Michelbach: Gemeinderat weist Petition zurück (Allgemein)

Gast, Samstag, 13.06.2020, 11:51 (vor 1602 Tagen)

Die Initiative gegen Mobilfunk bittet darum, den Bau von Funkmasten auf Michelbacher Gemarkung generell abzulehnen. Räte und Verwaltung halten das für rechtlich unmöglich.

Mehr als 400 Bürger aus dem Michelbacher Hauptort, also etwa ein Fünftel aller Einwohner, hatten die Petition der Initiative gegen Mobilfunk unterzeichnet. Über die Petition entschied nun der Gemeinderat am Mittwochabend. Die zentrale Bitte an Räte und Verwaltung: „Dem Bauantrag eines 5G-Senders sowie eines jeden Mobilfunksenders auf Michelbacher Gemarkung das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.“

Hintergrund sind die Pläne der Telekom, in Michelbach einen neuen Funkmast zu errichten. Das Tochterunternehmen Deutsche Funkturm war im August auf der Suche nach einem Privatgrundstück fündig geworden. Der Vertrag mit einem Michelbacher Grundstückseigentümer am Hagenhof ist bereits unterzeichnet. Ist der Funkmast mehr als zehn Meter hoch, wäre allerdings noch ein Bauantrag und somit das Einvernehmen der Gemeinde nötig. ...

Nach der Zurückweisung der Petition herrscht bei der Initiative gegen Mobilfunk große Ernüchterung. Mehrere Mitglieder betonen gegenüber unserer Zeitung, nun wohl wegen drohender gesundheitlicher Schäden aus Michelbach wegziehen zu wollen. Quelle: swp.de

Diagnose:Funk behauptet
Als einziges Haus im Ort ist nur das Wohnhaus des Verpächters von der Bestrahlung ausgenommen!!

Beate Braun setzt sich vehement gegen den Bau des Funkmasten ein.

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Wutbürger, Standortvermieter, Braun, Hölzel, Michelbach

Michelbach: Gemeinderat weist Petition zurück

Alexander Lerchl @, Sonntag, 14.06.2020, 09:19 (vor 1601 Tagen) @ Gast

Diagnose:Funk behauptet
Als einziges Haus im Ort ist nur das Wohnhaus des Verpächters von der Bestrahlung ausgenommen!!

Interessant. Hatte DF nicht immer gesagt, dass Mobilfunkmasten auf Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten besonders verwerflich seien?

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Kleine Chronik der Mobilfunkdebatte in Michelbach/Bilz

KlaKla, Sonntag, 14.06.2020, 17:24 (vor 1600 Tagen) @ Gast

Mit 5G erwachen die altbekannten Hetzer und schüren mit altem Material alte Ängste.

Argumentiert wird mit Naila-Studie, Selbitz-Studie, Reflex-Studie, Ferkel mit Missbildung, Mikrowellensyndrom, Baumsterben durch Funkstrahlung, Swiss Re, Barrie Trower, Experte für Mikrowellenwaffen, EMFData

Auszug aus dem Flyer
Es gibt in ganz Michelbach genau ein Haus, das planmäßig von der Bestrahlung durch alle 21 Telekomsender ausgenommen ist und das ist das Haus des Verursachers. Um das zu erreichen, musste die Telekom von der üblichen Anordnung der Antennen im 3 x 120°-Versatz abweichen und die Antennen im 100°-Versatz aufstellen. Warum kommt ausgerechnet der Grundstücksanbietende nicht wie alle anderen Michelbacher in den vollen „Genuss“ dieser als unerlässlich propagierten Technik? Kontakt - Mail: buergerrecht@web.de Verantwortlich im Sinn des Presserecht fehlt.

2019 - Telekom hält am Funkmast-Plan fest / Beate Braun

2019 - Die Gemeinde wird der Deutschen Telekom keine Fläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes im Hauptort Michelbach an der Bilz zur Verfügung stellen.

2018 - Unterschiedliche Sichtweisen gibt‘s kaum: In Michelbach wird zivilisiert über Mobilfunk gestritten / Dr. Wolf Bergmann

2018 - Sakraltürme einer neuen Zeit / Peter Wetzel, Ines Beblot, Ulrike Hölzel

2018 - Die Basis ist total falsch / Dr. Wolf Bergmann, Mario Babilon (EHS)

2015 - Einführung „freies Stadt-WLAN“

2011 - Mobilfunkkritische "Literatur" entfernt

2011 - „Eigentlichen Skandal verschleiert“ – Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk kritisieren Gaildorfer Bürgermeister / Ulrike Hölzel, Beate Braun
Ausschnitt: Die REFLEX-Studie wurde mittlerweile mehrfach von verschiedenen internationalen Forscherteams in ihrem Ergebnis, DNA-Brüche unter Mobilfunkstrahlung, bestätigt.

