Attendorn lässt Mobilfunksendemasten in Wohngebiet zu (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 18.03.2023, 19:24 (vor 428 Tagen) @ H. Lamarr

In Attendorn kehrt ein weiteres Stück Normalität im Umgang mit Mobilfunksendemasten ein. Im Juni 2022 beschloss der Bauausschuss der Stadt u.a. die Aufhebung der in dem Bebauungsplan Nr. 4a (Schwalbenohl-Himmelsberg) enthaltenen Blockadepassagen einzuleiten, welche ortsfeste Mobilfunksendemasten als gewerbliche Hauptanlagen und Nebenanlagen für unzulässig erklärten.

Das Plangebiet, um das es geht, ist allerdings nur 2800 m² groß, es umfasst jedoch ein für den Stadtteil dominantes rd. 23 Meter hohes Haus, das als ein Standort für künftige Mobilfunksendemasten im Stadtgebiet vorgesehen ist.

Am 14. Dezember 2022 gab die Stadtverordnetenversammlung einstimmig dem geänderten Bebauungsplan ihren Segen. Damit ist von dem 2003 beschlossenen Mobilfunkkonzept erneut ein Stück abgebrochen.

In der Begründung für den Eingriff in den Bebauungsplan heißt es: Im Dezember 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das Mobilfunkkonzept der Hansestadt Attendorn aus dem Jahr 2003 zunächst bis auf weiteres auszusetzen. Ziel des Mobilfunkkonzeptes war es, unter dem Gesichtspunkt eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes, Mobilfunk zu ermöglichen, dabei aber räumlich zu steuern und die von Sendeanlagen verursachten Immissionen gering zu halten. Anlass für die Aussetzung des Mobilfunkkonzeptes sind neue Entwicklungen im Bereich der Mobilfunktechnik (beispielsweise LTE/4G und 5G). Dazu hat die Bundesregierung im Oktober 2019 die Mobilfunkstrategie mit dem Ziel beschlossen, eine zügige und flächendeckende Netzversorgung zu gewährleisten. Funklöcher sollen künftig der Vergangenheit angehören und die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Deutschland beim Mobilfunk eine internationale Spitzenposition auf Basis einer flächendeckenden LTE/4G-Versorgung für die Öffentlichkeit erreicht. So will Deutschland auch eine wichtige Voraussetzung für den 5G-Ausbau schaffen. Mit Betrachtung der Ziele der Bundesregierung wird deutlich, dass das im Jahr 2003 auferlegte Mobilfunkkonzept der Hansestadt Attendorn diesen Zielen kaum noch weiter gerecht werden konnte, da sich die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie Anforderungen an die Mobilfunktechnik umfangreich geändert haben. Zwar besteht rund um die Stettiner Straße kein absolutes Funkloch, durch die Vielzahl der Mobilfunknutzer ist eine Stärkung des Netzes in diesem Bereich jedoch geboten. Dabei konzentrieren sich Telekommunikationsunternehmen mit ihren Planungen hier ausschließlich auf das Hochhaus. Mit Blick in die Zukunft ist die Hansestadt Attendorn deshalb gewillt, den Mobilfunkausbau und den Einsatz von neuer Funktechnologie auch in Wohngebieten leichter zu ermöglichen.

Quelle: 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4a

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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