Regelung für Handys im Produktsicherheitsgesetz (Allgemein)

Gast, Freitag, 01.03.2013, 20:37 (vor 4099 Tagen) @ H. Lamarr

Mir leuchtet es nicht ein, warum die Ratsempfehlung 2 W/kg (Privatpersonen) nicht in die 26. BImSchV aufgenommen wird. [...] Ausgerechnet um die möglicherweise "gefährlichste" Immission durch Handys kümmert sich die 26. BImSchV jedoch nicht.

Stimmt, die BImSchV kümmert sich darum tatsächlich nicht. Warum? Weil sie ausschließlich für ortsfest betriebene Anlagen gilt, Handys aber mobil sind. Geräte - nicht nur Handys, auch Haushaltsgeräte die NF-Immissionen verursachen - sind im Produktsicherheitsgesetz geregelt. Dieses basiert auf einer EU-Richtlinie und führt über nachgeschaltete Verordnungen zu international gültigen Normen. Und die nehmen dann wieder die ICNIRP oder Ratsempfehlung als Grundlage (bzw. in den USA IEEE, inzwischen sind die aber einheitlich bei 2 W/kg über 10 g; früher hatte IEEE 1,6 W/kg über 1 g; in der Realität aber machte dies kaum ein Unterschied). Daraus ergibt sich, dass nicht nur in Deutschland, sondern europaweit, bei vielen Geräten sogar weltweit, einheitliche Regelungen für das "in Verkehr bringen" von Geräten gelten. Das bedeutet auch für Deutschland, dass Handys, die den maximal zulässigen SAR-Wert von 2 W/kg überschreiten, nicht verkauft werden dürfen. Nur, das steht nicht in der 26. BImSchV, sondern in einer Norm (DIN EN 50360; zugehöriges Messverfahren DIN EN 62209). Der Vorteil ist, dass ein Hersteller z.B. aus Taiwan seine Geräte überall verkaufen kann, wenn sie internationalen Normen entsprechen, der Hersteller muss sich nicht Gedanken machen über Schweizerische oder Österreichische Vorsorgewerte. Abweichende länderspezifische Regelungen sind nämlich, zumindest in Europa, nicht zulässig. Sie würden den Wettbewerb einschränken und die Preise hochtreiben. Wer will kann natürlich trotzdem strahlungsarme Handys herstellen und dafür den "Blauen Engel" beantragen. Bisher besteht an diesem Umweltzeichen für Handys aber so gut wie kein Interesse.

Hintergrund
Produktsicherheitsgesetz vom 8. November 2011

Tags:
Handy, Produktsicherheitsgesetz


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