Handy im Auto: nur bei abgestelltem Motor (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.03.2006, 21:55 (vor 6599 Tagen)

Selbst wenn das Fahrzeug steht, darf mit dem Handy nur telefoniert werden, wenn der Motor abgestellt ist. Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 24.11.2005 (Az.: 211 Ss 111/05 Owiz) klargestellt, dass man beim Warten vor einer roten Ampel nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren darf. Auch im Stau darf nur mit dem Handy telefoniert werden, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Gleiches gilt, wenn man vor einer geschlossenen Bahnschranke längere Zeit warten muss.

Fundstelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/handy_am_steuer.php

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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