Hans-U. Jakob vs. Bafu (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 22.06.2014, 01:48 (vor 3614 Tagen) @ hans

Außerdem kündigte der Gigaherz-Präsident an, nächste Woche alle in Frage kommenden Direktoren von schweizerischen Bundesämtern schriftlich davor zu warnen, mit dem IZgMF irgendwelche Korrespondenzen zu führen. Weiter wies er darauf hin, er werde rigoros vom schweizerischen Strafgesetzbuch Gebrauch machen und allen Bundesstellen klar machen, dass Amtsmissbrauch gemäß Art. 312 StgB mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft werde.

Hat er schon geschrieben / angeklagt? Wohl kaum. Oder irre ich mich?

Aus meiner Sicht ist es nicht wichtig, ob er oder ob er nicht geschrieben hat. Der Mann lebt in seiner Traumwelt, in der er Macht und Einfluss hat, also das, was ihm in der realen Welt für immer verwehrt ist. Die Gründe meine ich müssen nicht weiter erörtert werden, sie sind hinlänglich bekannt.

Der Gigaherz-Präsident glaubt, er könne schweizerische Behörden daran hindern, dem IZgMF auf Sachfragen Auskünfte zu geben. Er schreibt, er werde es niemals tolerieren, bekämen wir welche. Da aber genau dies nun schon mal passiert ist, furchtelt er wieder einmal mit dem Schwert in der Luft herum und droht z.B. dem Bafu mit Strafantrag wegen Amtsmissbrauch, sollte ich auch nur den geringsten Versuch machen, die Auskünfte des Amtes zum Mobbing gegen EMF-Betroffene, gegen Gigaherz oder gegen ihn selbst zu verwenden.

Was soll man dazu nur sagen? Vielleicht das: Keine Angst, Hans-Ueli, alles wird gut.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Bafu


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