2011 - Fälschungsvorwürfe gegen REFLEX-Studie zurückgewiesen

2010 - Mahnwache in Schwäbisch Hall

2010 - „Sorgen der BürgerInnen endlich ernst nehmen“ – Aufruf zur Mahnwache gegen TETRA-Funk am heutigen Donnerstag in Gschlachtenbretzingen / Ulrike Hölzel

2010 - Ziel des Bündnisses sei, weitere Bürger von der Gefährlichkeit des Digitalfunks zu überzeugen und den Ausbau des BOS-Funks zu verhindern / Beate Braun

2010 - „Tetra-Funk bedroht unsere Gesundheit, die Gesundheit unserer Kinder und damit unsere Zukunft“ – Offener Brief an die Polizeigewerkschaft in Schwäbisch Hall / Beate Braun

2001 - parteilose Landtagsabgeordnete Volker Hartenstein

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Michelbach: Kein Mobilfunk für Herrn Fuchs und Frau Hase

H. Lamarr @, München, Sonntag, 14.06.2020, 21:54 (vor 1600 Tagen) @ Gast

Diagnose:Funk behauptet
Als einziges Haus im Ort ist nur das Wohnhaus des Verpächters von der Bestrahlung ausgenommen!!

Die obige Behauptung von Diagnose-Funk beruht auf der Petition der Bürgerinitiative (BI). Dies entlastet den Stuttgarter Verein jedoch nicht von dem Vorwurf, wieder einmal Beihilfe zur Verbreitung von Stuss zu leisten und das Geschwätz von Laien ungefiltert hinaus zu posaunen. Seit Jahren warte ich vergeblich auf eine Meldung der Stuttgarter Truppe, die einen Funken technischen Sachverstand erkennen lässt. Trotz dünner Faktenlage wage ich zu behaupten: Wirklich skandalös ist die Inkompetenz, mit der Diagnose-Funk und die BI den Widerstand gegen den geplanten Sendemasten begründen.

Was also gibt es konkret zu meckern? Auf den Studien-Unsinn, den die BI in ihrer Petition vorträgt, mag ich nicht weiter eingehen, dieser verunkrautete Acker ist längst gepflügt. Mir geht es hier nur um die Technik und um die Unterstellung, das Wohnhaus des Verpächters sei vom Netzbetreiber gezielt von einer Befeldung ausgenommen worden. Diagnose-Funk bläht diese blödsinnige Unterstellung der BI ohne Hirn & Verstand auf zu einem "skandalösen Vorgehen von Telekom und Grundstückseigentümer". Ein schlechtes Gewissen, mit diesem Geschwätz dem Grundstückeigentümer das soziale Leben in der Gemeinde möglicherweise zur Hölle zu machen, scheint keinen der Mobilfunkgegner zu plagen. Es wäre auch schön gewesen, hätte der Bürgermeister von Michelbach das dissoziale Vorgehen der BI unverzüglich öffentlich verurteilt.

Kommen wir also zur Sache ...

► Am 16. Juni 2020 findet in Michelbach eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, in der es u.a. auch um den umstrittenen Standort für den neuen Sendemasten geht. Eine letzte gute Gelegenheit für die Kommunalpolitik, die BI für ihr rücksichtsloses Vorgehen gegenüber dem Grundstückeigentümer abzuwatschen.

► Wie es sich gehört, hat die Deutsche Telekom am 25. September 2018 zuerst bei der Gemeinde Michelbach angefragt, ob diese für den geplanten neuen Funkmast eine Fläche zur Verfügung stellte. Der Gemeinderat lehnte diese Anfrage am 22. Januar 2019 einstimmig ab. Anzunehmen ist, der Gemeinderat hat wegen des langjährigen Theaters um Mobilfunk im Ort die Hosen voll gehabt, ein schönes "Verdienst" der örtlichen Anti-Mobilfunk-Hetzer. Hätte der Gemeinderat anders entschieden, hätte er Einfluss auf die Standortwahl nehmen können, diese Chance wurde ohne Not verspielt.

► Der jetzt gefundene Standort liegt nicht mitten im Ort, sondern am nord-östlichen Ortsrand. Andere Mobilfunkgegner wären heilfroh über so einen Standort. Nicht aber die verstörten Michelbacher Gegner, die zeigen kein Entgegenkommen, die wollen kompromisslos alles, obwohl sie nur zwölf Prozent der Bevölkerung Michelbachs ausmachen.

