Freispruch für Bafu-Juristen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 16.03.2022, 00:02 (vor 778 Tagen) @ e=mc2

Bisher war für mich die Welt einfach zu verstehen. Wer von Pflanzenschutzmittel (statt Pestiziden) sprach, schrieb von Bayer, Monsanto und Co. ab. Wer von Kernkraft (statt Atomkraft) sprach, stand der Nuklearindustrie nahe. Und wer oxydativen (statt oxidativen) Stress schrieb, informierte sich bei einem Ex-Elektriker. Falls also der BAFU Jurist tatsächlich korrekt zitiert wurde, informiert er sich wohl primär beim Ex-Elektriker. Oder wie sonst lässt sich diese veraltete Schreibweise erklären?

Das fragliche Papier ist eine vom Schweizerischen Bundesgericht angefragte Stellungnahme des Bafu. Inhaltlich hat Gigaherz-Jakob die von ihm zitierte Textpassage aus dieser Stellungnahme korrekt wiedergegeben. Orthografisch aber hat er sie verfälscht, indem er ein Komma weggelassen hat und aus oxidativem Stress oxydativen gemacht hat. Der Bafu-Jurist ist damit vom schlimmen Verdacht freigesprochen, sich beim Ex-Elektriker zu informieren :-).

w.z.b.w.

Und was lernen wir daraus? Da der Gigaherz-Präsident innerhalb kurzer Zeit schon zweiten Mal bei Zitatverfälschungen erwischt wurde, darf festgestellt werden, dass er a) keine zeitgemäßen Textwerkzeuge nutzt und b) es beim altbackenen Abtippen von Textpassagen an Sorgfalt mangeln lässt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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