EMF & Immunsystem: Antwort der EU-Kommission (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 21.11.2020, 23:50 (vor 1270 Tagen) @ H. Lamarr

Eine Gruppe von sieben*) der 705 Abgeordneten des EU-Parlaments (Michèle Rivasi, Klaus Buchner, Ivan Vilibor Sinčić, Anja Hazekamp, Eleonora Evi, Piernicola Pedicini, Ivo Hristov) richtete am 24. April 2020 folgende parlamentarische Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission:
[...]
Antwort der EU-Kommission steht noch aus.

Am 10. Juli 2020 antwortete Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides im Namen der Europäischen Kommission:

Die Kommission erteilte ihrem unabhängigen Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“(1) den Auftrag, die möglichen mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zusammenhängenden Gesundheitsrisiken zu bewerten. Der Ausschuss hat fünf Stellungnahmen vorgelegt(2), keine davon rechtfertigt eine Überprüfung der mit der Empfehlung 1999/519/EG des Rates(3) festgelegten Grenzwerte. Bei dieser Empfehlung des Rates wurde der Vorsorgeansatz zugrunde gelegt: Die Expositionsgrenzwerte für die Öffentlichkeit beinhalten einen Reduktionsfaktor von 50 gegenüber Schwellenwerten für schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit, um der biologischen Variabilität, Unsicherheiten und Veränderungen bei den externen Faktoren Rechnung zu tragen.

Die Frage wird jedoch weiterhin kontinuierlich erforscht. Die in der Empfehlung festgelegten Grenzwerte beruhen auf unabhängigen Leitlinien der Internationalen Kommission zum Schutz gegen nichtionisierende Strahlen(4), bei der alle diesbezüglichen wissenschaftlichen Studien berücksichtigt wurden. Nach der unlängst durchgeführten Überprüfung dieser Leitlinien, die am 24. März 2020(5) veröffentlicht wurde, nimmt die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Ausschuss und erforderlichenfalls unter Heranziehung des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung(6) eine Neubewertung der Lage vor. Dabei werden auch die derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse eingehend überprüft.

Für die 5G-Netze werden voraussichtlich kleinere Zellen mit niedrigeren Leistungswerten verwendet, die folglich geringere Expositionswerte als die bestehenden (großen) Zellen in 4G-Netzen aufweisen. Die Gesamtexposition durch die Einführung der 5G-Netze dürfte mit den derzeitigen Werten vergleichbar sein und deutlich unter den Grenzwerten für die gesundheitlich unbedenkliche Exposition der Öffentlichkeit bleiben, die auf internationaler Ebene festgelegt und auf EU-Ebene empfohlen wurden. Außerdem wird bei 5G in den Frequenzbändern, die bereits seit längerem für andere Anwendungen genutzt werden, generell eine niedrigere Sendeleistung angewandt.

(1) https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/scheer_en
(2) https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/emerging/docs/scenihr_o_041.pdf
(3) Empfehlung 1999/519/EG des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/9509b04f-1df0-4221-bfa2-c7af77975556/language- de
(4) https://www.icnirp.org/
(5) https://www.icnirp.org/cms/upload/publications/ICNIRPrfgdl2020.pdf
(6) https://ec.europa.eu/research/sam/index.cfm?pg=about

*) Die glorreichen Sieben ... kann man sich auch im Kino anschauen :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Immunsystem, Buchner, EU-Kommission, Rivasi, Gesundheitsrisiko, Immunschwäche, Reduktionsfaktor, Hristov, EU-Ausschuss Scheer


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