► Wer so wenig Ahnung von Mobilfunk hat wie die Michelbacher Gegner, dem traue ich nicht zu, die Standortbescheinigung korrekt zu interpretieren. Die von den Gegnern vorgelegte Karte mit den Hauptstrahlrichtungen zweifle ich deshalb an. So ist z.B. die Behauptung, der geplante Funkmast habe 21 Mobilfunkantennen, mit Sicherheit falsch, es werden weniger sein. Denn die BNetzA weist im Internet und in der Standortbescheinigung keine Antennen aus, sondern Funksysteme und in einem Antennengehäuse finden heutzutage mehrere Funksysteme Platz. Außerdem ist es keineswegs so, dass Sektorantennen immer mit 120° horizontalem Öffnungswinkel abstrahlen, abhängig von der Situation vor Ort sind auch kleinere Öffnungswinkel gängig.

► Mobilfunknetzbetreiber vermeiden Überlappungen benachbarter Funkzellen (gleichen Funksystems) so gut es geht, denn in Überlappungszonen müssen sie mit Interferenzstörungen rechnen, die bei den Kunden zu Verbindungsproblemen führen. Die Grafik der BI aber zeigt solche Überlappungen und ist daher voraussichtlich falsch. Ohne Kenntnis der Standortbescheinigung lässt sich dazu leider nichts Verbindliches sagen.

► Die Grafik der Michelbacher BI, die auch Diagnose-Funk kommentarlos verbreitet, dokumentiert laienhafte Vorstellungen von der Ausbreitung elektromagnetischer Wellen. Die Darstellung suggeriert, das Haus des Grundstückeigentümers läge in einer funkfreien Zone. Dies ist falsch. An den beiden Flanken des horizontalen Öffnungswinkels einer Antenne fällt die abgestrahlte Leistung nicht schlagartig auf Null, sondern sie erreicht dort mit der Tendenz fallend 50 Prozent des Maximalwerts (-3 dB). Vorausgesetzt, die Angaben der BI stimmten, liegt das Haus des Grundstückeigentümers somit keineswegs in einer funkfreien Zone, dort treten noch immer schätzungsweise 45 Prozent bis 50 Prozent der Strahlung auf, die in den HSR der beiden benachbarten Sektoren zu messen sind.

Von der BI ausgemachte Hauptstrahlrichtungen des geplanten Funkmasten.
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Bild: Bürgerinitiative gegen Mobilfunk in Michelbach

► Der geplante Funkmast soll 35 Meter hoch werden, die Antennen befinden sich auf zwei Plattformen in schätzungsweise 30 Meter mittlerer Höhe. Zwischen dem Wohnhaus des Grundstückeigentümers (Hagenhofweg 1) und dem geplanten Standort liegen etwa 125 Meter. Unter diesen Umständen wäre das Haus des Grundstückeigentümers selbst dann im Funkschatten, wenn eine Hauptstrahlrichtung (HSR) direkt auf sein Haus führen würde. Für ein gezieltes Ausblenden des Grundstückeigentümers gibt es aus meiner Sicht daher keinen Grund.

► Der wahre Grund für die Aussparung in Richtung Wohnhaus des Grundstückeigentümers ist ein ganz anderer. Wie dem Screenshot (Google Earth) unten zu entnehmen ist, erstreckt sich die angeblich funkfreie Zone zwischen 40° und 80° auf unbewohntes bewaldetes Gebiet so weit das Auge reicht. Es wäre völlig widersinnig vom Netzbetreiber, eine HSR in diese Richtung zu legen. Für die wenigen Kunden, die in diesem Gebiet zu Fuß oder mit dem Auto unterwegs sind, genügt die Reststrahlung aus den beiden benachbarten Antennensektoren, denn Herr Fuchs und Frau Hase telefonieren nicht. Hinzu kommt: Der im Bild erkennbare Wald liegt auf einer flachen Hügelkette rd. 70 Meter höher als der geplante Standort, dies steht einer denkbaren Versorgung von "Hinterwäldlern" im Wege.

Die IZgMF-Winkelscheibe liegt wie ein nasses Tuch auf der Landschaft.
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Bild: Google Earth; Grafik: IZgMF

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Die Michelbacher Mobilfunkgegner informieren nicht, sie mobben

KlaKla, Montag, 15.06.2020, 08:46 (vor 1600 Tagen) @ Gast
bearbeitet von KlaKla, Montag, 15.06.2020, 10:59

Die Michelbacher Mobilfunkgegner veröffentlicht vom Grundstücksverpächter den Vor- und Nachnamen inkl. seiner Adresse in einem Flyer und in ihrer Petition. Selbst aber missachten die Verfasser des Flyers, mit ihren Namen zu dem zu stehen, was sie da in Umlauf bringen. Wer einen Flyer in Umlauf bringt, ist im Sinne des Presserechts verpflichtet seinen Namen zu nennen. Es wird lediglich eine Email-Adresse genannt.

Damit die Mobber nicht alleine sind suchen sie Mitstreiter:

Auszug Flyer: Kommen Sie bitte zahlreich zur Gemeinderatssitzung am 16. Juni 2020, wenn darüber abgestimmt wird, ob das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag erteilt wird.

So versuchen Wutbürger Druck auf Ratsmitglieder auszuüben. In stiller Hoffnung, die Presse sei vor Ort und nimmt Notiz von ihnen. Mitgeführte Plakate mit starken Aussagen sind dabei hilfreich. Ein Mitspracherecht haben sie bei der Gemeinderatssitzung nicht, sie dürfen lediglich zuhören.

Unterstützen Sie uns durch Ihre Mitarbeit und/oder durch eine Spende.
Wenn ausreichend Spenden eingehen, werden wir gegen den Bau des Mobilfunkmasts klagen.
Sollte die Klage nicht zustande kommen, werden die Spendengelder zurückgezahlt. Die ordnungsgemäße Verwendung kann von den Spendern jederzeit bei der Bürgerinitiative überprüft werden.

Sich auf die gleiche Stufe von Mobbern zu stellen ist nicht ehrenwert. Die Mehrzahl der Bürger vor Ort wollen die Technik. Der Gemeinderat sollte sich nicht ins Bockshorn jagen lassen von den aufgebrachten Mobilfunkgegner. Die Gemeinderäte sollten sich klar positionieren, die Technik schreitet voran und mit ihr der Nutzen. Gerade zur Zeit von Corona, wo viele im Homeoffice sind, brauchen arbeitende Bürger eine gute Versorgung und ausreichend Kapazität. Davon verstehen anscheinend die Mobber eher - wenig aber nicht nur davon.

Eine Klage ist zwecklos, das haben schon viele vor ihnen erfolglos versucht. Liegt wohl daran, dass immer nur behauptet wird, dass Mobilfunkstrahlung der Gesundheit schadet und die wertlosen Belege dafür von Lobbyvereinen wie Diagnose:Funk oder die KO-Ini kommen. Es ist längst an der Zeit, etwas gegen den fortschreitenden "Hirndurchfall" zu unternehmen. Ich schlage vor, einen Spendenaufruf für Schulen, um die nachfolgenden Generationen vor Hirndurchfällen wie diesen zu schützen. Weiterbildung für Lehrer, "Kritischer Umgang mit Informationen aus dem Internet", dazu noch etwas politische Bildung! ;-)

Diagnose:Funk füllt seine Website mit dem, was BIs treiben. Aufklärung bzgl. erfolglosem Treiben ist für Diagnose:Funk oder der KO-Ini nicht zielführend. Der Weg ist das Ziel und Bürgerinitiativen sind dabei die nützlichen Idioten. Die man bei Laune hält mit dem Angebot, Referenten und Infomaterial günstig/kostenlos bereit zu stellen. Mit der Verlockung, ohne Hirn und Verstand zum Erfolg. :waving:

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Die Michelbacher Mobilfunkgegner informieren nicht, sie mobben

H. Lamarr @, München, Dienstag, 16.06.2020, 14:42 (vor 1598 Tagen) @ KlaKla

Starker Tobak, dein Mobbing-Vorwurf! Dachte ich zuerst. Dann habe ich das Deckblatt des Flyers gesehen ...

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Michelbach: Gemeinderat weist Petition zurück

KlaKla, Montag, 15.06.2020, 10:44 (vor 1600 Tagen) @ Gast

... Über die Petition entschied nun der Gemeinderat am Mittwochabend. Die zentrale Bitte an Räte und Verwaltung: „Dem Bauantrag eines 5G-Senders sowie eines jeden Mobilfunksenders auf Michelbacher Gemarkung das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.“
... Nach der Zurückweisung der Petition herrscht bei der Initiative gegen Mobilfunk große Ernüchterung. Mehrere Mitglieder betonen gegenüber unserer Zeitung, nun wohl wegen drohender gesundheitlicher Schäden aus Michelbach wegziehen zu wollen.

Auszug: In Michelbach leben etliche Menschen, die bereits jetzt unter der vorhandenen Belastung durch Mobilfunk leiden und erhebliche finanzielle Mittel aufwenden müssen, um sich zumindest in Ihren eigenen vier Wänden zu schützen. Diese Menschen dürfen nicht noch mehr belastet oder gar ihr Verbleiben in der Gemeinde unmöglich gemacht werden.

