3. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung" (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 26.12.2018, 09:16 (vor 1951 Tagen) @ H. Lamarr

► Für öffentliche WLAN-Hotspots soll eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um empfindlicheren Personen ein Ausweichen zu ermöglichen. Am Arbeitsplatz notwendige Strahlenquellen sind nur bei Bedarf und möglichst platzweise sowie mit minimierter Strahlung einzusetzen, was vom Arbeitgeber regelmäßig zu kontrollieren ist.

Öffentliche WLAN-Hotspots scheinen für EHS gefährlicher zu sein als die von privat betriebenen WLAN-Hotspots. Warum hier differenziert wird, verstehe wer will. Übrigens, auch ein Smartphone lässt sich als Hotspot nutzen.

EHS oder gar das Mikrowellensyndrom sind keine anerkannte Krankheit, vielmehr eine Erfindung EHS betroffener Mediziner. Die Gewinner, dieser Erfindung sind niedergelassene Umweltmediziner, Homöopathen, oder Geistheiler. Kein EHS hat je seine Annahme, er könne Funk-Strahlung zweifelsfrei er spüren belegt. Statt dessen viele gleich lautende Erzählungen und konsequentes Verweiger jeglicher Art, dem Phänomen auf dem Grund zu gehen. Dabei gibt es Hilfe, welches zugleich jedoch die Aufgabe ihres sekundären Krankheitsgewinn bedeutet.

Notwendige Strahlenquellen am Arbeitsplatz sind wohl die gefürchteten WLAN-Router. Diagnose-Funk fokussiert sich seit vielen Jahren darauf, VLC als sinnvolle Alternative an den Mann/Frau zu bringen. Dabei hat das Fraunhofer HHI das VLC-Experiment einmottetet. Es ist abzuwarten, was W. Kühling und seine Experten als neue Alternative herbei zaubern.

Verwandte Threads
Psychische Krankheiten korrelieren nicht mit Mobilfunkausbau
Elektrochonder - Elektrosensibel - Elektrosensitiv
Stuttgarter Kleinzellennetz: Diagnose-Funk ausgetrickst

--
Meine Meinungsäußerung

Tags:
Mobilfunksyndrom, EHS-Geschichte, Ueberzeugungstäter, Elektrochonder, VLC, WLAN-Hotspot


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum