EMF-Arbeitnehmerschutzrichtlinie 2013/35/EU: elf Sünder (Esoterik)

H. Lamarr @, München, Freitag, 05.10.2018, 13:11 (vor 2032 Tagen) @ Dr. Ratto

Die Richtlinie wurde am 29.6.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist dadurch auch an diesem Tag in Kraft getreten (Artikel 18).
Bis zum 1.7.2016 sollte sie auf nationaler Ebene umgesetzt werden (Artikel 16).

Auf eine parlamentarische Anfrage erklärte die EU-Kommission am 1. Juli 2017, sie habe nach dem 1. Juli 2016 elf Verfahren wegen ausbleibender oder lückenhafter Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU eingeleitet. Die meisten dieser Verfahren seien inzwischen jedoch eingestellt worden. Die Richtlinie regle nur die Minimalanforderungen an den Arbeitsschutz, jedem Mitgliedsstaat sei es freigestellt, strengere Regelungen einzuführen. Weiter ließ die EU-Kommission verlauten, sie prüfe jetzt die nationalen Umsetzungen der Richtlinie und könne im Anschluss sagen, welche Länder über die Minimalanforderungen hinaus gegangen seien. Am 7. Juni 2018 erklärte die Kommission, jetzt seien alle Verfahren wegen Regelverstoßes eingestellt worden und die bislang geprüften nationalen Umsetzungen hielten sich an die von der Richtlinie gesetzten Grenzwerte.

Die jüngste Risikobewertung von EMF durch das wissenschaftliche Komitee SCENIHR stammt aus dem Jahr 2015. Die EU-Kommission deutet an, abhängig von den neuen ICNIRP-Richtlinien für HF-Immission werde das SCENIHR eine Aktualisierung seiner Risikobewertung ins Auge fassen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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