Kommentar:
Wenn sachlich richtig aufgeklärt wird, verschwindet auch die Angst. Hier und da braucht es professionelle Hilfe, aber nicht durch "Therapeuten" aus der Szene. Die haben mMn selbst n Knall siehe Dr. Klaus Buchner von der KO-Ini. Hinter all dem Treiben sind Profiteure am Werk, die durch das schüren von Ängsten ihr Geld verdienen. Belastet werden besorgte Bürger durch unsinnige Behauptungen wie sie von tendenziös informierten Wutbürgern ausgehen. Wenig Eigenleistung dafür viel Copy-Paste.

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Michelbacher Ewiggestrige argumentieren mit "Reflex"

H. Lamarr @, München, Montag, 15.06.2020, 11:36 (vor 1600 Tagen) @ KlaKla

Belastet werden besorgte Bürger durch unsinnige Behauptungen wie sie von tendenziös informierten Wutbürgern ausgehen. Wenig Eigenleistung dafür viel Copy-Paste.

Beispiel: Die BI beruft sich u.a. auf die "Reflex"-Studie und baut damit auf Sand. Weil sämtliche Anti-Mobilfunk-Vereine den Untergang der "Reflex"-Studie verschweigen, allen voran Diagnose-Funk, haben Copy-Paste-Mobilfunkgegner ein falsches Bild vom tatsächlichen wissenschaftlichen Sachstand. So simpel funktioniert die Desinformation in der Anti-Mobilfunk-Szene, unerfreuliche Tatsachen werden einfach ignoriert. Was "Reflex" anbelangt, wurde erst kürzlich der letzte Nagel in den Sargdeckel dieser Studie geschlagen, ohne dass die Anti-Mobilfunk-Szene von ihren Stichwortgebern auch nur mit einer einzigen Kurzmeldung darüber informiert wurde. Daran lässt sich erkennen, der feste Wille zur Manipulation des Kenntnisstandes innerhalb der Szene ist noch immer ungebrochen stark, mindestens 20 Jahre geht das jetzt schon so.

Ob der Michelbacher Gemeinderat sich von diesem bösen Spiel einwickeln lässt oder die Manipulation erkennt und abstraft, am 17. Juni werden wir es wohl aus den Medien erfahren. Die einstimmige Zurückweisung der Petition der Gegner durch den Gemeinderat ist ein Silberstreif am Horizont. Die EMF-Historie von Michelbach aber lässt nichts Gutes erahnen, möglicherweise wird der Gemeinderat den Bauantrag im Widerspruch zum Petitionsbeschluss ablehnen und Telekom/Deutsche Funkturm müssen ggf. gegen diesen Bescheid klagen.

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Michelbach: Wir müssen leider draußen bleiben

H. Lamarr @, München, Montag, 15.06.2020, 11:44 (vor 1600 Tagen) @ Gast

Mehrere Mitglieder betonen gegenüber unserer Zeitung, nun wohl wegen drohender gesundheitlicher Schäden aus Michelbach wegziehen zu wollen.

:rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl:

Diese leere Drohung gehört zu rhetorisch ungeübten Mobilfunkgegnern wie die Butter zum Brot.

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Michelbach: Wir müssen leider draußen bleiben

hans, Dienstag, 16.06.2020, 02:22 (vor 1599 Tagen) @ H. Lamarr

Diese leere Drohung gehört zu rhetorisch ungeübten Mobilfunkgegnern wie die Butter zum Brot.

Vorschlag: Ein Gnadenschuß wäre eine schnelle und menschliche Lösung.

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Hunde die bellen beissen nicht. Wuff.
Ein Gnadenschuss wäre eine schnelle und menschliche Lösung (Zitat Eva Weber, München)

Michelbach: Das Blaue vom Himmel herunter behaupten

H. Lamarr @, München, Dienstag, 16.06.2020, 00:08 (vor 1599 Tagen) @ Gast

Über die Petition entschied nun der Gemeinderat am Mittwochabend.

Mobilfunkgegner behaupten gerne das Blaue vom Himmel herunter, um ihre persönlichen Ziele zu erreichen. Verboten ist das nicht, doch wirksam ist es häufig ebenfalls nicht. Hier zwei willkürlich herausgegriffene Beispiele von Behauptungen der Michelbacher BI, das erste steht auf wackligen Beinen, das zweite existiert aus Sicht der BNetzA gar nicht.

