Wenn ICNIRP irrt, wer haften dann? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 13.12.2005, 16:18 (vor 6712 Tagen) @ Schutti

Was soll diese Vollkaskomentalität?

Meiner Meinung nach verdrehen Sie hier den Sachverhalt um 180 Grad: Vollkasko ersetzt vor allem selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug was dazu führt, dass so Versicherte etwas sorgloser durch die Gegend fahren können als das Gros der Haftpflicht-Versicherten. Wenn hier also einer Vollkaskomentalität a la Rambo an den Tag legt, dann sind das die Mobilfunker, die sich herzlich wenig um das sorgen, was wir hier im Forum immer wieder diskutieren. Eine Vollkaskomentalität der Kritiker kann ich nicht erkennen, nur den berechtigten Wunsch, den Verursacher eines Schadens dingfest machen zu können. Mit ihrem Einwand, Schutti, haben Sie es aber immerhin geschafft, dieser Diskussion hier eine ganz andere Richtung zu geben.

Nehmen wir doch einfach mal an, in 15 Jahren gelänge zweifelsfrei der Nachweis, üppiges Handytelefonieren pulverisiere nach und nach die grauen Zellen. Die Anwälte derart Demenzkranker würden doch nun frei nach Buchbinder Wanninger auf die 8er-Bahn ohne Rückkehr geschickt:

1) Handy-Hersteller und Mobilfunkanbieter verweisen auf ...
2) Bundesamt für Strahlenschutz verweist auf ...
3) Strahlenschutzkommission verweist auf ...
4) ICNIRP

Und ICNIRP sagt: Ouups, irren ist menschlich, was wollt Ihr ausgerechnet von uns!

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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