Tetra-Funk: GAN-Mindestanforderung an Netzqualität (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 25.08.2013, 15:01 (vor 3914 Tagen)

Mobilfunkgegner sammeln und verbreiten genüsslich Berichte, denen zufolge das neue Tetra-Netz in Deutschland Versorgungsmängel hat und nicht an das alte Analognetz herankommt. Damit wird versucht, das Märchen vom technisch "veralteten Netz" mit Fakten zu belegen.

Versorgungslücken im deutschen Tetra-Netz, dem, auf die Anzahl der Teilnehmer bezogen, größten der Welt, sind jedoch nicht technisch begründet, sondern politisch. Denn die Innenminister der Länder haben sich 2004 für eine Sparvariante der bundesweiten Tetra-Grundversorgung entschieden, genannt GAN-0 (Grund-Anforderungen Netz), dies bedeutet: "Grundversorgung mit Fahrzeugfunkgeräten", damit werden bereits etwa 80 Prozent Netzabdeckung erreicht. Insgesamt gibt es fünf solche GAN-Einstufungen für Tetra in Deutschland (Quelle):

GAN-1 „Handfunkgeräte in Kopfhöhe außerhalb von Gebäuden“
GAN-2 „Handfunkgeräte in Gürteltrageweise außerhalb von Gebäuden“
GAN-3 „Handfunkgeräte in Kopfhöhe innerhalb von Gebäuden“
GAN-4 „Handfunkgeräte in Gürteltrageweise innerhalb von Gebäuden“

In Siedlungsgebieten ist GAN-1 die Mindestanforderung.

Die billigste Versorgung mit GAN-0 hat natürlich ihren Preis: Wer z.B. mitten im Teutoburger Wald zum Tetra-Handfunkgerät greift, darf sich nicht wundern, wenn er keinen Empfang hat. Erst das leistungsstärkere Fahrzeugfunkgerät erfüllt den Wunsch nach einer Verbindung.

Am Institut der Feuerwehr (IDF) in NRW wird Feuerwehrleuten bei Schulungen daher eingetrichtert, eine Prüfung der Netzabdeckung habe mit Fahrzeug- und nicht mit Handfunkgeräten zu erfolgen. Einer Meldung über eine nicht vorhandene Netzabdeckung, die mit einem Handfunkgerät festgestellt wurde, wird seitens des LZPD (Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste) nicht bearbeitet und daher auch nicht abgestellt (Quelle).

Das deutsche Tetra-Netz ist in 45 Netzabschnitte eingeteilt, von denen jeder eine GAN-Kategorie besser 0 haben kann. Ob dies der Fall ist, haben Politiker entschieden. Bayern z.B. gibt sich für seine sechs Netzabschnitte nicht mit GAN-0 oder GAN-1 zufrieden, sondern plant in Großstädten bis GAN-3 (Quelle).

Warum aber stellen Tetra-Handfunkgeräte höhere Forderungen an die GAN-Kategorie? Dies lässt sich einfach erklären. In Deutschland dürfen Tetra-Handfunkgeräte im normalen TMO-Netzbetrieb (Trunked Mode Operation) mit nur maximal 1 W Sendeleistung arbeiten. Technisch könnten die Geräte durchaus stärker senden (bis zu 3 W), die Begrenzung auf 1 W geschieht durch die Leistungsregelung, die von den Tetra-Basisstationen veranlasst wird und nicht von den Handfunkgeräten. Lediglich in der direkten Sprechverbindung von Endgerät zu Endgerät ohne Nutzung des BOS-Digitalfunknetzes (Direktmodus, DMO-Betrieb) kann die Sendeleistung von Handfunkgeräten nach Angaben der BDBOS bis zu 1,8 W betragen (Quelle).

Wegen der geringen Sendeleistung ist auch die Reichweite von Tetra-Handfunkgeräten im Vergleich zum Fahrzeugfunk gering. Die alten Analogsprechfunkgeräte der BOS-Dienste hatten bis zu 6 W Sendeleistung. Tetra-Fahrzeugfunkgeräte können mit bis zu 10 W senden (dazu gibt es im www widersprüchliche Angaben).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Netzabdeckung, BOS, TETRA, Netzqualität, Sendeleistung, Endgeräte


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