In der Petition ist von einer Abstandsfläche die Rede:

[...] Damit rückt die Abstandsfläche weiter nach Süden und liegt nicht vollständig auf dem Baugrundstück sondern teilweise auf Nachbargrundstücken. Dies ist aber nach § 5 Abs. 2 Satz 1 der Landesbauordnung (LBO) nicht zulässig. [...]

Das Informationszentrum Mobilfunk sieht dies anders und schreibt auf seiner Website:

"In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist darüber hinaus zu fragen, ob von einer Mobilfunkbasisstation Abstandsflächen zu benachbarten Gebäuden eingehalten werden müssen. Die Landesbauordnungen schreiben regelmäßig vor, dass von Gebäuden bestimmte Abstände zu Nachbargebäuden einzuhalten sind, um den sozialen Wohnfrieden nicht zu gefährden. Dieser kann durch die Beeinträchtigung der Belichtung oder Belüftung eines Hauses aufgrund eines Nachbarvorhabens gestört sein. Da Mobilfunkbasisstationen keine Gebäude in diesem Sinne darstellen, ist das Abstandsflächenrecht auf sie nur anwendbar, falls sie gebäudegleiche Wirkungen haben. Für die in Städten üblicherweise anzutreffenden kleinen Anlagen mit einer Antennenhöhe von maximals 10 m wird dies verneint (vgl. Rundschreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 16.07.2001).

Allenfalls bei sehr hohen Antennenträgern, die im Außenbereich installiert werden, kann es nach Auffassung mancher Gerichte erforderlich sein, Abstandsflächen einzuhalten. Regelmäßig ist es in solchen Fällen aber möglich, dass von der Baubehörde Ausnahmen von dieser Pflicht erteilt werden, beispielsweise dann, wenn ein besonders geeigneter Standort für eine Mobilfunksende- und -empfangsanlage die Einhaltung der Abstandsfläche nicht zulässt (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 16.10.2001, Aktenzeichen: 2 K 697/01).

Selbst für Antennenträger, die die 10 m-Grenze überschreiten, wird in der Rechtsprechung vertreten, dass diese keine Abstandsflächen auslösen (vgl. Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 22.08.2001, Aktenzeichen: Au 4 K 00.861; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.07.2000, Aktenzeichen: 7 A 3558/96, BauR 2001 232 ff.; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.08.1998, Aktenzeichen: 8 B 1178/98.OVG)."

Weiter heißt es in der Petition:

Der Sicherheitsabstand von 19,91 Metern ragt mit Sicherheit in die südlichen Nachbargrundstücke und die darauf stehenden hohen Bäume. [...] Ein Einragen des Sicherheitsabstands von Mobilfunkanlagen in benachbarte Grundstücke ist unzulässig.

Mit dem rot markierten Satz ist die BI klar auf dem Holzweg. Denn gemäß BNetzA (E-Mail, liegt dem IZgMF vor) gilt:

"Maßgebliches Kriterium für die Erteilung von Standortbescheinigungen ist die tatsächliche Bebauung der Nachbargrundstücke. Die Grundstücksgrenze ist kein Kriterium für die Erteilung einer Standortbescheinigung."

Tipp: Bäume auf dem Nachbargrundstück sind nun einmal keine Bebauung, es sei denn, schwindelfreie Michelbacher wohnten dort in Baumhäusern ... :-).

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Michelbach: ... nur das Haus des Verpächters ...

H. Lamarr @, München, Dienstag, 16.06.2020, 01:03 (vor 1599 Tagen) @ Gast

Diagnose:Funk behauptet
Als einziges Haus im Ort ist nur das Wohnhaus des Verpächters von der Bestrahlung ausgenommen!!

Hmmm, also ich sehe in dem angeblich "von der Bestrahlung ausgenommenen" Raumsektor drei bis vier Häuser. Offen bleibt, ob die zwei bis drei zusätzlichen "unbestrahlten" Häuser als Wohnhäuser anderer Personen gelten dürfen.

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Bild: Google Earth

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Michelbach: Gemeinderat vertagte Entscheidung

H. Lamarr @, München, Montag, 29.06.2020, 16:23 (vor 1585 Tagen) @ Gast

Eigentlich sollte der Gemeinderat von Michelbach an der Bilz in seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung des umstrittenen Funkmasten am nördlichen Ortsrand erteilen oder verweigern. Noch vor der Sitzung bekundete das Bürgermeisteramt: "[...] kann das Einvernehmen der Gemeinde nur verweigert werden, wenn öffentlich-rechtliche Belange nach § 35 BauGB entgegenstehen. Ob dies der Fall ist kann erst beurteilt werden, wenn der Gemeinde die entsprechenden Stellungnahmen der Fachbehörden hierzu vorliegen. [...] Sollten bis zum Sitzungstermin nicht alle Stellungnahmen zur Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Belange vorliegen, wäre das Einvernehmen vorsorglich zu versagen."

Doch es kam anders, wie die Gemeinde nach der Sitzung kürzlich mitteilt:

Entscheidung über Einvernehmen und Petition im Hinblick auf die Errichtung eines Funkmastes wurde vertagt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag vor, entsprechend dem ein rund 35 Meter hoher Mobilfunkmast im Bereich des Hagenhofes errichtet werden soll. Der Gemeinderat hat in dem Zusammenhang über das sogenannte gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Bis zu Sitzung lagen jedoch nicht alle fachlichen Stellungnahmen vor, die für die Entscheidung innerhalb der Gemeinde von Relevanz sind. Unter anderem fehlte die fachliche Beurteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Das Baugesetzbuch schreibt der Gemeinde vor, innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Unterlagen über das Einvernehmen zu entscheiden. Ansonsten gilt das Einvernehmen automatisch als erteilt. Diese Frist beginnt aber jedoch erst zu laufen, wenn die Unterlagen vollständig der Gemeinde vorliegen. Der landschaftspflegerische Begleitplan war erst am 12.06.2020 eingegangen.

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Michelbach: Gemeinderat vertagt Entscheidung abermals

H. Lamarr @, München, Dienstag, 11.08.2020, 00:56 (vor 1543 Tagen) @ H. Lamarr

Sollten bis zum Sitzungstermin nicht alle Stellungnahmen zur Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Belange vorliegen, wäre das Einvernehmen vorsorglich zu versagen."

Am 21. Juli 2020 tagte der Gemeinderat erneut. Und wieder haben die Gemeinderäte entschieden, weiterhin das Einvernehmen zur Errichtung des Funkmasten vorsorglich zu versagen. Denn bis zur Sitzung lag noch nicht die Stellungnahme der Bundesnetzagentur vor. Diese sollte noch einmal die Abstände im Hinblick auf die gesetzlichen Grenzwerte überprüfen. Eine endgültige Entscheidung im Gemeinderat erfolgt dann, wenn die Stellungnahme der BNetzA bei der Gemeinde eingegangen ist.

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Michelbach: Schwarzer Peter für Schwäbisch Hall

H. Lamarr @, München, Freitag, 16.10.2020, 22:26 (vor 1476 Tagen) @ H. Lamarr

In der Sitzung vom 6. Oktober sollte nun endlich die Entscheidung fallen, ob die Gemeinde Michelbach dem Bauantrag für den streitigen Funkmast das Einvernehmen erteilt oder verweigert. Doch Pustekuchen. Der folgende Gemeindebericht über diesen Punkt der Tagesordnung lässt ansatzweise erkennen, Michelbach will sein Problem möglicherweise dem Landratsamt Schwäbisch Hall aufhalsen, um so den Schwarzen Peter los zu werden:

Bei diesem Thema hatten sich Unklarheiten bezüglich der Beschlusslage in der letzten Sitzung ergeben. Dabei geht es darum, in welcher Weise die dazu eingereichte Petition abgehandelt wurde. Nachdem jetzt rechtliche Unklarheiten bestanden, wurde beschlossen, deswegen die Entscheidung zu vertagen. Bis zur nächsten Sitzung soll dann mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall als Aufsichtsbehörde und evtl. einem Anwaltsbüro geklärt werden, wie in der Sache zu verfahren ist. In dem Zusammenhang wurde aber deutlich gemacht, dass das Landratsamt Schwäbisch Hall als untere Baurechtsbehörde die Möglichkeit hat, aufgrund der Dauer des jetzigen Genehmigungsverfahrens das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen. Die Gemeinde wird dazu dann aber noch einmal angehört, was dann Gegenstand in der Gemeinderatssitzung sein wird.

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Baurecht, Landratsamt, Michelbach, Schwarzer Peter

Michelbach: Schwarzer Peter für Schwäbisch Hall (II)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 11.03.2021, 13:06 (vor 1330 Tagen) @ H. Lamarr

Bei diesem Thema hatten sich Unklarheiten bezüglich der Beschlusslage in der letzten Sitzung ergeben. Dabei geht es darum, in welcher Weise die dazu eingereichte Petition abgehandelt wurde. Nachdem jetzt rechtliche Unklarheiten bestanden, wurde beschlossen, deswegen die Entscheidung zu vertagen. Bis zur nächsten Sitzung soll dann mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall als Aufsichtsbehörde und evtl. einem Anwaltsbüro geklärt werden, wie in der Sache zu verfahren ist. In dem Zusammenhang wurde aber deutlich gemacht, dass das Landratsamt Schwäbisch Hall als untere Baurechtsbehörde die Möglichkeit hat, aufgrund der Dauer des jetzigen Genehmigungsverfahrens das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen. Die Gemeinde wird dazu dann aber noch einmal angehört, was dann Gegenstand in der Gemeinderatssitzung sein wird.

