Elektrosmog-Report im Juli 2015: Bitte wecken! (Allgemein)

Dr. Ratto, Freitag, 03.07.2015, 08:17 (vor 3220 Tagen) @ H. Lamarr

Spatenpauli: Aber ja doch, schau' hier.

Für 50 Hz gibt es eine Ausnahme, da wurden die 100 µT beibehalten

§ 3 Niederfrequenzanlagen

(2) Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind Niederfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden, so zu errichten und zu betreiben, dass sie bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung in ihrem Einwirkungsbereich an Orten, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, die im Anhang 1a genannten Grenzwerte nicht überschreiten, wobei Niederfrequenzanlagen mit einer Frequenz von 50 Hertz die Hälfte des in Anhang 1a genannten Grenzwertes der magnetischen Flussdichte nicht überschreiten dürfen. Bestehende Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse bleiben unberührt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum