Konstanz: Verein Mastenfreies Wohngebiet will aufgeben (Esoterik)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 18.09.2014, 21:36 (vor 3530 Tagen) @ H. Lamarr

Konstanz-Litzelstetten – Der Verein „Mastenfreies Wohngebiet“, der dieser Tage in das Vereinsregister eingetragen wird, beginnt eine Veranstaltungsreihe im Rahmen seiner öffentlichen Mitgliederversammlungen.

Der Verein Mastenfreies Wohngebiet will die Auflösung beantragen. Das Thema Mobilfunk bleibt aber aktuell in Litzelstetten. Ortsvorsteher Heribert Baumann kämpft hinter den Kulissen.

Die Bekanntgabe sorgt für Verwunderung: Der Verein „Mastenfreies Wohngebiet“ will im Rahmen seiner Mitgliederversammlung im Oktober seine Auflösung beantragen. Und dies just in einer Zeit, zu der es in Litzelstetten wieder spannend wird. Der Vertrag für den Mobilfunkmast auf dem Volksbank-Gebäude in der Martin-Schleyer-Straße läuft zum Jahresende 2015 aus. Jetzt gilt es, einen anderen Standort außerhalb des Ortes zu finden, um die Strahlenbelastung für die Bewohner zu verringern. Da sollte man meinen, ein aktiver Verein sei notwendig.

Dennis Riehle, stellvertretender Vorsitzender des Vereins „Mastenfreies Wohngebiet“, schreibt in seiner öffentlichen Stellungnahme, „vieles vom Machbaren“ sei erreicht. Die Thematik habe nach Ansicht des Vorstands im Augenblick nicht mehr den öffentlichen Vorrang, wie noch zu Zeiten der Vereinsgründung. Günter Dolak, pensionierter Nachrichtentechnikingenieur und aktiv in der Bürgergemeinschaft „Strahlungsarmes Leben“ sieht das ganz anders: „Nichts hat sich erledigt“, sagt er. Jetzt gehe es darum, Fachgespräche zu führen, einen neuen Standort zu finden und technische Möglichkeiten zur Strahlungsreduktion auszuloten. „Es gibt viele technische Möglichkeiten zur Lösung“, so Dolak.

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Kommentar: Die genannten Gründe für die Vereinsauflösung sind mEn nicht die wahren Gründe, die Entscheidung des Vorstands, endlich die Reißleine zu ziehen, finde ich jedoch vernünftig und völlig richtig. In der Satzung des Vereins ist geregelt, was jetzt im Oktober passieren muss:

§ 11 Auflösung des Vereins
1. Mit Rücksicht auf die in § 2 genannten Ziele und Zwecke ist der Verein auf Dauer angelegt.
2. Der Verein kann auf Antrag des Vorstandes durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit
Drei-Viertel-Mehrheit aufgelöst werden.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstige Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Umweltschutzes.

Der Verein hatte ja schon einmal Probleme mit dem Geld. Ich bin gespannt, ob bekannt wird, wohin es diesmal fließt. Die schlechteste aller Varianten wäre mMn die, es Diagnose-Funk zu vermachen, dann schon eher der Bürgerwelle. Dann ist es nur einfach weg - und richtet wenigstens keinen Schaden mehr an ;-).

Also, Ihr Litzelstettener, solltet Ihr euch im Oktober tatsächlich selbst auflösen, dann ist dieser Schritt das Klügste, was Ihr seit Vereinsgründung beschlossen habt. Ich meine das gar nicht negativ, denn es gehört eben doch eine Portion Mut dazu, sich einzugestehen, auf der falschen Spur unterwegs gewesen zu sein. Diesen Mut respektiere ich und begrüße euch im großen Club der Ex-Mobilfunkgegner.

Hintergrund
Mastenfreies Wohngebiet: Der Mast muss weg, Genossen

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Politik, Konstanz, Auflösung, SPD, Fachgespräch, Riehle, Dolak, Mohn


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