Der folgende Protokollauszug von der Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2021 setzte den vorläufigen Schlusspunkt in dem Handgemenge um die Errichtung eines Funkmasten in Michelbach. Wie es aussieht, wird der Mast demnächst vom Landratsamt genehmigt und der Gemeinderat kann seine Hände in Unschuld waschen:

Im Zusammenhang mit dem Bauantrag für diesen Mobilfunkmast war eine von zahlreichen Bürgerinnen und Bürger unterschriebene Petition bei der Gemeinde eingegangen. Darin wurde der Gemeinderat gebeten, das Einvernehmen zu versagen und sämtliche in der Sache möglichen Rechtsmittel auszuschöpfen. Inzwischen wurde der Gemeindeverwaltung von Seiten des Landratsamts Schwäbisch Hall als der unteren Baurechtsbehörde signalisiert, dass das bisher vorsorglich durch die Gemeinde versagte Einvernehmen durch die Kreisbehörde ersetzt wird. Eine Anhörung der Gemeinde wird dazu nicht mehr erfolgen, zumal im Oktober des vergangenen Jahres noch einmal eine Frist zur Äußerung gesetzt wurde. Somit ist die Einvernehmensversagung rechtlich beim Landratsamt Schwäbisch Hall vorliegend. Insofern ist auch damit dem Anliegen in der Petition Rechnung getragen. Der Gemeinderat hat dies so entsprechend festgestellt.

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Finale in Michelbach: Der Mast darf her

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.04.2021, 00:04 (vor 1310 Tagen) @ Gast

Im Ringen um den Funkmast in Michelbach hat sich zuletzt abgezeichnet, dass den Protesten der örtlichen Mobilfunkgegner der Erfolg versagt bleiben wird. Der Gemeindebericht vom 16. März 2021 zieht nun einen Schlussstrich unter den Vorgang, der hier seit Juni 2020 dokumentiert ist: Der Funkmast darf errichtet werden, die Petition der Gegner bleibt ohne Wirkung.

Einvernehmen zu dem Neubau eines Mobilfunkmastes

Die Deutsche Funkturm GmbH aus Stuttgart beabsichtigt, auf dem Grundstück Flst. Nr. 686 in Michelbach an der Bilz die Errichtung eines Mobilfunkmastes. Zu dem Vorhaben hatte die Gemeinde bisher vorsorglich das Einvernehmen versagt, da teilweise noch nicht alle Stellungnahmen der Fachbehörden vorlagen und Rechtsproblematiken noch zu klären waren. Inzwischen hatten sich alle Fachbehörden zu dem Projekt geäußert. Danach ergeben sich aus deren Sicht keinerlei Bedenken. Das Landratsamt Schwäbisch Hall als untere Baurechtsbehörde hat daraufhin die Gemeinde noch einmal aufgefordert, über das Einvernehmen zu entscheiden. Die Aufforderung war mit dem Hinweis verbunden, dass ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung besteht, wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Nachdem dies jetzt so von allen Fachbehörden bestätigt war, erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Behandlung der Petition im Hinblick auf den Bauantrag der Deutschen Funkturm GmbH

Einige Michelbacher Bürgerinnen und Bürger hatten an den Gemeinderat eine Petition gerichtet. Diese hatte zum Inhalt, dass die Gemeinde zu dem Neubau des Mobilfunkmastes das Einvernehmen versagen soll. In der Begründung dafür wurde daraufhin gewiesen, dass Verstöße gegen das Bauordnungsrecht vorliegen könnten, Grenzwerte nicht eingehalten sein könnten und die Versorgung der Gemeinde mit Mobilfunk ausreichend sei. In der Diskussion wurde noch einmal deutlich gemacht, dass diese Punkte nicht Gegenstand des gemeindlichen Einvernehmens sind. Sie sind vielmehr von den zuständigen Fachbehörden bzw. vom Landratsamt Schwäbisch Hall als unterer Baurechtsbehörde zu prüfen. Die Gemeinde kann im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens nur städtebauliche Gründe für ihre Entscheidung zu Grunde legen. Nachdem nunmehr alle Fachbehörden bestätigt hatten, dass gegen öffentlich-rechtliche Belange nicht verstoßen wird, entschied der Gemeinderat, dass der Petition nicht entsprochen werden kann.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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