Presse-Information zur Verfassungsklage (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 28.11.2006, 01:03 (vor 6392 Tagen) @ H. Lamarr

Mit folgender Presse-Information wurden die Medien in der Alpenrepublik über die Mobilfunk-Verfassungsklage informiert.

Grüne: Keine Anrainerrechte und unzureichende Berücksichtigung der Gesundheitsfrage bei Errichtung von Handymasten - Anfechtung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beim Verfassungsgerichtshof

* Ohne Rücksicht auf AnrainerInnen werden Tausende Handymasten errichtet.
* Viele Nachbarn sehen sich in ihrer Gesundheit durch Mobilfunkanlagen beeinträchtigt. Langzeitstudien fehlen.
* Umweltmediziner einschließlich des Obersten Sanitätsrates und der Wiener Ärztekammer fordern daher die Minimierung der Sendeleistung und die Optimierung der Netze hinsichtlich der Verortung von Anlagen.
* Wissenschaftliche Gutachten werden häufig von Betreiberseite beauftragt bzw. beeinflusst, kritische Forschungsergebnisse werden konsequent verharmlost bzw. "zurechtinterpretiert".
* Unzählige Bürgerinitiativen fordern immer wieder Anrainerrechte.

Fast jede Baumaßnahme, sogar z.B. eine Balkonverkleidung, auf jeden Fall aber der Bau von Betriebsanlagen, die Emissionen gleich welcher Art aussenden, sieht die Möglichkeit der AnrainerInnenbeteiligung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens vor.
Mobilfunkanlagen werden hingegen generell ohne derlei errichtet: Ein Genehmigungsverfahren, das Einspruchsrechte für Anrainer beinhaltet, fehlt im TKG (Telekommunikationsgesetz).

Eine diesbezügliche Änderung des TKG wurde von den Grünen wiederholt beantragt und stets abgewiesen oder vertagt. Eine landesweite Mobilfunkpetition, die dies mit Unterstützung von Abgeordneten aller Parteien ebenfalls verlangt, blieb in ihrer dritten Version (3. Legislaturperiode) unbehandelt im Parlament liegen.

Die einzige Möglichkeit, eine Änderung des TKG herbeizuführen, ist damit derzeit eine Gesetzesanfechtung des TKG beim VfGH wegen fehlender Anrainerrechte/Gesundheitsschutz, durch (mindestens) ein Drittel der Nationalrats-Abgeordneten.

Die Abgeordneten des Nationalrats der Grünen fechten daher gemeinsam mit anderen Abgeordneten das Telekommunikationsgesetz wegen Verfassungswidrigkeit an. Die Abgeordneten berufen sich auf den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf ein faires Verfahren und auf die Verpflichtung des Gesetzgebers zu konkreten Vorgaben an die Verwaltung (Art 7 und 18 Bundes-Verfassungsgesetz, Art 6 und 8 Menschenrechtskonvention). Obwohl von Handymasten Gefahren für die Nachbarn ausgehen können, ist kein standortspezifisches Bewilligungsverfahren mit Beteiligung der Nachbarn - wie dies etwa bei gewerblichen Betriebsanlagen der Fall ist - vorgesehen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann bestimmte Funkanlagen zulassen, die Kriterien sind im Gesetz ungenügend ausgeführt. Strahlungen von Handymasten verletzen das Grundrecht auf Privatrecht, wenn die Nachbarinteressen bei Aufstellung der Masten nicht entsprechend berücksichtigt werden.
Der Antrag auf Aufhebung der entsprechenden Passagen des TKG wegen Verfassungswidrigkeit wurde - nach langwierigen Abstimmungsarbeiten mit der SPÖ, deren Unterstützung wegen der nötigen mindestens 61 Abgeordneten-Unterschriften und der rechtssystematischen Chancenlosigkeit von Individual-Anfechtungen unumgänglich nötig war - am 27.10.2006 beim VfGH eingebracht.

Gabriela Moser, Verkehrs- und Telekom-Sprecherin der Grünen: "Jeder Geräteschuppen benötigt eine Genehmigung, tausende Masten werden hingegen ohne Nachbarrechte hochgezogen, weil die große Koalition es 1996 so beschloss! Das soll nun vor den Verfassungsrichtern geklärt werden! Nachbarrechte sind Grundrechte! Gesundheitsschutz ist ein Menschenrecht!"

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Die Grünen, Menschenrechtskonvention


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