5. Stock in einem Kinderzimmer, der Antenne zugewandt, anschließend 10 mW/m2 zu messen war (keine Hochrechnung). Im 1. Stock im Schlafzimmer der Antenne zugewandt, konnte man noch 1,5 mW/m2 messen (nur mit einem HF-Detektor). Die umliegende Wohnbebauung spielt somit eine gewichtige Rolle. Die Grenzwerte werden natürlich eingehalten, sind ja hoch genug. Der Betreiber würde andernfalls keine Standortbescheinigung von der BNetzA bekommen.

Die o.g. Aussage von Klaus Köppel ist eine falsch Aussage.


Hallo Kla-Kla, in diesem Fall ist die Aussage des Umweltamtes schon richtig. Es wird ja ein "geringer" Unterschied genannt.

Daß es "extreme" Fälle gibt, bei denen annähernd die Grenzwerte erreicht werden, ist unbestritten.

Der Dachstandort wäre auf dem in der Bildmitte leicht rechts querstehenden Wohnblock, der mindestens 10 m höher ist als die umstehenden Gebäude. Die Antennen wären dann ca 20 m höher als die oberen Fenster der über 40 m entfernten Nachbargebäude.

Der Standort am Waldrand oben fast rechts hat den Hauptnachteil, daß er nicht im Versorgungszentrum steht und daher beide Seiten mit höherer Leistung arbeiten müssen. Zudem wäre dann natürlich ein zusätzlicher Standort notwendig, um die im unteren Bildteil zu sehenden Häuser zu versorgen.

Der Mast würde ca 1500 m, der Wohnblock ca 800 m zu nächsten vorhandenen Standort stehen. Momentan spricht man glaube ich von 600 m Senderabstandsdichte. Die Gegend Wohnblock wäre früher oder später also sowieso erforderlich, den Mast könnte man sich, wegen des Waldes, eigentlich sparen.

MfG
Helmut

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Standortfrage Hochhaus oder Wald

KlaKla, Donnerstag, 07.02.2008, 12:25 (vor 5942 Tagen) @ helmut

Hallo Kla-Kla, in diesem Fall ist die Aussage des Umweltamtes schon richtig. Es wird ja ein "geringer" Unterschied genannt.

Der Satz von K. Köppel wird m.M.n. nicht richtig wenn er im nachfolgenden Satz sagt, ... geringer Unterschied. Dazu kommt, gering ist relativ. Genaue Zahlen wären da aufschlussreich, noch besser das Gutachten öffentlich zur Einsicht für interessierte Bürger bereitstellen. Zauberwort: Transparenz.

Daß es "extreme" Fälle gibt, bei denen annähernd die Grenzwerte erreicht werden, ist unbestritten.

Das würde ich aber nun doch bestreiten. Mir ist kein Ort bekannt, wo der Grenzwert auch nur annähernd erreicht wird. 10 mW/m2 ist schon noch weit weg vom zulässigen Grenzwert (UMTS 10W/m2).

Der Dachstandort wäre auf dem in der Bildmitte leicht rechts querstehenden Wohnblock, der mindestens 10 m höher ist als die umstehenden Gebäude. Die Antennen wären dann ca 20 m höher als die oberen Fenster der über 40 m entfernten Nachbargebäude.

OK.

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