Trotz Unterschriftenaktion Bauvorhaben bewilligt (Allgemein)
Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für einen bereits vor mehreren Wochen errichteten Funkturm am nördlichen Ortsrand von Ammern bestätigt. Somit wurde der Antrag eines Grundstücksanliegers, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung der Unteren Bauaufsicht des Landkreises aufzuheben, vom Verwaltungsgericht Weimar abgelehnt.
Damit sei nach Angaben von Landrat Harald Zanker (SPD) die Rechtsauffassung des Unteren Bauaufsicht bestätigt, wonach die Errichtung eines insgesamt 42 Meter hohen Stahlgittermastes für eine Mobilfunkbasisstation öffentlich-rechtlich zulässig ist. Das Gericht begründete in seinem Urteil, dass keine nachbarschützenden Vorschriften des Abstandsflächenrechts verletzt sind und auch die Forderungen des Bauplanungsrechts durch den Bauherren eingehalten worden seien. „Eine gesundheitliche Beeinträchtigung liegt mit der Betreibung der Mobilfunkstation ebenfalls nach Prüfung des Verwaltungsgerichtes nicht vor“, sagt Zanker. Mehr ...
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