Grenzwertbetrachtung: Martin Röösli erläutert seine Tweets (II) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 06.08.2021, 12:29 (vor 997 Tagen) @ H. Lamarr

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► 6) In Tweet 7 heißt es: "ICNIRP regulatory limits, which must not be exceeded for 30 min (instead of 24h) ...". Vom Gefühl her ist sogar mir als mathematischer Laie klar, dass 30 Minuten Mittelungsdauer strenger (konservativer) sind als 24 Stunden Mittelungsdauer. Können Sie mein Gefühl spontan irgendwie objektivieren? Ist es z.B. in einer Art Extremwertbetrachtung (worst/best case) zulässig zu sagen, 30 min sind gegenüber 24 Stunden bis zu 48-mal strenger (24x60/30)?

6) Das ist nicht allgemeingültig. Für einen Menschen, der sich bewegt, ist es strenger. Aber theoretisch kann es natürlich auch weniger streng sein, wenn jemand immer am gleichen Ort ist. De facto werden die Grenzwerte an einem bestimmten Ort überprüft, und theoretisch dürfte (je nach Messvorschriften in einem Land) auch der 24-h-Wert gleich hoch sein wie der 30-min-Wert. Insofern ist meine Suggerierung etwas irreführend. Ich finde einfach wichtig, dass man nicht nur die Werte vergleicht, sondern auch wie sie erhoben werden müssen. Die 6V/m in der Schweiz sind z.B. etwas ganz anderes als die 6V/m in Italien. Das wird in der öffentlichen Diskussion immer wieder vergessen und ich wollte etwas in diese Richtung zielen mit dem Tweet. Umgekehrt werden jetzt auch die Schweizer Korrekturfaktoren für adaptive Antennen teilweise so interpretiert, als ob das eine Grenzwertüberschreitung wäre. Ist es natürlich nicht, da es um die biologisch relevante Expositionsdauer geht. Das gilt für alle Arten von nichtionisierender Strahlung bis zu Infrarot und UV. So kann man durchaus sich ein paar Sekunden ungeschützt der Sonne aussetzen, aber es wäre keine gute Idee, das den ganzen Tag zu machen. (Und im Kontext von meinem Tweet ist auch die lebenslange Exposition in der NTP-Studie etwas anderes als eine 24-h-Exposition. Die Ratten hätten wohl nach einer einmaligen 24-Stunden-Bestrahlung noch keine Tumore gekriegt).

► 7) In Tweet 7 heißt es weiter: "Keep in mind, regulatory limits consists of a (maximum) value AND a corresponding biological relevant exposure duration." Was genau ist mit biologisch relevanter Expositionsdauer gemeint? Ich gehe davon aus, Sie meinen die Grenzen der Wärmeregulationsfähigkeit unseres Organismus'. Ja? Oder anders gesagt: Solange unter Exposition die Kerntemperaturerhöhung angemessen unter +1 °C bleibt, darf ein Mensch beliebig lange mit HF-EMF befeldet werden, ohne dass diese Dauerbefeldung irgendwelche biologisch schädlichen Nebenwirkungen zeigt. Okay?

7) Ja genau (und siehe auch Punkt 6), aber bei langen Expositionszeiten plädiere ich bei "angemessen" schon für den Sicherheitsfaktor von ICNIRP. Also grob gesagt ist die Kerntemperatur beim Grenzwert für die allgemeine Bevölkerung Faktor 1/Wurzel(50) kleiner, auch wenn bei beruflichen Expositionen tatsächlich bis 1°C Körperkerntemperaturerhöhung erlaubt ist. Zudem ist das schon auch eine Überlegung bei ICNIRP wie wahrscheinlich ist es, dass jemand permanent dieser Strahlungsintensität ausgesetzt ist. Aufgrund der grossen zeitlichen und räumlichen Variabilität eben nicht und daher wird niemand ein Leben lang eine um 0,14 °C erhöhte Kerntemperatur haben, weil er permanent in der Höhe des Grenzwertes ausgesetzt ist. Bei den Grenzwerten geht es ja nicht nur um Schädlichkeit, sondern auch um Zielvorgaben, um gewisse Umweltbedingungen zu erreichen, welche insgesamt nicht schädlich sind. Schlussendlich könnte ICNIRP auch Faktor 10 tiefere Grenzwerte vorschlagen, aber z.B. sagen, dass sie über 24 h eingehalten werden müssen (mit gewissen Randbedingungen für akute Expositionen) doch es würde sich nicht viel ändern in Bezug auf die Emissionen von Mobilfunkmasten. Das war die zugrundeliegende Idee meines Tweets.

► 8) Schlussendlich noch eine allgemeine Frage an Sie als Icnirp-Kommissionsmitglied: Mir ist überhaupt nicht klar, wie die Kommission die Meinungen ihrer Mitglieder (nach außen hin) unter einen Hut bringt. Wird da in Streitfragen z.B. mit einfacher oder 2/3 Mehrheit abgestimmt oder, wie bei den zwölf Geschworenen, solange diskutiert, bis alle derselben Meinung sind?

8) Bis jetzt haben wir bei wichtigen Fragen immer Konsensus erreicht. Bei Nebensächlichkeiten kann es schon mal vorkommen, dass wir abstimmen, um eine Diskussion abzukürzen. Aber das ist so selten, dass ich nicht mal sagen kann, ob dann jeweils das absolute Mehr gilt oder irgend ein Quorum.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
ICNIRP, Wissenschaft, Grenzwert, Dialog, Röösli, Emission, Konsens


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