UMTS: 10 kW/m² gemessen, und trotzdem Grenzwertkonform (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.01.2016, 22:02 (vor 3046 Tagen) @ H. Lamarr

Keine 6-Minuten-Mittelung mehr
Völlig neu war mir, dass die 6-Minuten-Mittelung der Messwerte seit der Novellierung der 26. BImSchV nicht mehr gilt!

Vor Gericht würde ich diese Behauptung heute nicht mehr wiederholen ;-).

Da muss ich meinen Gesprächspartner noch einmal befragen, aller Voraussicht nach habe ich ihn falsch verstanden. Denn die quadratische Mittelung über 6-Minuten-Intervalle gilt auch nach der Novellierung der 26. BImSchV für die HF-Grenzwerte ab 10 MHz wie eh und je. Auch der zulässige Spitzenwert ist geblieben. Ein HF-Grenzwert darf daher bei gepulsten Trägersignalen ums maximal 32-fache überschritten werden, solange gewährleistet ist, dass das Trägersignal über 6 Minuten gemittelt den Grenzwert nicht überschreitet. Dies gilt für die elektrische/magnetische Feldstärke.

Beispiel: Für UMTS lautet der Grenzwert 61 V/m. Zulässig ist ein Spitzenwert von 1952 V/m.

Diese gemeinen Impulsspitzen können üble Folgen haben. Wenn z.B. Frau Dr. Waldmann-Selsam mit ihrer Pflückstange und oben drauf montiertem Messgerät Marke Knatterbox auf Messwertjagd in Baumkronen geht, muss sie das Messgerät im Peak-Hold-Modus betreiben, um überhaupt nach Einholen der empor gereckten Pflückstange einen Wert aus der Baumkrone ablesen zu können. Sie könnte also durchaus einmal 1000 V/m messen und anschließend Ämter und Behörden mit Briefen ob einer (vermeintlich) dramatischen Grenzwertüberschreitung terrorisieren. Es ist ohnehin höchst fraglich, was die beseelte Mobilfunkgegnerin im Peak-Hold-Modus zusammenmisst. Hat sie oder ein Begleiter ein Smartphone dabei, sind unerkannte gravierende Fehlmessungen programmiert. Wegen der Messwerteinfrierung genügt schon ein Passant mit Smartphone, um eine Messung der Ärztin zu verfälschen, denn die ehemalige Bamberger Dosensammlerin verwendet gerne eine quasi-isotrope Ultrabreitband-Antenne ohne Richtwirkung. Während sie an ihrer Pflückstange nach oben starrt, radelt hinter ihr einer mit Smartphone vorbei ...

Mist, ich schweife schon wieder ab ...

Da auch die zulässige magnetische Feldstärke bei UMTS (0,16 A/m) ums 32-fache überschritten werden darf (maximaler Spitzenwert) ergibt sich nach Adam Ries für den maximal zulässigen Spitzenwert der Leistungsflussdichte ein wunderschöner Panikwert von 1952 V/m x 5,12 A/m = 9994 W/m² (oder: 32² x 10 W/m² = 10'240 W/m²). Über eine Fehlmessung durch die Bamberger Ärztin muss man sich bei diesem Wert keine Sorge machen, denn ihr Messgerät sprintet, auch mit Dämpfungsglied am Antenneneingang versehen, unverzüglich in den Messbereichsüberlauf.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Spitzenwert, Feldstärke, Mittelwert, Peak-Hold, Mittelung


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