Handy-Verbot an Schulen (Allgemein)

Schutti @, Donnerstag, 13.04.2006, 10:46 (vor 6589 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 12:32

Aut die gleiche Art sind schon schwere Verfehlungen von Lehrern nachgewiesen worden (Gewaltanwendung, schwere Beleidigungen, NS Wiederbetätigungsverbot,...)

Bringen Sie Fakten. Soweit mir bekannt ist, haben solche Mitschnitte keinen rechtlichen Bestand.

Berichte wo Lehrer welche ihre Pflicht vernachlässigen per Handykamera gefilmt wurden waren vor nicht allzulanger Zeit in den MEdien.
Konkret ging es darum dass ein Lehrer welcher eine Prüfung beaufsichtigen sollte Fußball sah (laut natürlich) und die Schüler ablenkte.

Im übrigen empfinde ich es als hinterpfotzig, wenn man ein Handy oder MP3-Stick nach einer Auseinandersetzung aus der Tasche zieht und sagt, ich hab alles aufgezeichnet... Es gibt andere Möglichkeiten, die zugegebener Massen manchmal Zivilcourage der Mitmenschen voraus.

Klar ist da shinterfotzig.
Aber man kann diesen Stick gleich einkassieren mit der Begründung dass die Aufnahmen nicht erlaubt waren.
Man darf rein rechtlich gesehen nicht den Lehrer filmen ohne dessen Zustimmung.
Gilt auch für den Lehrer natürlich in die andere Richtung.

Man darf nicht das eine Unrecht mit einem anderen Unrecht vergelten.

Das ist klar.


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