Infernalisches Professoren-Trio in Wien nicht gesichtet (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 30.09.2017, 12:31 (vor 2402 Tagen) @ H. Lamarr

Die Entwertung des Gutachters Jungwirth wird am 14.08.2017 von Weber fortgesetzt, drei Wochen nach Ende der Berufungsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien. Gigaherz-Jakob wird nicht mehr genannt, jetzt trumpft der Krone-Redakteur damit auf, drei Uni-Professoren würden Jungwirth als Laien einstufen. Die sogenannten Uni-Professoren sind der "Volkssturm" der Stromgegner (letztes Aufgebot) in Gestalt von Franz Adlkofer (81), den Weber fälschlich von Berlin nach Wien verpflanzte, Karl Hecht (93) und abermals Frentzel-Beyme (78). Weber gibt sich große Mühe, diese seit langem emeritierten Herren, die auch eine lange Historie als verbohrte Mobilfunkgegner haben, als berufstätige "renommierte Universitätsprofessoren" aussehen zu lassen, die mitten im Leben stehen. Woher Weber seine Informationen aus der mündlichen Verhandlung hat ist nicht klar, vermutlich wurden ihm die "Aussagen" von Stromgegnern zugespielt, so dass an deren Authentizität erhebliche Zweifel angebracht sind.

Wie das IZgMF aus gut unterrichteter Quelle erfahren hat, wurden die drei deutschen Ex-Professoren anlässlich der öffentlichen Berufungsverhandlung im Juli in Wien nicht gesichtet. Und sollten sie sich diskret unters Publikum gemischt haben, so steht zumindest fest: während der Verhandlung meldete sich keiner von ihnen zu Wort. Damit stellt sich erneut die Frage, aus welchen dubiosen Quellen Krone-Redakteur Weber schöpft.

Wie man dem Link oben entnehmen kann, formuliert Wolfgang Weber so nebulös, dass man annehmen könnte, das infernalische Professoren-Trio aus Deutschland wäre bei der Verhandlung zugegen gewesen, um anschließend Gutachter Jungwirth ein schlechtes Zeugnis auszustellen. Offensichtlich hat das Trio jedoch "Ferndiagnosen" gestellt. Was genau die drei diagnostiziert haben (Text, Ton, Video) und woher sie das Material hatten, lässt Weber im Dunkeln. Inwieweit die Weitergabe von Aufzeichnungen aus der mündlichen Verhandlung an Dritte rechtlich statthaft ist, der Richterinnensenat wird damit umzugehen wissen und die Stellungnahmen des Trios ggf. verwerfen. Vom Wiener Gericht als Experte geladen war keiner der drei Deutschen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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